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612.151 - Richtlinien zur Beurteilung von Gesuchen gemäss Verordnung über die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) im Kultursektor
Clubs/Bars sind, sind ausgeschlossen. 3 Sollte aufgrund der allenfalls hohen Anzahl der Gesuche für Ausfallent- schädigungen eine weitere Priorisierung notwendig sein, so sollen unter den gewinnorientierten Unternehmen ellen Kulturschaffens nach Beendigung der be- hördlichen Massnahmen zu sichern. 2 Darüber hinaus sollen folgende Kriterien zur Abgrenzung gelten: a) Im Bereich Design können ausschliesslich Betriebe oder
632.1 - Steuergesetz
Kanton Zug 632.1 Steuergesetz Vom 25. Mai 2000 (Stand 1. Januar 2024) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 15 und § 74 der Verfassung des Kantons Zug (Kantonsverfas- sung, KV) vom 31. Januar
925.21 - Interkantonale Übereinkunft über den Viehhandel (Viehhandelskonkordat)
Kanton Zug 925.21 Interkantonale Übereinkunft über den Viehhandel (Viehhandelskonkordat) Vom 13. September 1943 (Stand 18. September 1967) Gestützt auf Art. 7 Abs. 2 der Bundesverfassung1) wird folgen
924.25 - Reglement über die kontrollierte Ursprungsbezeichnung für Weine
Kanton Zug 924.25 Reglement über die kontrollierte Ursprungsbezeichnung für Weine Vom 29. Juni 2009 (Stand 1. Juli 2009) Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug, gestützt auf Art. 178 des Bundes
412.11 - Schulgesetz (SchulG)
können Disziplinarmassnahmen angeordnet werden. * 2 Sie sollen erzieherisch sinnvoll sein, dürfen die Würde des Menschen nicht verletzen und sollen nicht im Affekt vollzogen werden. 3 Einer Schülerin oder
412.113 - Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen (Promotionsreglement, PromR)
integrativer und separativer Sonderschulung erfolgt die Beurteilung in erster Linie mittels Lernbericht. Sollte es sich auf Grund der erbrachten Leistungen als sinnvoll und förderlich erweisen, dürfen Sonderschulen
531.11 - Verordnung zum Einführungsgesetz betreffend Zivilschutz
Kommandanten im Range eines Oberstleutnants führt die Zivilschutzorganisation. 2 Die ZSO weist einen Sollbestand von 900 eingeteilten Schutzdienstpflich- tigen aus. * 2 531.11 § 8 Einheiten / Gliederung 1 Folgende
721.52 - Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB)
Kanton Zug 721.52 Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) Vom 15. November 2019 (Stand 1. März 2024) Das Interkantonale Organ für das öffentliche Beschaffungswesen (I
131.2 - Verordnung zum Wahl- und Abstimmungsgesetz (Wahl- und Abstimmungsverordnung, WAV)
Kanton Zug 131.2 Verordnung zum Wahl- und Abstimmungsgesetz (Wahl- und Abstimmungsverordnung, WAV) Vom 29. April 2008 (Stand 27. Januar 2023) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 72 des W
741.2 - Konzession an die Aktiengesellschaft «Elektrizitätswerk an der Sihl» in Wädenswil
Verpflichtung geht auf allfällige Rechtsnachfolger des Elek- trizitätswerkes an der Sihl über. 3 Sollte der Kanton Zug in der Folge allgemein verbindliche Gesetzesbe- stimmungen erlassen, nach welchen

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