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Obligationenrecht
Regeste: Art. 685b f. OR – Der Erwerber vinkulierter, nicht kotierter Namenaktien ist nicht aktivlegitimiert zur Klage auf Eintragung im Aktienbuch.Aus den Erwägungen: 4. Der Kläger verlangt mit s
§ 2 Abs. 1 Absenzenordnung für die Kantonsschule Zug
Regional-Cards gebe. Diese seien nur den jüngeren Spielern vorbehalten. Frühestens ab Saison 2013/2014 sollten alle Elite A-Junioren eine Swiss Olympic Talents Card Regional erhalten. Ausserdem erscheine das
Schule, Kultur, Natur- und Heimatschutz, Kirche
Regional-Cards gebe. Diese seien nur den jüngeren Spielern vorbehalten. Frühestens ab Saison 2013/2014 sollten alle Elite A-Junioren eine Swiss Olympic Talents Card Regional erhalten. Ausserdem erscheine das möglich entsprechende allgemeine und berufliche Ausbildung zu verschaffen (Abs. 3). Zu diesem Zweck sollen sie nach Art. 302 Abs. 3 ZGB in geeigneter Weise mit der Schule und, wenn es die Umstände erfordern
Art. 731b OR
Regeste: – Das Gericht hat bei der Behebung von Organisationsmängeln gemäss Art. 731b OR im Rahmen des Verhältnismässigkeitsprinzips einen grossen Handlungsspielraum. So kann es unter anderem die G
§ 22 RPG, § 44 PBG, § 4 V PBG
Regeste: – Das vorübergehende  Stationieren von Booten auf einer am See gelegenen Wiese gilt nicht als  bewilligungspflichtiges Bauvorhaben. Die Bewilligung für einen gesteigerten  Gemeingebra
Art. 197 Abs. 1, 382 Abs. 1 und 393 Abs. 1 lit. a StPO
Regeste: Art. 197 Abs. 1, Art. 382 Abs. 1, Art. 393 Abs. 1 lit. a StPO – Hausdurchsuchung und Entsiegelungsverfahren. Das Beschwerdeverfahren steht nicht zur Verfügung für die Anfechtung der Hausd
Art. 1 IPRG, Art. II Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10. Juni 1958
Association» durchzuführen. Allfällige Streitigkeiten in Bezug auf die Durchführung und das Verfahren sollen vor einem «state court in the state of New York» vorgetragen werden (act. 10/2 section 10.4 S. 59)
Strafrechtspflege
Regeste: Art. 132 StPO – Amtliche Verteidigung  im BeschwerdeverfahrenAus dem Sachverhalt: Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug führt eine Strafuntersuchung gegen die Beschwerdeführerin wegen g
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
übernehme und auf deren Geltendmachung gegenüber dem Schuldner verzichte. Die Auszahlung des Erlöses solle daher umgehend nach Rücksendung der Pfändungsurkunde an das Betreibungsamt X. erfolgen. Am 7. Februar
Strafrechtspflege
Regeste: Entschädigung eines zur Edition VerpflichtetenAus dem Sachverhalt: 1. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug führt eine  Strafuntersuchung gegen X. wegen Diebstahls und betrügerischen

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