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Auskünfte einer Schule an eine Familienausgleichskasse
dies der Ausgleichskasse entgegen Art. 31 Abs. 1 ATSG jedoch nicht gemeldet haben. In diesen Fällen sollte die Schule der Ausgleichskasse grundsätzlich nicht ohne schriftlich begründetes Amtshilfegesuch bzw
Zivilprozessrecht
(Priorisierung). Im Verhältnis zu den Parteien hat die Beweisverfügung Informationsfunktion: Die Parteien sollen wissen, was nach Ansicht des Gerichts erheblich ist und wer was womit zu beweisen hat (Brönnimann
Art. 37 Abs. 4 ATSG
die Arbeits- und Leistungsfähigkeit der Versicherten besser beurteilen zu können. Zu diesem Zweck sollten entsprechende Rückfragen erfolgen. Rechtsanwalt C. stellte am 1. Juni 2017 bei der IV-Stelle Zug
Zivilstandswesen
subjektive Empfindungen und Unannehmlichkeiten stützten. Eine Berücksichtigung subjektiver Gründe solle nur erfolgen, soweit diese objektiv nachvollziehbar bzw. einsichtig und in diesem Sinn von einer gewissen S. 457) neigt zu einer grosszügigen Interpretation von nArt. 30 Abs. 1 ZGB. Nach ihrer Ansicht sollten auch subjektive Gründe für eine Namensänderung genügen, soweit sie nicht geradezu belanglos erschienen hinauslaufen. Dies ist vom Gesetzgeber nicht gewollt. Mit dem Begriff der «achtenswerten» Motivation sollte eine Objektivierung der subjektiven Befindlichkeit erreicht werden, was – wie Thomas Geiser darlegt
Art. 132 StPO
Regeste: – Amtliche Verteidigung  im BeschwerdeverfahrenAus dem Sachverhalt: Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug führt eine Strafuntersuchung gegen die Beschwerdeführerin wegen gewerbsmässige
Art. 154 ZPO
(Priorisierung). Im Verhältnis zu den Parteien hat die Beweisverfügung Informationsfunktion: Die Parteien sollen wissen, was nach Ansicht des Gerichts erheblich ist und wer was womit zu beweisen hat (Brönnimann
Strafrecht
Regeste: Entschädigung eines zur Edition VerpflichtetenAus dem Sachverhalt: 1. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug führt eine  Strafuntersuchung gegen X. wegen Diebstahls und betrügerischen
Güterrecht
Regeste: Art. 197 ZGB und Art. 198 ZGB –  liche Qualifikation von Mitarbeiterbeteiligungen . Der Einbezug einer bestimmten Position in die Vorschlagsteilung kann nur in Betracht fallen, wenn sich
Bürgerrecht
Regeste: Art. 5 Abs. 3 BV, Art. 13 Abs. 2 VwVG, § 12 VRG, § 6 kant. BüV –  Unvollständige Einbürgerungsgesuche dürfen – auch im Falle einer Missachtung der Mitwirkungspflichten der Gesuchstellende
Datenerhebung im Zusammenhang mit einem Antrag für Betreuungsgutscheine
Regeste: § 5 des Datenschutzgesetzes ; §§ 2 und 3 des Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung  und § 5 Abs. 1 der Verordnung zum Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung; §

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