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§§ 4 lit. d und 8 Abs. 2 DSG
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an Dritte zu verhindern, welche mit diesen Daten ein kommerzielles Ziel verfolgen wollen. Dritte sollen mit diesen Daten keinen finanziellen Gewinn erzielen können. Politische Parteien streben auch einen Gruppen. Diese «Jungen» und «Neuzugezogenen» machen nur einen kleinen Teil der Einwohnerschaft aus. Sie sollen im Vorfeld der Wahlen nur einmal angeschrieben werden. In vier Jahren, bei den nächsten nationalen
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Verlegung Steuerwohnsitz ins Ausland
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die Begründung, heranzuziehen ist, denn nur so kann die Tragweite des Dispositivs erkannt werden. Sollte eine Auslegung zum Schluss führen, dass das Dispositiv auch die Frage der unbeschränkten Steuerpflicht im Kanton X.). Dieses Indiz ist somit eher zugunsten der Schweiz zu gewichten.
c/dd) Nachfolgend sollen die Aufenthaltstage des Rekurrenten in Dubai und in der Schweiz einander gegenübergestellt werden
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Strassenverkehrsrecht
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Regeste:
Art. 8 Abs. 4 BV, Art. 3 Abs. 4 SVG, Art. 1 und 2 BehiG – Die Verweigerung einer Ausnahmebewilligung für die Benützung der Busspur auf der Chamerstrasse in Zug durch Fahrzeuge des Verein
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Vollstreckungsrecht
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übernehme und auf deren Geltendmachung gegenüber dem Schuldner verzichte. Die Auszahlung des Erlöses solle daher umgehend nach Rücksendung der Pfändungsurkunde an das Betreibungsamt X. erfolgen. Am 7. Februar
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Art. 20 Abs. 1 lit. c DBG, § 19 Abs. 1 lit. c StG
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Regeste:
– Als geldwerte Leistungen im Sinne von Art. 20 Abs. 1 lit. c DBG bzw. § 19 Abs. 1 lit. c StG gelten auch Zuwendungen einer Gesellschaft an ihr nahestehende Dritte. Zuwendungen, die im Int
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Art. 16 Abs. 2 BV, Art. 34 Abs. 2 BV und Art. 8 Abs. 1 BV, § 22 GSW, § 13 Abs. 1 Reklamereglement Stadt Zug
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Regeste:
Art. 16 Abs. 2 i.V.m. Art. 34 Abs. 2 – Für die Ausübung von Freiheitsrechten besteht ein bedingter Anspruch auf Bewilligung von gesteigertem Gemeingebrauch des öffentlichen Grundes (Erw.
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§ 6 Abs. 1 lit. a SubG i.V.m. Art. 15 IVöB; § 4 und 21a VRG
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Regeste:
§ 6 Abs. 1 lit. a SubG i.V.m. Art. 15 IVöB, § 4 und 21a VRG – Eine Verfügung bzw. ein Entscheid ist ein individueller, an den Einzelnen gerichteter Hoheitsakt , durch den eine konkrete v
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§10b BeurkG - Öffentliche Beurkundung bei Umwandlung einer GmbH in eine AG mit Kapitalerhöhung
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Beurkundungsvorganges war es, genau diesen inhaltlichen Mangel zu beheben. Die Gesellschafterversammlung sollte durch drei sukzessive Beurkundungsvorgänge in die Lage versetzt werden, nach beschlossener und d
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Art. 4 lit. d FamZG i.V.m., Art. 24 FamZG, Art. 6 Abs. 1 lit. b FamZV, Art. 7 Abs. 1 FamZV
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sein, den Fortbestand des Anspruchs regelmässig zu überprüfen, unter Vorbehalt der Rückforderung, sollten beispielsweise die Unterhaltsleistungen nicht mehr den Anforderungen von Art. 6 FamZV genügen. Nach
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Art. 74 Abs. 3 VZV
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und sich die Abstellplätze auf dem gleichen Grundstück oder in der Nähe der Betriebsräume befinden sollen (Ziff. 3.4). Zur Betriebsbewilligung ist dem Schreiben des EJPD zudem zu entnehmen, der vorgeschriebene