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811.11 - Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (V EG USG)
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Kanton Zug 811.11 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (V EG USG) Vom 5. Mai 1998 (Stand 1. Januar 2020) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 4 Einführu
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612.14 - Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge des Coronavirus (COVID-19-Lotterie- und Sportfondsverordnung)
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aus dem Kultur-, Sozial-, Sport-, Bildungs- und weiteren Bereichen finanziell zu unterstützen, sollten diese bedrohliche finanzielle Einbussen infolge der Auswirkungen des Coronavirus erleiden. § 2 Umfang
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414.193 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule (COVID-19-Pandemie)
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Aktivitäten und Sozialwissenschaften § 8 Selbstständige Arbeit 1 Im Rahmen der selbstständigen Arbeit sollen die Lernenden nachweisen, dass sie fähig sind, eine anspruchsvolle Aufgabenstellung aus den Lernbe-
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913.4 - Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug an die Initiative «Klima-Charta Zug»
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Institut WERZ der Ostschweizer Fachhochschule führt zu diesem Zweck eine Kostenträgerrechnung. 3 Sollte das Projekt frühzeitig abgebrochen werden, reduziert sich der Bei- trag des Kantons Zug anteilsmässig
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751.41 - Vereinbarung zwischen den Kantonen Zug und Aargau über die Durchführung von amtlichen, periodischen Nachprüfungen von Fahrzeugen
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Kanton Zug 751.41 Vereinbarung zwischen den Kantonen Zug und Aargau über die Durchführung von amtlichen, periodischen Nachprüfungen von Fahrzeugen Vom 17. November 2015 (Stand 1. Januar 2016) Zwischen
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414.121 - Reglement für den Eintritt in die und den Wechsel zwischen den kantonalen Mittelschulen
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Die neu in das Kurzzeitgymnasium oder das Langzeitgymnasium eintre- tenden Schülerinnen und Schüler sollen in der Regel nicht mehr als zwei Jahre älter als ihre Klassenkameradinnen und Klassenkameraden sein in die Wirtschaftsmittelschule oder die Fachmittelschule eintreten- den Schülerinnen und Schüler sollen nicht wesentlich älter als ihre Klassen- kameradinnen und Klassenkameraden sein. 4 Eine Schülerin
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721.6 - Gesetz über die Nutzung des Untergrunds (GNU)
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Kanton Zug 721.6 Gesetz über die Nutzung des Untergrunds (GNU) Vom 15. Dezember 2016 (Stand 1. Januar 2019) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Kantonsverfassung1), bes
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826.14-A1 - Kantonsratsbeschluss betreffend Übernahme des Bürgerspitals und der Schwesternschule am Bürgerspital Zug (Anhang: Vertrag betreffend Abtretung des Bürgerspitals und der Schwesternschule am Bürgerspital Zug)
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Kanton Zug 826.14-A1 Kantonsratsbeschluss betreffend Übernahme des Bürgerspitals und der Schwesternschule am Bürgerspital Zug (Anhang: Vertrag betreffend Abtretung des Bürgerspitals und der Schwestern
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613.16 - Kantonsratsbeschluss betreffend Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Härtefälle)
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Beschluss gemäss § 1 Abs. 1 steht unter dem Vorbehalt der entspre- chenden Beschlüsse des Bundes. Sollte der zweite Teil der Finanzhilfen auf Bundesebene nicht zustande kommen, reduziert sich die Summe den Jahresumsatz 2020 angerechnet. 3 Der Regierungsrat regelt das Nähere in einer Verordnung. § 3 1 Sollte der Bund die finanzielle Unterstützung von Unternehmen im Sinne von Art. 12 des Covid-19-Gesetzes8)
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613.17 - Kantonsratsbeschluss betreffend Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Härtefälle)
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zusätzlich 68,9 Millionen Franken, insgesamt also maximal 150 Millionen Franken, zur Verfügung. § 3 1 Sollte der Bund die finanzielle Unterstützung von Unternehmen im Sinne von Art. 12 des Covid-19-Gesetzes9)