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§§ 10 und 13 des Personalgesetzes
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Regeste:
– öffentliches Personalrecht; missbräuchliche Kündigung. Rechtliches Gehör. Die von der Arbeitgeberin aufgeführten Kündigungsgründe sind auf ihre Sachlichkeit hin zu prüfen. Es lag ein sac
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Art. 194 Abs. 1 SchKG in Verbindung mit 174 Abs. 2 SchKG
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des Gläubigers unechte und echte Noven bis zur zweitinstanzlichen Verhandlung zugelassen werden sollten (Weiterziehung des Konkursdekretes, in: Festschrift 75 Jahre Konferenz der Betreibungs- und Konk
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Art. 9 StPO, Art. 319 Abs. 1 StPO
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2014, Art. 9 N 62). Bei dieser Sachlage ist nicht einzusehen, weshalb die Staatsanwaltschaft Anklage sollte erheben müssen. Vielmehr muss – zumal der Katalog der Einstellungsgründe gemäss Art. 319 Abs. 1 StPO
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Art. 25 AHVG i.V.m. Art. 49bis und Art. 49ter AHVV
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auch ihre Motivation und Fähigkeit überprüfen. Als Ziel des Radios wurde erwähnt, der Praktikantin solle die Mitarbeit bei der Produktion von Beiträgen und Sendungen bzw. bei Projektarbeiten gewährt werden , R., reichte der Ausgleichskasse Ende September 2012 eine Praktikumsvereinbarung ein. Demgemäss sollte M. ab August 2012 bis spätestens Ende November 2012 bei Radio A. ein maximal dreimonatiges Praktikum Vielmehr verhalf es ihr «lediglich» zu einem umfassenden Einblick in die Medienwelt, welcher ihr, sollte sie demnächst wirklich ein entsprechendes Studium beginnen wollen, sicherlich von Nutzen sein wird
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Unvereinbarkeitsfragen (Kantonsrat)
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Kandidat arbeitet in der Direktion X des Kantons Zug. Sie bzw. er gehört nicht zum Kader, entsprechend sollte dies kein Problem darstellen, oder? Antwort ... Frage
Eine Kandidatin bzw. ein Kandidat arbeitet arbeitet in der Direktion X des Kantons Zug. Sie bzw. er gehört nicht zum Kader, entsprechend sollte dies kein Problem darstellen, oder?
Antwort
Entscheidend ist nicht der Begriff "Kader", sondern die erfüllt sind.
5 Das Stimmregister steht den Stimmberechtigten zur Einsicht offen.
Wichtig: Sollte sich eine Kandidatin oder ein Kandidat auf diese Bestimmung berufen, wird geraten, die Einwohnergemeinde
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Gesuch um Akteneinsicht beim Staatsarchiv im Rahmen einer Masterarbeit
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In später abgeschlossene Unterlagen bzw. Fälle sollte keine Einsicht gewährt werden.
Noch lebende betroffene, administrativ versorgte Personen sollten vom Staatsarchiv vor Bekanntgabe ihrer Unterlagen diesen Gründen sollte eine Gutheissung des Gesuchs um Einsicht in die Unterlagen des Staatsarchivs nach Ansicht des DSB nur unter den folgenden Bedingungen erfolgen:
Die Einsicht sollte auf Dossiers it vorgegebenen Zeitrahmen (zwei Semester) möglich ist, kann offen bleiben. Nach Ansicht des DSB sollte indessen die Frage, ob der Umfang der verlangten Akteneinsicht verhältnismässig ist, dennoch geprüft
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Art. 315 Abs. 1 ZGB und Art. 314 Abs. 1 ZGB i.V.m. Art. 442 Abs. 5 ZGB
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Regeste:
– Für die Errichtung und die Führung von Kindesschutzmassnahmen ist die Schutzbehörde am Wohnsitz des Kindes zuständig . Bei Wohnsitzwechsel eines Elternteils, für dessen Kind eine Mas
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Art. 9 BV, Art. 44, 47 Abs. 1 und Abs. 3 lit. b, Art. 56 Abs. 1 AuG
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Regeste:
, - Der Anspruch auf Familiennachzug muss innerhalb von fünf Jahren geltend gemacht werden. Kinder über zwölf Jahre müssen innerhalb von zwölf Monaten nachgezogen werden. Verfassungsmässige
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Unter welchen Umständen darf die Schulsozialarbeiterin Klientendaten mit Dritten austauschen?
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bekannt gegeben werden dürfen.Aus der Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten
1. Grundsätzlich sollten alle Informationen und Auskünfte bei den Betroffenen selber eingeholt werden, somit bei den Jugendlichen von Auskünften bei Dritten bzw. die Bekanntgabe von Daten an Dritte ist grundsätzlich heikel und sollte deshalb die Ausnahme sein.
2. Mit ausdrücklicher und informierter Zustimmung der Schülerin bzw steht und fällt mit dem Vertrauensverhältnis zum betroffenen Schüler. Datenaustausch mit Dritten sollte deshalb die Ausnahme sein und sich diesfalls auf ein Minimum beschränken. Die Einwilligung der B
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§ 30d Abs. 1 V PBG
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Regeste:
– Die Baubewilligungsbehörden prüfen Baugesuche auf ihre Übereinstimmung mit den Vorschriften des öffentlichen Rechts. Über zivilrechtliche Vorfragen entscheiden sie nur selbständig,