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1316.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Erhebung von echten Gebühren und Gemengsteuern. Daneben soll aber auch dem Äquiva- lenzprinzip Rechnung getragen werden. Die Gebührenhöhe soll mit anderen Worten auch die Bedeutung der betreffenden D ngssumme und einer detaillierten und abschliessenden Aufzählung der abgabepflichtigen Tatbestände soll die Rechtsanwendung erleichtert werden. Angestrebt wird auch ein höheres Mass an Gebührengerechtigkeit strategisches Ziel der Gesetzesrevi- sion ist, mehr oder weniger Erträge zu erzielen. Die Vorlage soll sich vielmehr ertragsneutral auswirken. Im Streben nach mehr Gebührengerechtigkeit belastet der G
1317.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
auf ihre Tauglichkeit und Anwendbarkeit zu überprüfen. Ziel soll es sein, die Regelungsdichte des kantonalen Rechts abzubauen; hierfür soll das geltende Recht integral darauf geprüft werden, welche Be des Kantons und die Art ihrer Erfüllung; die Eigenverantwortung der Einwohnerinnen und Einwohner soll gestärkt werden. Der Kanton Zug steht vor der grossen Herausforderung, die Neugestaltung des Fina tegie, ausgehend von der NFA-Umsetzung, sowie die Projekte ZFA und Pragma. In einer zweiten Phase soll dann die Überprüfung auch für die 4 822.2/857.2/1317.2 - 11703 anderen, nicht direkt von der NFA-
2152.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
- Der Kanton Zug ist ein traditioneller Lehrerinnen- und Lehrerbildungs-Kanton und soll dies auch bleiben. Zudem soll im Kanton Zug kein Leistungsabbau im Bildungsbereich stattfin- den. - Die Steuerun rechtliches Fundament zu stellen. Die Überführung der PHZ Zug in eine öffentlich-rechtliche Anstalt soll nahtlos vollzogen und der Betrieb der neuen PH Zug per 1. August 2013 am jetzigen Standort St. Michael Fachprofils sowie die Vorbereitungs- kurse für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger. Inhaltlich soll sich die neue Institution stark an den Bedürfnissen der Schulen des Kantons Zug orientieren. Die Bereiche
1446.1 - Bericht und Antrag des Obergerichtes
führt als auch die Anklage vor den Gerichten erhebt und vertritt. Gemäss Auftrag des Kantonsrates soll das Staatsanwaltschaftsmodell im Kanton Zug unab- hängig von der schweizerischen Strafprozessordnung und hat die Motion erheblich er- klärt. Die Einführung des Staatsanwaltschaftsmodells im Kanton Zug soll grundsätzlich un- abhängig von der Schaffung einer Schweizerischen Strafprozessordnung (CH StPO) erfolgen Fragen, ob die Staatsanwaltschaft der Justiz (Judikative) oder der Verwaltung (Exekutive) angehören soll und wer (Gerichtsbehörden oder Regierung) die Aufsicht über die Staatsanwaltschaft hat. Im Rahmen
1506.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
werden soll. Dadurch soll einerseits gewährleistet werden, dass der Kanton Zug über ein zeitge- mässes Leistungsangebot und effiziente Arbeitsabläufe verfügt. Andererseits soll die Staatsaufgabenreform werden soll. Dadurch soll einerseits gewährleistet werden, dass der Kanton Zug über ein zeitge- mässes Leistungsangebot und effiziente Arbeitsabläufe verfügt. Andererseits soll die Staatsaufgabenreform Instrumente der NFA 3.2 Totalrevision Finanzausgleich Ein vollständig neu konzipiertes Ausgleichssystem soll die Fehlanreize des heutigen Finanzausgleichs beseitigen. Mit der NFA entfallen die Finanzkraftzuschläge
3185.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
umgesetzt. Es soll gemäss Empfehlung der EnDK von allen Kantonen unverändert übernommen wer- den. Bei der Übernahme der Zusatzmodule sind die Kantone frei. Eine allfällige Übernahme sollte je- doch möglichst en Energien sollen gesteigert werden. Das eidgenössi- sche Energiegesetz, welchem auch das Zuger Stimmvolk im Jahr 2017 zugestimmt hatte, for- muliert dazu verbindliche Richtwerte. So soll etwa der En Recht aus. Weiter sollen Gebäude energieeffizient sein und möglichst mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Besonderes Augenmerk r ichtet er auf den bestehenden Gebäudepark. Dieser soll kontinuierlich
1711.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Regierungsrats und die Akten verabschie- deter Geschäfte des Kantonsrats sollen öffentlich zugänglich sein. 6. Das Öffentlichkeitsprinzip soll grundsätzlich auch auf Akten Anwendung finden, die vor Inkrafttreten ……………………. 23 6. Anträge ……………………………………………………………………………………………….. 24 1. In Kürze Staatliches Handeln soll noch transparenter werden Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die im Juli 2008 eingereichte oder die ungehinderte freie Meinungsbildung in einer Behörde. Der Zugang zu amtlichen Dokumenten soll in einem möglichst unkomplizierten, grundsätzlich kostenlosen Verfahren ermöglicht werden. Das Öf
1977.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
verschiedenen Bahnprojekten soll ein Rahmenkredit von 5.5 Mio. Franken gesprochen werden. Kleinere Bahnprojekte sollen rasch und flexibel umgesetzt werden können, da- für soll neu ein Kredit von 2.5 Mio Kantonen ermittelt werden. Das Projekt soll Anfang 2011 im Rahmen ei- nes eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahrens aufgelegt werden. Die Bauausführung soll noch im Jahr 2011 beginnen und muss bis schliessen. In einem ersten Schritt soll ein Doppelspurabschnitt von ca. 500 Metern - direkt an- grenzend an den Bahnhof Rotkreuz - erstellt werden. Dieser sogenannte "Federweg" soll zu- erst dazu dienen, ab dem
1899.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
verschiedenen Bahnprojekten soll ein Rahmenkredit von 5.5 Mio. Franken gesprochen werden. Kleinere Bahnprojekte sollen rasch und flexibel umgesetzt werden können, da- für soll neu ein Kredit von 2.5 Mio Kantonen ermittelt werden. Das Projekt soll Anfang 2011 im Rahmen ei- nes eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahrens aufgelegt werden. Die Bauausführung soll noch im Jahr 2011 beginnen und muss bis schliessen. In einem ersten Schritt soll ein Doppelspurabschnitt von ca. 500 Metern - direkt an- grenzend an den Bahnhof Rotkreuz - erstellt werden. Dieser sogenannte "Federweg" soll zu- erst dazu dienen, ab dem
2050.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
Bebauungskonzept soll die Möglichkeit eines etwa 60 m hohen Hochhaus vorgesehen und im Bebauungsplan auch baurechtlich gesichert werden. Auf die Ausarbeitung auf Stufe Bauprojekt soll vorläufig verzichtet Zugerland Verkehrsbetriebe AG andererseits kombinieren. Die Projektie- rung auf dem Areal An der Aa in Zug soll bald beginnen. Der Regierungsrat beantragt dafür einen Kredit von 35 Mio. Franken. Die kantonsrätliche anstelle des heutigen Gerichtsgebäu- des aus. Davon ist der Regierungsrat abgerückt. Das Gerichtsgebäude soll bis auf weiteres stehen bleiben. Die Behörden der Stadt Zug sind jedoch bereit, zu einem späteren

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