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Auskünfte einer Schule an eine Familienausgleichskasse
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dies der Ausgleichskasse entgegen Art. 31 Abs. 1 ATSG jedoch nicht gemeldet haben. In diesen Fällen sollte die Schule der Ausgleichskasse grundsätzlich nicht ohne schriftlich begründetes Amtshilfegesuch bzw
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Zivilprozessrecht
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(Priorisierung). Im Verhältnis zu den Parteien hat die Beweisverfügung Informationsfunktion: Die Parteien sollen wissen, was nach Ansicht des Gerichts erheblich ist und wer was womit zu beweisen hat (Brönnimann
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Art. 37 Abs. 4 ATSG
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die Arbeits- und Leistungsfähigkeit der Versicherten besser beurteilen zu können. Zu diesem Zweck sollten entsprechende Rückfragen erfolgen.
Rechtsanwalt C. stellte am 1. Juni 2017 bei der IV-Stelle Zug
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Zivilstandswesen
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subjektive Empfindungen und Unannehmlichkeiten stützten. Eine Berücksichtigung subjektiver Gründe solle nur erfolgen, soweit diese objektiv nachvollziehbar bzw. einsichtig und in diesem Sinn von einer gewissen S. 457) neigt zu einer grosszügigen Interpretation von nArt. 30 Abs. 1 ZGB. Nach ihrer Ansicht sollten auch subjektive Gründe für eine Namensänderung genügen, soweit sie nicht geradezu belanglos erschienen hinauslaufen. Dies ist vom Gesetzgeber nicht gewollt. Mit dem Begriff der «achtenswerten» Motivation sollte eine Objektivierung der subjektiven Befindlichkeit erreicht werden, was – wie Thomas Geiser darlegt
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Art. 132 StPO
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Regeste:
– Amtliche Verteidigung im BeschwerdeverfahrenAus dem Sachverhalt:
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug führt eine Strafuntersuchung gegen die Beschwerdeführerin wegen gewerbsmässige
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Art. 154 ZPO
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(Priorisierung). Im Verhältnis zu den Parteien hat die Beweisverfügung Informationsfunktion: Die Parteien sollen wissen, was nach Ansicht des Gerichts erheblich ist und wer was womit zu beweisen hat (Brönnimann
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Strafrecht
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Regeste:
Entschädigung eines zur Edition VerpflichtetenAus dem Sachverhalt:
1. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug führt eine Strafuntersuchung gegen X. wegen Diebstahls und betrügerischen
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Güterrecht
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Regeste:
Art. 197 ZGB und Art. 198 ZGB – liche Qualifikation von Mitarbeiterbeteiligungen . Der Einbezug einer bestimmten Position in die Vorschlagsteilung kann nur in Betracht fallen, wenn sich
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Bürgerrecht
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Regeste:
Art. 5 Abs. 3 BV, Art. 13 Abs. 2 VwVG, § 12 VRG, § 6 kant. BüV – Unvollständige Einbürgerungsgesuche dürfen – auch im Falle einer Missachtung der Mitwirkungspflichten der Gesuchstellende
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Datenerhebung im Zusammenhang mit einem Antrag für Betreuungsgutscheine
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Regeste:
§ 5 des Datenschutzgesetzes ; §§ 2 und 3 des Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung und § 5 Abs. 1 der Verordnung zum Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung; §