-
2002.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
ge) soll auf die Erhebung der Busse verzichtet werden, sodass nur die geschuldete Steuer (Nachsteuer) und der Verzugszins für die letzten zehn Jahre entrichtet werden müssen. Darüber hinaus sollen Erbinnen entsprechend angepasst wer- den, zugleich soll er auf Fr. 10'000.– erhöht werden. Der Eigenbetreuungsabzug von Fr. 3'000.– (teuerungsbereinigt Fr. 3'300.–) soll neu allen Eltern zustehen, die ihre Kinder che Pacht angepasst, damit die heutige Ertragswertbesteuerung beibehalten werden kann. Zusätzlich soll bei den natürlichen Personen die kalte Progression neu jährlich ausgeglichen werden. Der andauernde
-
2424.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
Finanzausgleich (NFA). Die Unterne h- menssteuerreform III soll deshalb Gegenstand einer späteren separaten kantonalen Vorlage bilden. Aus diesem Grund soll die von der SVP-Fraktion eingereichte Motion zur vorzeitigen Finanzausgleich (NFA). Die Unternehmenssteuerreform III soll deshalb Gegenstand einer späteren separaten kantonalen Vorlage bilden. Aus diesem Grund soll die von der SVP- Fraktion eingereichte Motion zur v erheblich erklärten Motion der FDP-Fraktion betreffend Anrech- nung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer soll erst im Rahmen derjenigen Steuergesetzrev i- sion entschieden werden, mit der die Unternehmenssteuerreform
-
2226.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
-
vorliegenden Gesetz über das Öffentlic h- keitsprinzip der Verwaltung soll dieser Paradigmenwechsel auch im Kanton Zug vollzogen we r- den. Es soll mehr Transparenz im öffentlichen Entscheidfindungsprozess schaffen g und Entscheidung beeinträchtigt werden könnte, insbesondere bei Voten, Abstimmungen und Wahlen, soll gestrichen werden. Das Gleiche gilt für die Bestimmung, wonach der Zugang ausgeschlossen ist für Dokumente Untersuchungskommission (PUK) eine Zugangs -Sperrfrist von zehn Jahren gilt. Der Gesetzesentwurf soll um eine entsprechende Bestimmung ergänzt werden. Die Kommission beantragt dem Kantonsrat mit 12:0
-
1140.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
-
Global- budget soll erprobt werden. � Gemäss der Zielsetzung, einen einfachen, transparenten und pragmatischen Lösungsansatz zu finden, wird das Projekt Pragma genannt. � Das Projekt soll nicht sofort einfachen, transpa- renten und pragmatischen Lösungsansatz zu finden, soll das Projekt "Pragma" genannt werden und dieses Kennwort soll bereits im Titel enthalten sein. b. Gesetz über die Organisation der flächendeckend für die gesamte Verwaltung einge- führt werden, sondern es soll mit einem auf drei Jahre befristeten Pilotprojekt Erfahrungen gesammelt werden. � Es wird mit mindestens fünf Ämtern, die
-
2050.1a - Beilage
-
der Verwaltung sollten über ihre Gebäude ver- teilt und nicht konzentriert realisiert werden. – Die Sicherheitsdirektion soll im VZ3 integriert werden. – Das Staats- und Stadtarchiv sollten direkten Erdgeschoss- entlang des Schleifedammes soll gesichert und gefördert werden. Die Stadtbahnhalte stelle Schutzengel muss in das Verkehrskonzept integriert werden, trennende Niveausprünge sollten wo immer möglich vermie- und der Siehbach sollen beide renaturiert werden und den entstehenden Freiraum auf- werten. Qualitätsvoller Aussenraum mit Fuss- und Wanderwe- gen sowie dem offengelegten Siehbach soll somit das Areal an
-
1936.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
Mehrheitsbeteiligung langfristig halten können. Auch die Gemeinden sollen ihren Anteil am Aktionariat halten können. Trotzdem soll der Kanton durch Über- nahme von allfällig und freiwillig durch die Gemeinden 5.2 % des Ak- tienkapitals hält, zu übernehmen. Die ZVB soll weiterhin grossmehrheitlich im Eigentum der öffentlichen Hand bleiben. Deshalb soll der Kanton für den Fall, dass Gemeinden ihre Aktienpakete Beteiligung Der Kanton soll seine Beteiligung durch die Übernahme des Aktienpakets des Bundes aufstocken und damit vom Hauptaktionär zum Mehrheitsaktionär werden. Der Kanton soll seine angestrebte Mehr
-
2553.3 - Bericht und Antrag der Kommission
-
Verhütung, Verminderung und Bekämpfung von Feuer- und Elementarschäden sollen nicht allgemein for- muliert werden, sondern es soll ein Verweis auf das zuständige Feuerschutzgesetz gemacht werden, wo die bei den Gebäuden, und es herrschte und herrscht immer noch eine hohe Bautätigkeit. Die Totalrevision soll Herausforderungen wie klare Trennung der strategischen und operativen Aufgaben; klare Regelung und die Genehmigung der Rec h- nung und des Geschäftsberichts der Gebäudeversicherung Zug. Weiter soll das für die Gebäu- deversicherung Zug zuständige Regierungsratsmitglied im Verwaltungsrat der Gebäudevers
-
2885.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
mit rund 90 Plätzen soll verschiedene Funktionen übernehmen. Ei- nerseits soll es der Bevölkerung und dem Quartier als Treffpunkt dienen. Der ehemalige Indust- riecharakter soll dabei immer noch spürbar Verwaltungsgericht soll in die oberen Stockwerke einziehen. Die kulturellen und indust- riegeschichtlichen Themen werden auch nicht zu kurz kommen – der «Spirit» des Thei- lerhauses soll an der Hofstrasse Shedhalle. Weiter soll das Bistro auch als Verpflegungsmöglichkeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Hofstrasse dienen. Zu- dem soll der Wirt einen Mittagstisch für die Schülerinnen und Schüler
-
2108.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
-
Antrag 1: § 15 soll neu ohne Absatzbezeichnung wie folgt formuliert werden: "Bei jeder Amtsübergabe von gewählten Behördenmitgliedern ist ein Protokoll zu erstellen." Antrag 2: § 15 soll neu ohne Absat oder allgemeinverbindliche Gemeindereglemente) sie ihre Angelege n- heiten regeln wollen. Ebenso soll den Gemeinden nicht vorgeschrieben werden, ihre Erlasse systematisch zu ordnen. Es liege im Interesse gelte es den Mut zu haben, hinzustehen und seine Meinung of- fen kund zu tun. Antrag: Die Bestimmung soll in der bisherigen Fassung belassen werden. Beschluss: Die Kommission heisst den Antrag mit 12:1 Stimmen
-
2073.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
Regelungen des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden. Sie sollen wenn möglich bereits beim Zuzug anset- zen. Die spezifische Integrationsförderung soll soweit möglich nahe den Regelstrukturen ange- siedelt Zusammenarbeit soll aber auch mit den Bürgergemeinden gefördert werden, weil ihre Er- fahrungen aus den Einbürgerungsverfahren für die Integration wichtige Erkenntnisse beinhalten können. Deshalb sollen die Erfahrungen Bedürfnisse der Migrationsbevölkerung eingehen. Diese Kultur soll wei- ter gepflegt und nicht an eine einzelne Stelle delegiert werden. Hingegen soll die bereits heute bestehende Erstinformation mittels sc