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612.151 - Richtlinien zur Beurteilung von Gesuchen gemäss Verordnung über die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) im Kultursektor
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Clubs/Bars sind, sind ausgeschlossen. 3 Sollte aufgrund der allenfalls hohen Anzahl der Gesuche für Ausfallent- schädigungen eine weitere Priorisierung notwendig sein, so sollen unter den gewinnorientierten Unternehmen ellen Kulturschaffens nach Beendigung der be- hördlichen Massnahmen zu sichern. 2 Darüber hinaus sollen folgende Kriterien zur Abgrenzung gelten: a) Im Bereich Design können ausschliesslich Betriebe oder
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632.1 - Steuergesetz
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Kanton Zug 632.1 Steuergesetz Vom 25. Mai 2000 (Stand 1. Januar 2024) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 15 und § 74 der Verfassung des Kantons Zug (Kantonsverfas- sung, KV) vom 31. Januar
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925.21 - Interkantonale Übereinkunft über den Viehhandel (Viehhandelskonkordat)
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Kanton Zug 925.21 Interkantonale Übereinkunft über den Viehhandel (Viehhandelskonkordat) Vom 13. September 1943 (Stand 18. September 1967) Gestützt auf Art. 7 Abs. 2 der Bundesverfassung1) wird folgen
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924.25 - Reglement über die kontrollierte Ursprungsbezeichnung für Weine
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Kanton Zug 924.25 Reglement über die kontrollierte Ursprungsbezeichnung für Weine Vom 29. Juni 2009 (Stand 1. Juli 2009) Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug, gestützt auf Art. 178 des Bundes
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412.11 - Schulgesetz (SchulG)
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können Disziplinarmassnahmen angeordnet werden. * 2 Sie sollen erzieherisch sinnvoll sein, dürfen die Würde des Menschen nicht verletzen und sollen nicht im Affekt vollzogen werden. 3 Einer Schülerin oder
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412.113 - Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen (Promotionsreglement, PromR)
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integrativer und separativer Sonderschulung erfolgt die Beurteilung in erster Linie mittels Lernbericht. Sollte es sich auf Grund der erbrachten Leistungen als sinnvoll und förderlich erweisen, dürfen Sonderschulen
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531.11 - Verordnung zum Einführungsgesetz betreffend Zivilschutz
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Kommandanten im Range eines Oberstleutnants führt die Zivilschutzorganisation. 2 Die ZSO weist einen Sollbestand von 900 eingeteilten Schutzdienstpflich- tigen aus. * 2 531.11 § 8 Einheiten / Gliederung 1 Folgende
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721.52 - Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB)
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Kanton Zug 721.52 Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) Vom 15. November 2019 (Stand 1. März 2024) Das Interkantonale Organ für das öffentliche Beschaffungswesen (I
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131.2 - Verordnung zum Wahl- und Abstimmungsgesetz (Wahl- und Abstimmungsverordnung, WAV)
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Kanton Zug 131.2 Verordnung zum Wahl- und Abstimmungsgesetz (Wahl- und Abstimmungsverordnung, WAV) Vom 29. April 2008 (Stand 27. Januar 2023) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 72 des W
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741.2 - Konzession an die Aktiengesellschaft «Elektrizitätswerk an der Sihl» in Wädenswil
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Verpflichtung geht auf allfällige Rechtsnachfolger des Elek- trizitätswerkes an der Sihl über. 3 Sollte der Kanton Zug in der Folge allgemein verbindliche Gesetzesbe- stimmungen erlassen, nach welchen