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811.11 - Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (V EG USG)
Kanton Zug 811.11 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (V EG USG) Vom 5. Mai 1998 (Stand 1. Januar 2020) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 4 Einführu
612.14 - Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge des Coronavirus (COVID-19-Lotterie- und Sportfondsverordnung)
aus dem Kultur-, Sozial-, Sport-, Bildungs- und weiteren Bereichen finanziell zu unterstützen, sollten diese bedrohliche finanzielle Einbussen infolge der Auswirkungen des Coronavirus erleiden. § 2 Umfang
414.193 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule (COVID-19-Pandemie)
Aktivitäten und Sozialwissenschaften § 8 Selbstständige Arbeit 1 Im Rahmen der selbstständigen Arbeit sollen die Lernenden nachweisen, dass sie fähig sind, eine anspruchsvolle Aufgabenstellung aus den Lernbe-
913.4 - Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug an die Initiative «Klima-Charta Zug»
Institut WERZ der Ostschweizer Fachhochschule führt zu diesem Zweck eine Kostenträgerrechnung. 3 Sollte das Projekt frühzeitig abgebrochen werden, reduziert sich der Bei- trag des Kantons Zug anteilsmässig
751.41 - Vereinbarung zwischen den Kantonen Zug und Aargau über die Durchführung von amtlichen, periodischen Nachprüfungen von Fahrzeugen
Kanton Zug 751.41 Vereinbarung zwischen den Kantonen Zug und Aargau über die Durchführung von amtlichen, periodischen Nachprüfungen von Fahrzeugen Vom 17. November 2015 (Stand 1. Januar 2016) Zwischen
414.121 - Reglement für den Eintritt in die und den Wechsel zwischen den kantonalen Mittelschulen
Die neu in das Kurzzeitgymnasium oder das Langzeitgymnasium eintre- tenden Schülerinnen und Schüler sollen in der Regel nicht mehr als zwei Jahre älter als ihre Klassenkameradinnen und Klassenkameraden sein in die Wirtschaftsmittelschule oder die Fachmittelschule eintreten- den Schülerinnen und Schüler sollen nicht wesentlich älter als ihre Klassen- kameradinnen und Klassenkameraden sein. 4 Eine Schülerin
721.6 - Gesetz über die Nutzung des Untergrunds (GNU)
Kanton Zug 721.6 Gesetz über die Nutzung des Untergrunds (GNU) Vom 15. Dezember 2016 (Stand 1. Januar 2019) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Kantonsverfassung1), bes
826.14-A1 - Kantonsratsbeschluss betreffend Übernahme des Bürgerspitals und der Schwesternschule am Bürgerspital Zug (Anhang: Vertrag betreffend Abtretung des Bürgerspitals und der Schwesternschule am Bürgerspital Zug)
Kanton Zug 826.14-A1 Kantonsratsbeschluss betreffend Übernahme des Bürgerspitals und der Schwesternschule am Bürgerspital Zug (Anhang: Vertrag betreffend Abtretung des Bürgerspitals und der Schwestern
613.16 - Kantonsratsbeschluss betreffend Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Härtefälle)
Beschluss gemäss § 1 Abs. 1 steht unter dem Vorbehalt der entspre- chenden Beschlüsse des Bundes. Sollte der zweite Teil der Finanzhilfen auf Bundesebene nicht zustande kommen, reduziert sich die Summe den Jahresumsatz 2020 angerechnet. 3 Der Regierungsrat regelt das Nähere in einer Verordnung. § 3 1 Sollte der Bund die finanzielle Unterstützung von Unternehmen im Sinne von Art. 12 des Covid-19-Gesetzes8)
613.17 - Kantonsratsbeschluss betreffend Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Härtefälle)
zusätzlich 68,9 Millionen Franken, insgesamt also maximal 150 Millionen Franken, zur Verfügung. § 3 1 Sollte der Bund die finanzielle Unterstützung von Unternehmen im Sinne von Art. 12 des Covid-19-Gesetzes9)

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