-
3012.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
multinationaler Unternehmen. Einerseits soll die Aufteilung der Gewinnsteuer zwischen Sitz und Marktstaat zugunsten der Marktstaaten geändert werden. Andererseits soll mit einer Regel für eine globale Mi Planungszeitraum nicht an. Da sich die finanzielle Situati on des Kantons wieder stabilisiert hat, soll den Mitarbeitenden als Anerkennung ihrer ausserordentlichen Leistungen im Rahmen der Entlastungs die finanziellen Auswirkungen für die Schweiz quantifizieren zu können. Der Schlussbericht der OECD soll bis Ende 2020 vorliegen. 1 Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Konjunkturtendenzen Sommer 2019
-
1083.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
Archivkommission einzusetzen. Sie soll sieben Mitglie- der umfassen und unter der Leitung der Staatsarchivarin oder des Staatsarchivaren stehen. Die kantonale Datenschutzstelle soll von Amtes wegen darin vertreten für die Archivierung in Frage kommen, und auch dem Archivgut soll Schutz vor unerlaubter Vernichtung geboten werden. Die Strafbestimmung soll in erster Linie prophylaktische Wirkung entfalten: Sie wird (archivierbare Formate für die Übernahme von elektronisch gespeicherten Unterlagen) den Archiven übertrug, soll diese Zuständig- keit aufgrund der Eingaben im Vernehmlassungsverfahren und der nicht unerhebli- chen
-
1859.1 - Motionstext
-
ungen. Die zuständige Behörde soll Ausnahmen bewilligen können. Fasnacht und andere traditionelle Veran- staltungen sollen nicht unter das Verbot fallen. Die Polizei soll im Einzelfall von einer Durchsetzung Repression sinnvoll. Mit der Ver- ankerung des Opportunitätsprinzips soll der Polizei ein Handlungsspielraum belassen werden. Sie soll aufgrund der aktuellen Beurteilung der Gefahrenlage vor Ort entscheiden gelung soll ergänzt und verschärft werden. Die vorgeschlagene Norm sieht ein kaskadenartiges System vor. Eine Person, welche die zu definierenden Voraus- setzungen zur Wegweisung erfüllt, soll zunächst
-
1957.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklä- rung von Gewaltdelikten (ViCLAS) soll die Ermittlungen im Zusammenhang mit Delikten gegen die physische und sexuelle Integrität erleichtern organisatorisch von fünf Aussenstellen unterstützt. Eine Aussenstelle befindet sich aktuell in Luzern und soll die Zentralschweiz abdecken. 1957.1 - 13482 Seite 3/26 Mit dem ViCLAS-Konkordat will die Konferenz mehreren geklärten Delikten einer ermittelten Täterin bzw. eines ermittel- ten Täters hergestellt. Es soll also festgestellt werden, ob es sich um eine Serie von Verbrechen oder um eine be- kannte Täterin/einen
-
2488.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
Pro- jekte. Im Rahmen des Programms soll die Informatik des Kantons Zug stark zentralisiert und die Verantwortung stärker in das AIO verlagert werden. Das Programm soll bis Ende 2021 ab- geschlossen sein wahrnehmen. Die Definition der Architektur soll dabei unter aktivem Einbezug der Direktionen, Ämter und Gemeinden erfolgen und abgenommen werden. Diese Verantwortung soll mit ent- sprechenden Kompetenzen und wahrnehmen. Die Definition der Architektur soll dabei unter aktiven Einbezug der Direktio- nen, Ämter und Gemeinden erfolgen und abgenommen werden. Diese Verantwortung soll mit entsprechenden Kompetenzen und Aufgaben
-
2488.2 - Antwort des Regierungsrats
-
wahrnehmen. Die Definition der Architektur soll dabei unter aktiven Einbezug der Direkti o- nen, Ämter und Gemeinden erfolgen und abgenommen werden. Diese Verantwortung soll mit entsprechenden Kompetenzen und wahrnehmen. Die Definition der Architektur soll dabei unter aktiven Einbezug der Direktionen, Ämter und Gemeinden erfolgen und abgenommen werden. Diese Veran t- wortung soll mit entsprechenden Kompetenzen und «Portfo- liocontrolling» versus «Projektcontrolling». Letzteres ist Sache der Projektauftraggebenden und soll helfen, ein einzelnes Projekt auf Kurs zu halten. Das nachgelagerte vierteljährliche «Portfolioco
-
1602.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
vollen Pauschalbetrages soll zudem eine Be- legungsquote von mindestens 70 % im vergangenen Jahr sein, andernfalls der Pau- schalbetrag anteilmässig gekürzt wird. Des Weiteren sollen sich die Trägerorganisa- Defizitdeckung des Kantons zu einer Pauschalentschädigung seitens des Kantons zu wechseln. Der ‚sennhütte’ soll neu unabhängig vom Geschäftsgang ein Pauschalbetrag in der Höhe von maximal Fr. 300'000.-- (indexiert) äufnen und diese bei einer schlechten Geschäftslage wieder aufzulösen. Mit der Gewährung des Beitrags soll die Bedingung verknüpft werden, dass, wenn die gebildeten Reserven den Grenzwert von Fr. 200'000.--
-
2733.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
Ombudsgesetzes soll einerseits dem Gebot der Verhältnismässigkeit Nachachtung schenken, anderseits dazu dienen, dass nicht Unmengen Bedrohungsmeldungen gemacht werden. Die Fachstelle sollte sich nicht mit Amtsgeheimnis möglich sein soll. Anders als bei Art. 453 ZGB soll vorliegend jedoch keine automatische Entbindung vom Berufsgeheimnis stattfinden. Sollte im Einzelfall Bedarf an der Mitarbeit einer Person bestehen Ombudsstelle zu kon- sultieren ist. Mit dieser Vorgabe soll dem Gebot der Verhältnismässigkeit Rechnung getragen werden. Die Bedrohungsmeldung an die Polizei soll erst als Ultima Ratio ergriffen werden, wenn die
-
1697.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
Prozent festgelegt werden. Bis zu diesem Plafond sollen die Familienausgleichskassen den Beitragssatz bestimmen können. Für die Familienausgleichs- kasse Zug soll der Regierungsrat den Satz festlegen. Sofern Lohnsumme, dieser Beitrag war bisher im Gesetz fixiert. Der Beitragssatz soll nicht mehr im Gesetz festgeschrieben sein, son- dern soll neu durch den Regierungsrat festgelegt werden können. Dies ermöglicht Totalrevision zu ersetzen ist. Das bisherige System mit höheren Kinderzulagen, als in der Schweiz üblich, soll daher beibe- halten werden. Der Kanton Zug zahlt für jedes Kind bis zum erfüllten 17. Altersjahr eine
-
2377.3 - Bericht und Antrag der Bildungskommission
-
plädierte dafür, dass der Kanton die Gemeinden verpflichten soll , An- gebote der sprachlichen Frühförderung zu führen. Antrag § 6a Abs. 2 soll wie folgt geändert werden: „Die Gemeinden sind verpflichtet noch nicht den obligatorischen Kindergarten besuchen, nicht ins Schulgesetz gehöre. Das Schulge- setz soll sich mit der obligatorischen Kindergarten- und Schulzeit beschäftigen. Zudem äusser- ten die Vertreter würde, in deren Trägerschaft der Kanton Zu g vertreten ist. Der Lead der Evaluation von Sonderschulen soll aber trotz Outsourcing bei der DBK liegen. Im Fokus der Evaluation stünden vier Teilbereiche der