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831.1 - Vollziehungsverordnung zum Bundesbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen
Kanton Zug 831.1 Vollziehungsverordnung zum Bundesbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen Vom 19. November 1941 (Stand 19. November 1941) Der Regierungsrat des Kant
414.31 - Zentralschweizer Fachhochschul-Vereinbarung vom 15. September 2011 (FHZ-Konkordat)
Streitschlichtung 1 Streitigkeiten aus dem Vollzug dieser Vereinbarung zwischen den Träger- kantonen sollen einvernehmlich beigelegt werden. 2 In Fällen, in denen eine einvernehmliche Beilegung einer Streitigkeit
414.22 - Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen
Ergebnissen auseinander. Art. A1-2.6 Naturwissenschaften Art. A1-2.6.1 Biologie 1 Die jeweiligen Inhalte sollten sich an die Gegebenheiten der Region anleh- nen. 2 Im Bereich Wissen und Kenntnisse a) können die einer selbstständigen Arbeit. Art. 17 Selbstständige Arbeit 1 Im Rahmen der selbstständigen Arbeit sollen die Schülerinnen und Schü- ler nachweisen, dass sie fähig sind, eine anspruchsvolle Aufgabenstellung
414.11 - Gesetz über die kantonalen Schulen
können Disziplinarmassnahmen angeordnet werden. 2 Sie sollen erzieherisch sinnvoll sein, dürfen die Würde des Menschen nicht verletzen und sollen nicht im Affekt vollzogen werden. 3 Als schwerste Massnahme
215.711 - Verordnung über Geoinformation im Kanton Zug (Geoinformationsverordnung, GeoIV-ZG)
dauernden Rechten zu setzen. 3 Fehlende Grenzzeichen werden im Rahmen der laufenden Nachführung ersetzt. Sollen beschädigte oder fehlende Grenzzeichen ausserhalb der lau- fenden Nachführung ersetzt werden, trägt
861.421 - Minimalstandards für die Ausgestaltung der Räumlichkeiten in Asylunterkünften
nterkunft: (Ja) c) Bei Nothilfe: Nein d) Zugang: Intern 51) Je nach Grösse der Unterkunft. Räume sollen multifunktional nutzbar sein und genügend Stauraum aufweisen. 52) Gemäss § 7 der Verordnung betreffend
414.191 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule
Gestalten/ Musik/Kunstgeschichte) § 8 Selbstständige Arbeit 1 Im Rahmen der selbstständigen Arbeit sollen die Lernenden nachweisen, dass sie fähig sind, eine anspruchsvolle Aufgabenstellung aus den Lernbe-
612.11 - Verordnung zur Errichtung eines Stützungsfonds in Folge des Coronavirus (COVID-19-Stützungsfondsverordnung)
finanziellen Auswirkungen des Coronavirus nicht überschreiten dürfen. § 7 Rückzahlung der Beiträge 1 Sollte der Bund seine Massnahmen für diejenigen Fälle ausbauen, für wel- che die Gesuchsstellenden Beiträge
722.212 - Reglement zum Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzreglement, FSR)
icherung Zug im Einzelfall festgelegt. Ziff. 59 Regionale Feuerwehrfahrzeuge (§ 28 Abs. 3 FSG) 1 Sollen Fahrzeuge durch mehrere Gemeinden gemeinsam beschafft werden, so legt die Gebäudeversicherung Zug
811.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (EG USG)
einzureichende Immissionsprognose verlangen, sofern die Anlagen neu errichtet oder saniert werden sollen und wenn aus de- ren Betrieb erhebliche Immissionen erwartet werden. c) * Der Regierungsrat legt

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