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Obligationenrecht
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Regeste:
Art. 685b f. OR – Der Erwerber vinkulierter, nicht kotierter Namenaktien ist nicht aktivlegitimiert zur Klage auf Eintragung im Aktienbuch.Aus den Erwägungen:
4. Der Kläger verlangt mit s
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§ 2 Abs. 1 Absenzenordnung für die Kantonsschule Zug
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Regional-Cards gebe. Diese seien nur den jüngeren Spielern vorbehalten. Frühestens ab Saison 2013/2014 sollten alle Elite A-Junioren eine Swiss Olympic Talents Card Regional erhalten. Ausserdem erscheine das
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Schule, Kultur, Natur- und Heimatschutz, Kirche
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Regional-Cards gebe. Diese seien nur den jüngeren Spielern vorbehalten. Frühestens ab Saison 2013/2014 sollten alle Elite A-Junioren eine Swiss Olympic Talents Card Regional erhalten. Ausserdem erscheine das möglich entsprechende allgemeine und berufliche Ausbildung zu verschaffen (Abs. 3). Zu diesem Zweck sollen sie nach Art. 302 Abs. 3 ZGB in geeigneter Weise mit der Schule und, wenn es die Umstände erfordern
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Art. 731b OR
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Regeste:
– Das Gericht hat bei der Behebung von Organisationsmängeln gemäss Art. 731b OR im Rahmen des Verhältnismässigkeitsprinzips einen grossen Handlungsspielraum. So kann es unter anderem die G
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§ 22 RPG, § 44 PBG, § 4 V PBG
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Regeste:
– Das vorübergehende Stationieren von Booten auf einer am See gelegenen Wiese gilt nicht als bewilligungspflichtiges Bauvorhaben. Die Bewilligung für einen gesteigerten Gemeingebra
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Art. 197 Abs. 1, 382 Abs. 1 und 393 Abs. 1 lit. a StPO
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Regeste:
Art. 197 Abs. 1, Art. 382 Abs. 1, Art. 393 Abs. 1 lit. a StPO – Hausdurchsuchung und Entsiegelungsverfahren.
Das Beschwerdeverfahren steht nicht zur Verfügung für die Anfechtung der Hausd
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Art. 1 IPRG, Art. II Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10. Juni 1958
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Association» durchzuführen. Allfällige Streitigkeiten in Bezug auf die Durchführung und das Verfahren sollen vor einem «state court in the state of New York» vorgetragen werden (act. 10/2 section 10.4 S. 59)
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Strafrechtspflege
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Regeste:
Art. 132 StPO – Amtliche Verteidigung im BeschwerdeverfahrenAus dem Sachverhalt:
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug führt eine Strafuntersuchung gegen die Beschwerdeführerin wegen g
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Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
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übernehme und auf deren Geltendmachung gegenüber dem Schuldner verzichte. Die Auszahlung des Erlöses solle daher umgehend nach Rücksendung der Pfändungsurkunde an das Betreibungsamt X. erfolgen. Am 7. Februar
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Strafrechtspflege
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Regeste:
Entschädigung eines zur Edition VerpflichtetenAus dem Sachverhalt:
1. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug führt eine Strafuntersuchung gegen X. wegen Diebstahls und betrügerischen