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1680.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
rechtliche Zuständigkeitsvorschriften oder Unsicherhei- ten sollten längerfristig nicht über Verwaltungsvereinbarungen abgeändert werden. Der Kanton soll nicht auf dem Vereinbarungsweg Aufgaben (zurück-)nehmen m Aufenthaltsstatus und Schutzbedürftigen mit Aufenthaltsbewilligung sollen demnach die Gemeinden direkt zuständig sein. Dazu soll die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Kanton und den Gemeinden und der Kantonszuständigkeit im Asylwesen im Grundsatz beizubehalten. Bei den vorläufig Aufgenommenen soll rasch ein Entscheid über die Zuständigkeit gefällt und eine gesetzliche Regelung erlassen werden.
666.6 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Koordination mit dem Personalamt. Eine allenfalls nicht verwendete Prämie soll auf das Folge- jahr übertragen werden können. Umgekehrt sollen zuviel bezogene Prämien dem Folgejahr belastet werden. Das Ausrichten individuelle Verhältnisse offen lassen. Den Mitarbeitenden soll ein attraktives Arbeitszeitangebot gemacht werden. Mit innovativen Arbeitszeitregelungen sollen das gegenseitige Vertrauen gestärkt, die Selbstve Arbeitszeit und Teilzeitarbeit soll auch auf der Führungs- ebene ein Thema sein und gefördert werden. Somit sind für diese Mitarbeitenden keine Sonderregelungen vorgesehen. Ferner soll mit einem «Langzeitkonto»
1266.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Kinder aus schwierigen Familienverhältnissen. Ihnen soll ein mög- lichst guter und erfolgreicher Start in das Leben ermöglicht werden. Bst. c Den Eltern soll zudem die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit oder basierend auf diesem Gesetz soll in dieser Hinsicht eine Vereinheitlichung erreicht werden. Jene Betreuungseinrichtungen, wel- che die Qualitätsstandards nach dem Gesetz nicht erfüllen, soll eine angemessene Ü Kinderbetreuung vom 4. Oktober 2002 (SR 861) ist ein auf 8 Jahre befristetes Impulsprogramm. Das Gesetz soll die Schaffung zusätzlicher Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern fördern. Unterstützt werden in
2214.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
wird. Zudem sollen für alle Hochhäu- ser ab 25 Meter eine Variantenverfahren durchgeführt werden. Im Sinne einer einheitlichen Regelung und der Gewährleistung einer besseren Qualität soll die Bebauung möglich bleibt. Allen- falls ist ein Ersatzstandort zu suchen. Dies soll in den nächsten Pla- nungsschritten geprüft werden. Die Parkierung soll hingegen verlegt wer- den. Die Renaturierung der neuen Lorze ist räumlich entwickelt. Der Richtplan des Kantons Zug vom 28. Januar 2004 bewährt sich in den Grundzügen, soll jedoch auch neuen Bedürfnissen dienen. Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat ein Paket von
2194.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Lohnsystem zwei Zi e- le formuliert. Zum einen sollen die Lohn- und Sozialleistungen des Kantons Zug auf dem Ar- beitsmarkt konkurrenzfähig sein, und zum anderen soll das Entlöhnungssystem eine transp a- rente missbräuchl i- chen Kündigung zu bewahren, anderseits soll der Staat mögliche weitere Opfer durch Freistel- lung der Lehrperson schützen können. Letztlich soll der Staat als Arbeitgeber aber auch nicht zu Lo us und weitgehender Angle i- chung an das private Arbeitsvertragsrecht grundsätzlich bewährt hat, soll in folgenden Bere i- chen einer Teilrevision unterzogen werden: Gesetzliche Grundlagen betreffend
1377.1a - Beilage
schaffende Bewilligungsinstanz soll stellvertretend für die bisher zuständigen Kantone tätig sein. Die oberste Aufsicht über das interkantonale Lotterie- und Wettspielwesen soll indessen bei den Kantonen Übrigen soll die Vereinbarung unbefristet, aber mit einer jährlichen Kündigungsmöglichkeit abgeschlossen werden. Damit eine gewisse Kontinuität sowie Rechtsbeständigkeit erreicht werden kann, soll die V Durchführung in ihren Kantonsgebieten. Für interkantonale oder gesamtschweizerische Lotterien und Wetten soll mit der vorliegenden Vereinbarung die rechtliche Grundlage eines einfacheren Verfahrens bei einer
3230.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Leistungsaufträgen 16 8. Zeitplan 16 9. Antrag 17 Seite 2/17 3230.1 - 16579 In Kürze Das Gastgewerbegesetz soll revidiert werden, um effektiver gegen illegales Geldspiel in Gastgewerbebetrieben und privaten Ve werden. Das Gastgewerbegesetz bietet keine rechtliche Handhabe dazu. Mit der vorliegenden Teilrevision soll das Gastgewerbegesetz daher dahingehend angepasst wer- den, dass die Gemeinden Gastgewerbebetriebe 31. Dezember des nachfolgenden Jahres auf- zubewahren und anschliessend zu vernichten sind. Damit soll der administrative Aufwand für Beherbergungsbetriebe auf das notwendige Minimum reduziert werden.
3224.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
einheitliche Tarife zu ermöglichen. Im Vorschulbereich soll ein Wechsel zur Subjektfinanzierung stattfinden (Gutscheinsystem in allen Gemeinden). Andererseits soll mittels Befragung aller Einwohnerin- nen und Einwohner SVP-Fraktion betreffend Standesinitiative für eine Ergänzung im Bürgerrechtsgesetz (BüG): Künftig soll keine Doppelbürgerschaft mehr möglich sein Direktion des Innern 04.12.2020 Einreichung 4 3182 Motion Zukunft Im Rahmen des Programms «Zug+» erarbeitete die Abteilung Gesellschaft zwei Projekte: Einerseits soll eine flächendeckende Sicherstel- lung der Kinderbetreuung erreicht werden. Im Schulbereich sind N
3240.1 - KESB ab Seite 109 der Vorlage Nr. 3224
einheitliche Tarife zu ermöglichen. Im Vorschulbereich soll ein Wechsel zur Subjektfinanzierung stattfinden (Gutscheinsystem in allen Gemeinden). Andererseits soll mittels Befragung aller Einwohnerin- nen und Einwohner SVP-Fraktion betreffend Standesinitiative für eine Ergänzung im Bürgerrechtsgesetz (BüG): Künftig soll keine Doppelbürgerschaft mehr möglich sein Direktion des Innern 04.12.2020 Einreichung 4 3182 Motion Zukunft Im Rahmen des Programms «Zug+» erarbeitete die Abteilung Gesellschaft zwei Projekte: Einerseits soll eine flächendeckende Sicherstel- lung der Kinderbetreuung erreicht werden. Im Schulbereich sind N
3136.3a - Beilage Projektübersicht Zug+
ähiger und attraktiver werden. Dabei soll sichergestellt sein, dass das Angebot der Stadtbahn Zug langfristig bestehen kann. Die evaluierten Netzergänzungen sollen schlussendlich im Ausbau- schritt 2040 Seite 15/17 Projekt: Ausbau Velonetz Kurzbeschrieb/Ziel Das kantonale Velonetz soll vervollständigt werden. Insbesondere sollen Anschlüsse an mögliche Velobahnen des Bundes entlang der N14 vorbereitet werden Kurzbeschrieb/Ziel In Zug soll ein unabhängiges Prüfinstitut für vernetzte Geräte im Bereich Cybersecurity geschaffen werden, welches mit dem Bund zusammenarbeitet. Das Institut soll im Auftrag von Firmen

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