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3349.1 - Antwort des Regierungsrats
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Nidfuren– Schmittli wieder entfällt, besteht auch keine nachhaltige Verlagerungswirkung. Demgegenüber sollen die Ägerer Busbenutzenden auf gewissen Linien mit möglichst wenigen Halten nach Zug fahren können
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3356.1 - Motionstext
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Der heutige Gebührentarif trägt diesen Angeboten nur ungenügend Rechnung. Mi t der Überarbeitung sollen bei der Verwaltung und den öffentlichen Unternehmen der Kostenwahr- heit und der Kostentransparenz eine bestimmte, von der abgabepflichtigen Per- son veranlasste Amtshandlung bezeichnet. Die Gebühren sollen die Kosten, welche dem Ge- meinwesen dadurch entstanden sind (zumindest teilweise) decken. Für die
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3368.1 - Postulatstext
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gasreduktion, Ressourceneffizienz und Stärkung der Biodiversität unterstützen. Zukunftwei- sende Projekte sollen mit finanziellen Anreizen angestossen und fachlich begleitet werden. Wir fordern den Regierungsrat überbetriebliche Massnahmen und Id een zu entwickeln und anzuwenden («Bottom-up-Prinzip»). Experten sollen die fachliche Begleitung und Erfolgskontrolle sicherstellen, ebenso wie den Know-how-Transfer über landwirtschaftliche Ausgangsprodukte sowie der nicht landwirtschaftlich motivierte Ener- gieverbrauch sollen vom Projekt ausgeschlossen sein. 90/mb
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3367.1 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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Änderungen und Aufhebungen sind der Konkordatskommission für ein Einspruchsverfahren zu unterbreiten. Sollte die Kommission mit der rechtlichen Qualifikation als Verwaltungsvereinbarung nicht ein- verstanden sie Einspruch. Der Regierungsrat führt ein Einigungsverfahren mit der Konkordatskommission durch. Sollte eine Einigung nicht möglich sein, entscheidet der Kan- tonsrat über die rechtliche Qualifikation
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3380.1 - Postulatstext
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nicht zuletzt in «Ent- wicklungsländern» grosse Gewinne, die sie hier versteuern. Internationalität sollte aber keine Einbahnstrasse sein. Das Geld muss auch in die Gegenrichtung fliessen. Mit zusätzlichen
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3381.1 - Motionstext
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Wahl - und Abstimmungsunterlagen. Menschen mit einer körperlichen und geistigen Beeinträchtigung sollen einen verständlichen Zugang zu den Wahl- und Abstimmungsunterlagen erhalten und ihren politischen
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171.1 - Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GG)
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Kanton Zug 171.1 Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden * (Gemeindegesetz, GG) Vom 4. September 1980 (Stand 1. September 2020) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41
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826.14-A1 - Kantonsratsbeschluss betreffend Übernahme des Bürgerspitals und der Schwesternschule am Bürgerspital Zug (Anhang: Vertrag betreffend Abtretung des Bürgerspitals und der Schwesternschule am Bürgerspital Zug)
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Kanton Zug 826.14-A1 Kantonsratsbeschluss betreffend Übernahme des Bürgerspitals und der Schwesternschule am Bürgerspital Zug (Anhang: Vertrag betreffend Abtretung des Bürgerspitals und der Schwestern
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613.16 - Kantonsratsbeschluss betreffend Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Härtefälle)
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Beschluss gemäss § 1 Abs. 1 steht unter dem Vorbehalt der entspre- chenden Beschlüsse des Bundes. Sollte der zweite Teil der Finanzhilfen auf Bundesebene nicht zustande kommen, reduziert sich die Summe den Jahresumsatz 2020 angerechnet. 3 Der Regierungsrat regelt das Nähere in einer Verordnung. § 3 1 Sollte der Bund die finanzielle Unterstützung von Unternehmen im Sinne von Art. 12 des Covid-19-Gesetzes8)
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613.17 - Kantonsratsbeschluss betreffend Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Härtefälle)
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zusätzlich 68,9 Millionen Franken, insgesamt also maximal 150 Millionen Franken, zur Verfügung. § 3 1 Sollte der Bund die finanzielle Unterstützung von Unternehmen im Sinne von Art. 12 des Covid-19-Gesetzes9)