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2177.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Brückenangebot (KBA) soll unter dem Dach des GIBZ verbleiben, da es von der inhaltlichen Ausrichtung her zur Berufsbildung passt. Angesichts der bestehenden Raum- knappheit am GIBZ sollen eine Umnutzung der m2 zur Verfügung gestellt werden. 2. Das KBA soll am Standort GIBZ bleiben und an einen neuen Ort innerhalb des GIBZ um- platziert werden. 3. Das IBA soll nach dem Umbau des Schulhauses der Ende 2011 Das Projekt soll im konventionellen Verfahren mittels Ausschreibung der einzelnen Arbeitsga t- tungen gemäss Submissionsordnung realisiert werden. Analog den bisherigen Hochbauvorlagen, soll der Regierungsrat
1766.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
n kann. Damit soll das Liquidi- tätsproblem beim Bund entschärft und insbesondere eine schnellere Realisierung des Zimmer- berg-Basistunnels II ermöglicht werden. Der Regierungsrat soll Darlehen bis insgesamt Rahmen dieser Vorfinanzierungen soll auch die Zu- sammenarbeit mit privaten Investoren im Rahmen der sogenannten Public Private Part- nership (PPP) ermöglicht werden. Damit soll die Realisierung wichtiger rvorhaben im Kanton Zug vor. Einerseits soll eine zirka 1,5 Kilometer lange Doppelspurinsel südlich des Bahnhofs Walchwil errichtet wer- den, andererseits soll die Doppelspurlücke zwischen Freudenberg
1804.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
n kann. Damit soll das Liquidi- tätsproblem beim Bund entschärft und insbesondere eine schnellere Realisierung des Zimmer- berg-Basistunnels II ermöglicht werden. Der Regierungsrat soll Darlehen bis insgesamt Rahmen dieser Vorfinanzierungen soll auch die Zu- sammenarbeit mit privaten Investoren im Rahmen der sogenannten Public Private Part- nership (PPP) ermöglicht werden. Damit soll die Realisierung wichtiger rvorhaben im Kanton Zug vor. Einerseits soll eine zirka 1,5 Kilometer lange Doppelspurinsel südlich des Bahnhofs Walchwil errichtet wer- den, andererseits soll die Doppelspurlücke zwischen Freudenberg
1859.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ungen. Die zuständige Behörde soll Ausnahmen bewilligen können. Fasnacht und andere traditionelle Veran- staltungen sollen nicht unter das Verbot fallen. Die Polizei soll im Einzelfall von einer Durchsetzung oder anderen Menschenansammlungen im öffentlichen Raum kennen, soll diese Massnahme nun auch im Kanton Zug eingeführt werden. Damit sollen Gewalttätigkeiten durch Vermummte und damit die weitgehend anonyme Polizeigesetzes erwähnten Voraussetzungen zur Wegweisung und/ oder Fernhaltung sollen weiterhin massgeblich sein. Neu soll § 16 Bst. b des Polizeige- 20 Art. 29 Polizeigesetz Kanton Bern vom 8. Juni 1997;
1820.5 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
n kann. Damit soll das Liquidi- tätsproblem beim Bund entschärft und insbesondere eine schnellere Realisierung des Zimmer- berg-Basistunnels II ermöglicht werden. Der Regierungsrat soll Darlehen bis insgesamt Rahmen dieser Vorfinanzierungen soll auch die Zu- sammenarbeit mit privaten Investoren im Rahmen der sogenannten Public Private Part- nership (PPP) ermöglicht werden. Damit soll die Realisierung wichtiger rvorhaben im Kanton Zug vor. Einerseits soll eine zirka 1,5 Kilometer lange Doppelspurinsel südlich des Bahnhofs Walchwil errichtet wer- den, andererseits soll die Doppelspurlücke zwischen Freudenberg
1855.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
n kann. Damit soll das Liquidi- tätsproblem beim Bund entschärft und insbesondere eine schnellere Realisierung des Zimmer- berg-Basistunnels II ermöglicht werden. Der Regierungsrat soll Darlehen bis insgesamt Rahmen dieser Vorfinanzierungen soll auch die Zu- sammenarbeit mit privaten Investoren im Rahmen der sogenannten Public Private Part- nership (PPP) ermöglicht werden. Damit soll die Realisierung wichtiger rvorhaben im Kanton Zug vor. Einerseits soll eine zirka 1,5 Kilometer lange Doppelspurinsel südlich des Bahnhofs Walchwil errichtet wer- den, andererseits soll die Doppelspurlücke zwischen Freudenberg
2689.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
einer dauernden Überprüfung zu verstehen ist. Vielmehr sollen die Kontrollen je nach Thema in sinnvollen Abständen erfolgen. Im Richtplantext L 5.1.2 soll statt eines konkreten Turnus («(…) alle sechs Jahre») biet Neutal, Gemeinde Neuheim. Siedlungsbegrenzung: Siedlungsbegrenzungslinie Hagendorn In Hagendorn soll die Siedlungsbegrenzungslinie neu entlang der bestehenden Produktionshal- le (Vegetationswand) der Zwischenzeit abgeschlossen. Der Richtplanauftrag L 7.2 ist somit erfüllt. Der neue Richt- planeintrag soll den Grundsatz enthalten, dass die Kantons- und Gemeindebehörden die BLN- Gebiete als Grundlage für
822.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
auf ihre Tauglichkeit und Anwendbarkeit zu überprüfen. Ziel soll es sein, die Regelungsdichte des kantonalen Rechts abzubauen; hierfür soll das geltende Recht integral darauf geprüft werden, welche Be des Kantons und die Art ihrer Erfüllung; die Eigenverantwortung der Einwohnerinnen und Einwohner soll gestärkt werden. Der Kanton Zug steht vor der grossen Herausforderung, die Neugestaltung des Fina tegie, ausgehend von der NFA-Umsetzung, sowie die Projekte ZFA und Pragma. In einer zweiten Phase soll dann die Überprüfung auch für die 4 822.2/857.2/1317.2 - 11703 anderen, nicht direkt von der NFA-
857.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
auf ihre Tauglichkeit und Anwendbarkeit zu überprüfen. Ziel soll es sein, die Regelungsdichte des kantonalen Rechts abzubauen; hierfür soll das geltende Recht integral darauf geprüft werden, welche Be des Kantons und die Art ihrer Erfüllung; die Eigenverantwortung der Einwohnerinnen und Einwohner soll gestärkt werden. Der Kanton Zug steht vor der grossen Herausforderung, die Neugestaltung des Fina tegie, ausgehend von der NFA-Umsetzung, sowie die Projekte ZFA und Pragma. In einer zweiten Phase soll dann die Überprüfung auch für die 4 822.2/857.2/1317.2 - 11703 anderen, nicht direkt von der NFA-
2794.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Verkehr noch keine konkreten Inhalte gemacht werden. Vielmehr soll aufgezeigt werden, welche Themen im Rahmen des Konzepts abgehandelt werden sollen bzw. zu untersuchen sind. Gefordert wurde auch, konkrete Bodenver- brauch ausserhalb der Bauzonen stagniert» genau zielt: Soll der Bodenverbrauch nicht stärker wachsen als bis anhin oder soll er absolut gesehen nicht mehr wachsen? Ferner wird das Thema im Rahmen Bundes- amts für Statistik (BFS) von 2016 rechnet für Zug mit 148'500 Personen im Jahr 2040. Dieser Wert soll im kantonalen Richtplan als neue Richtschnur für das Jahr 2040 festgelegt werden. Die Richtwerte zur

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