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3410.1a - Beilage: Leitfaden
Verbindungen sollten im Situationsplan festlegend dargestellt werden, damit die Vernetzung und Durchlässigkeit sichergestellt werden können. Die Bepflanzung zur Beschattung von öffentlichen Räumen soll im Situations- e PB Die Nutzungsdichte von Wohn- und Büroflächen sollen im Planungsbericht auf Basis des Richtprojekts beschrieben werden. Der Flächenverbrauch soll in Abstimmung mit den Nutzerbedürfnissen auf ein Minimum Spielplatz und so weiter soll die Nutzung in den Besonderen Vorschriften ebenfalls integriert werden. 103.3 Hindernisfreies Bauen BesV PB Die Besonderen Vorschriften sollen das hindernisfreie Bauen h
1740.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Game Information" (PEGI) beizubehalten, für DVD's und Videos sollte die Selbstkontrolle der Branche zum Tragen kommen und schliesslich soll die Einrichtung einer gesamtschweizerischen Filmkommission für berücksichtigen. Der geplante neue Erlass soll sich stark an die künftige Regelung der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft anlehnen. Der Kerngehalt soll im Kinder- und Jugendschutz liegen und des- Vereinbarung über eine schweizeri- sche Kommission Jugendschutz-Film abgeschlossen. Diese Kommission soll ab Mitte 2010 für die Kantone Empfehlungen zum Zulassungsalter für öffentliche Filmvorführungen und
1740.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Game Information" (PEGI) beizubehalten, für DVD's und Videos sollte die Selbstkontrolle der Branche zum Tragen kommen und schliesslich soll die Einrichtung einer gesamtschweizerischen Filmkommission für berücksichtigen. Der geplante neue Erlass soll sich stark an die künftige Regelung der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft anlehnen. Der Kerngehalt soll im Kinder- und Jugendschutz liegen und des- Vereinbarung über eine schweizeri- sche Kommission Jugendschutz-Film abgeschlossen. Diese Kommission soll ab Mitte 2010 für die Kantone Empfehlungen zum Zulassungsalter für öffentliche Filmvorführungen und
1741.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Game Information" (PEGI) beizubehalten, für DVD's und Videos sollte die Selbstkontrolle der Branche zum Tragen kommen und schliesslich soll die Einrichtung einer gesamtschweizerischen Filmkommission für berücksichtigen. Der geplante neue Erlass soll sich stark an die künftige Regelung der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft anlehnen. Der Kerngehalt soll im Kinder- und Jugendschutz liegen und des- Vereinbarung über eine schweizeri- sche Kommission Jugendschutz-Film abgeschlossen. Diese Kommission soll ab Mitte 2010 für die Kantone Empfehlungen zum Zulassungsalter für öffentliche Filmvorführungen und
2665.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Gemeinden ergibt. Deshalb soll dem gesetzlichen Verteilschlüssel mittels der in Prozenten festgelegten Schwelle effektiv und nachhaltig Durchsetzung verschafft we r- den. Damit sollen die Verpflichtung und 15267 auch im Interesse des Kantons und aus solidarischen Gründen durchaus angezeigt. Eine G e- meinde soll und kann sich mit dem Argument fehlenden günstigen Wohnraums nicht einfach aus der Verantwortung stehlen wird die Hürde für ein aufsichtsrechtliches Einschreiten des Kantons tiefer gesetzt. Den Ge- meinden soll dabei eine angemessene Übergangsfrist eingeräumt werden, um die Vorgaben gemäss Vorlage umzusetzen
2596.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
zu regeln. Im Gegenzug soll die Abtretung der Aabachstrasse zwischen Gubelstrasse und Chamerstrasse an den Kanton in den Richtpl an aufgenommen werden. Diese Abtretungen sollen zeitlich mit dem Projekt erarbeitendes Gesamtverkehrskonzept soll aufze i- gen, mit welchen Massnahmen die Verkehrsproblematik in der Stadt Zug angegangen werden soll. Bis voraussichtlich 2020 sollen die aus dem neuen Gesamtverkehrskonzept Zug» wegfällt. Im Gegenzug soll die Abtretung der Aabachstrasse zwischen Gubelstrasse und Cha- merstrasse an den Kanton in den Richtplan aufgenommen werden. Die Abtretungen sollen an das Projekt Tangente
2866.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
lanciert. Mit diesem soll Menschen mit einer Behinderung im Bereich Wohnen und Arbeiten mehr Selbstbestimmung und Verantwortung zugestanden werden und die finanziellen Mittel sollen wirkungsvoller zum Einsatz das weitere Vorgehen fällen: Zum einen soll das Areal des ehemaligen Kantonsspitals Zug als Übergangslösung für verschiedene Raumbedürfnisse dienen. Gleichzeitig soll der Ersatzneubau der Asyl Durchgangsstation Konzept für die genannte «Integrations­Vorlehre» INVOL ein, welches vom Bund bewilligt wurde. Damit soll die Erwerbsintegration von Flüchtlingen mit Bleiberecht verbessert und die Sozialhilfeabhängigkeit
1292.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Rahmenbedingungen sollen inskünftig also nicht mehr durch den Regierungsrat in Zusammenarbeit mit den Gemeinden auf Verordnungsebene erlassen werden können. Nach Mei- nung der Kommission soll es - für den Fall beantragt er eine Umformulierung. Danach soll ihn der Kantonsrat vom Zwang entbinden, Rahmen- bedingungen für den ruhenden Verkehr erlassen zu müssen. Gleichzeitig soll dem Regierungsrat mit einer "Kann-Vorschrift" verlangen zweierlei: Zum einen soll der Massnahmenplan zwar wei- terhin vom Regierungsrat beschlossen, neu jedoch dem Kantonsrat zur Genehmi- gung vorgelegt werden. Zum andern soll mit der Streichung von § 12
2170.05 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
damit ein qualifizierter Entscheid ermöglicht werde. Es soll gegenüber dem Kantonsrat eine klare Aussage getätigt werden und das Stimmvolk soll darüber abstimmen können. Der Kanton würde sonst in eine für die Bevölkerung von Neuheim schwierig nachvollziehbar. Der Antrag soll e i- nem solchen Szenario Vorschub leisten. Damit soll zumindest die stimmenstärkste Liste auch einen Sitz erhalten. 2170.5 - die Über- gangszeit bei einer Wahl eines Regierungsratsmitgliedes in die eidgenössischen Räte sein soll Seite 4/11 2170.5 - 14224 und in welchen Erlass eine Übergangsfrist zu verankern ist. Es wurden v
1455.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Veränderung soll das kantonale Schulinspektorat durch eine Abteilung für externe Evaluation ersetzt werden, wie dies auch schon in anderen Kantonen geschehen ist. Auch auf der kantonalen Ebene sollen die vorhandenen Schulhausleitungen). Die Rolle des Rektorats und der Schulhausleitungen wird gestärkt. Die Qualität soll mit Leistungsvereinbarungen und Zielsetzungen zur Geltung gebracht und mit einem Qualitätsentwick Verwaltungen gut funktioniert, eine strukturierte Leitung, Leistungsvereinbarungen und Zielsetzungen, soll auch in der Schule stattfinden. Das Konzept fördert die Zusammenarbeit in den Schulhäusern, Lehrpersonen

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