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Gesamtvision Bösch-Rothus
sowie Bussen und Anrainern vorbehalten. Der Erschliessungsverkehr erfolgt über die Ringstrasse.Es soll ein vielfältiges Angebot an Mobilität geschaffen werden. Von gemieteten E-Autos, Carsharing, e-Bike Abstellplätze für LKW's gemäss den Bedürfnissen des ansässigen Gewerbes werden geschaffen. Dem Gewerbe soll auch bei der geplanten Aufwertung Ausbaumöglichkeiten angeboten werden.Die Baubestimmungen werden
Ergebnisse der Nachbefragung zur abgelehnten Ortsplanungsrevision liegen vor
Klar ist zudem auch, dass es weiterhin eine ad-hoc-Kommission Ortsplanungsrevision geben wird: Diese soll insbesondere die Ortsplanungsrevision als Gesamtpaket im Auge behalten und den Gemeinderat beraten
Ortsplanungsrevision: Einladung zur Abschlussveranstaltung und Präsentation des Raumentwicklungskonzepts 2040
aufgenommen. Ziel dieser Revision ist es festzulegen, wie sich die Gemeinde künftig räumlich entwickeln soll – und zwar gemeinsam mit der Hünenberger Bevölkerung und allen Interessierten. Diese konnten sich
Ortsplanungsrevision
Klar ist zudem auch, dass es weiterhin eine ad-hoc-Kommission Ortsplanungsrevision geben wird: Diese soll insbesondere die Ortsplanungsrevision als Gesamtpaket im Auge behalten und den Gemeinderat beraten
Ortsplanungsrevision
Klärung der Vorgehensweise. Im zweiten Schritt wird eine räumliche Strategie (Wie soll Risch in Zukunft aussehen und was soll wo passieren?) erarbeitet. Aufgrund der Strategie wird im dritten Schritt der Zonenplan Ortsplanungsrevision Mit der Ortsplanungsrevision (OPR) sollen die nutzungsplanerischen Vorgaben für die nächsten 15 Jahre ausgearbeitet und verbindlich festgelegt werden. Die OPR steht in direktem Z
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en Pflegebetten sistiert war, besteht nun die Möglichkeit die zweite Etappe zu realisieren. Damit soll einerseits ein Beitrag an die notwendigen zusätzlichen Pflegebetten geleistet werden und andererseits Organisation als Spitex-Standort dienten. Im Zusammenhang mit einem Mieterwechsel Ende Juni 2024 soll in einem Teil davon ein Projekt für eine niederschwellige Anlaufstelle und Treffmöglichkeit realisiert bei welchen auch die Vertretungen der Gemeinde Hünenberg mitwirkten. Mit einer kantonalen Umfrage sollen wichtige Erkenntnisse gewonnen werden, wie die Zuger Bevölkerung ab 55 Jahren ihre eigenen Potenziale
1918.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
stehen. Es sollen Differenzierungen je nach Sachgebiet und graduelle Abstufungen möglich sein. Insgesamt wird jedoch eine Anpassung auf ein angemessenes Level bezweckt. Als Beispiel soll hierzu etwa die Erläuterungen 16 10. Antrag 28 1. In Kürze Der bisherige Verwaltungsgebührentarif aus dem Jahre 1974 soll durch ein neues kanto- nales Gebührengesetz abgelöst werden. Dieses stellt einheitliche Regelungen htigen Person veranlasste Amtshandlung oder für die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung. Sie soll die Kosten, wel- che dem Gemeinwesen durch die Amtshandlung oder Benutzung der Einrichtung entstanden
2659.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Variante mit wenigen, gleichzeitig jedoch grossen Ämtern sollen bei dieser Variante die flachen Hierarchien und die kurzen Wege im Zentrum stehen. Dies soll mit vorwiegend mittelgrossen Ämtern mög- lich werden ganze Projekt wichtige Vorgabe soll bewusst in § 3 Absatz 1 Satz 2 des Or- ganisationsgesetzes verankert werden: Die vom Regierungsrat zu benennenden Direktionen sollen in Bezug auf ihre Themenbereiche die Kompetenz zu geben, die künftigen fünf Direktionen selber zu bezeichnen. Eine Fünfer-Regierung soll es der kantonalen Exekutive erlauben, sich vermehrt strategischen Fragen bzw. dem «Kerngeschäft» zu
2434.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
welche 2014 beschlossen werden sollen. Danach soll die Wärmeversorgung bei Neubau- ten bevorzugt nur noch aus erneuerbaren Quellen erfolgen. Zusätzlich soll auch ein Teil des Strombedarfes über das Gebäude Bedeutung. Auch im Kanton Zug soll der Anteil erneuerbarer Energien steigen. Daraus ergibt sich neuer raumplanerischer Regelungsbedarf, denn der Ausbau der erneuerbaren Energien soll in Abstimmung mit anderen  Der Kanton soll zusammen mit den Gemeinden bis 2016 eine planerische Grundlage für die stärkere Nutzung der erneuerbaren Energien für das Kantonsgebiet erarbeiten. Di e- se Karte soll aufzeigen, in
2098.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
gesetzlichen Grundlage. Dabei sollen die Aufgaben der Gemeinden und des Kantons festgehalten und die Zuständigkeiten abgegrenzt werden. Im Sinne des Subsidiaritätsgrundsatzes soll der Kanton nur Aufgaben übernehmen den Gemeinden zum Kanton hin. Mit privaten Organisationen sollen Leistungs- oder Subventi- onsvereinbarungen abgeschlossen werden können. Es soll die Möglichkeit bestehen, die Erfül- lung einer öffentlichen ten Organisationen. Insbesondere sollen die Gemeinden mit dieser Bestimmung in ihrer Auto- nomie nicht eingeengt werden. Zur Erfüllung der Aufgaben im Altersbereich soll der Regierungsrat die Möglichkeit

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