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831.1 - Vollziehungsverordnung zum Bundesbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen
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Kanton Zug 831.1 Vollziehungsverordnung zum Bundesbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen Vom 19. November 1941 (Stand 19. November 1941) Der Regierungsrat des Kant
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414.31 - Zentralschweizer Fachhochschul-Vereinbarung vom 15. September 2011 (FHZ-Konkordat)
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Streitschlichtung 1 Streitigkeiten aus dem Vollzug dieser Vereinbarung zwischen den Träger- kantonen sollen einvernehmlich beigelegt werden. 2 In Fällen, in denen eine einvernehmliche Beilegung einer Streitigkeit
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414.22 - Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen
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Ergebnissen auseinander. Art. A1-2.6 Naturwissenschaften Art. A1-2.6.1 Biologie 1 Die jeweiligen Inhalte sollten sich an die Gegebenheiten der Region anleh- nen. 2 Im Bereich Wissen und Kenntnisse a) können die einer selbstständigen Arbeit. Art. 17 Selbstständige Arbeit 1 Im Rahmen der selbstständigen Arbeit sollen die Schülerinnen und Schü- ler nachweisen, dass sie fähig sind, eine anspruchsvolle Aufgabenstellung
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414.11 - Gesetz über die kantonalen Schulen
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können Disziplinarmassnahmen angeordnet werden. 2 Sie sollen erzieherisch sinnvoll sein, dürfen die Würde des Menschen nicht verletzen und sollen nicht im Affekt vollzogen werden. 3 Als schwerste Massnahme
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215.711 - Verordnung über Geoinformation im Kanton Zug (Geoinformationsverordnung, GeoIV-ZG)
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dauernden Rechten zu setzen. 3 Fehlende Grenzzeichen werden im Rahmen der laufenden Nachführung ersetzt. Sollen beschädigte oder fehlende Grenzzeichen ausserhalb der lau- fenden Nachführung ersetzt werden, trägt
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861.421 - Minimalstandards für die Ausgestaltung der Räumlichkeiten in Asylunterkünften
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nterkunft: (Ja) c) Bei Nothilfe: Nein d) Zugang: Intern 51) Je nach Grösse der Unterkunft. Räume sollen multifunktional nutzbar sein und genügend Stauraum aufweisen. 52) Gemäss § 7 der Verordnung betreffend
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414.191 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule
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Gestalten/ Musik/Kunstgeschichte) § 8 Selbstständige Arbeit 1 Im Rahmen der selbstständigen Arbeit sollen die Lernenden nachweisen, dass sie fähig sind, eine anspruchsvolle Aufgabenstellung aus den Lernbe-
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612.11 - Verordnung zur Errichtung eines Stützungsfonds in Folge des Coronavirus (COVID-19-Stützungsfondsverordnung)
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finanziellen Auswirkungen des Coronavirus nicht überschreiten dürfen. § 7 Rückzahlung der Beiträge 1 Sollte der Bund seine Massnahmen für diejenigen Fälle ausbauen, für wel- che die Gesuchsstellenden Beiträge
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722.212 - Reglement zum Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzreglement, FSR)
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icherung Zug im Einzelfall festgelegt. Ziff. 59 Regionale Feuerwehrfahrzeuge (§ 28 Abs. 3 FSG) 1 Sollen Fahrzeuge durch mehrere Gemeinden gemeinsam beschafft werden, so legt die Gebäudeversicherung Zug
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811.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (EG USG)
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einzureichende Immissionsprognose verlangen, sofern die Anlagen neu errichtet oder saniert werden sollen und wenn aus de- ren Betrieb erhebliche Immissionen erwartet werden. c) * Der Regierungsrat legt