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2639.1 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Amt eines Regierungsrats, soll die Abgangs- entschädigung um diesen Betrag gekürzt werden. Dies soll analog ebenfalls bei den Richterinnen und Richtern (siehe § 27 Natur» zu verstehen, bei welchen grundsätzlich von einem unfreiwilligen Rücktritt ausgegangen wer- den soll (vergleiche Bericht und Antrag des Regierungsrats vom 1. April 2014, Seite 17 oben)? 8) Wir bitten oder er ein Bruttojahresei n- kommen erzielt, das zu einer Kürzung führt. Die Abgangsentschädigung soll sechs Monatsgehälter umfassen. Wenn das Mitglied bereits in- nerhalb dieser sechs Monate einen höheren
1566.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
onalisiert werden soll. Die Übersicht von Angeboten für Fremdsprachige soll regelmässig über- arbeitet werden. Die Informationen sollen regelmässig auch an die direkte Zielgruppe gelangen (über Arbeitgeber Deutschkurse mit Sozialinformationen angeboten werden. Es soll eine Koppelung der Sprachkompetenz an die Schulreife geprüft werden. Dazu soll der Kanton einen Beitrag gestützt auf das neue Bundesgesetz Ausländerinnen und Ausländer vom 16. Dezember 2005 (AuG, Art. 53 Abs. 3 und 4; SR 142.20) leisten. 3. Es soll auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe die Möglichkeit geschaffen werden, in be- gründeten Fällen ob
2378.4 - Bericht und Antrag der Stawiko
richtslektionen (Unterrichtsverpflichtung). Statt jedoch die Lohnklassen entsprechend anzupas- sen, soll eine Funktionszulage von 2,4 % auf das Jahressalär für Kindergartenlehrpersonen mit Klassenlehrfunktion
2451.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
n IX. Zeitplan X. Antrag Seite 2/20 2451.1 - 14816 I. In Kürze Gesetz über die Haltung von Hunden soll friedliches Zusammenleben von Mensch und Hund ermöglichen Im Zentrum des Zuger Hundegesetzes stehen die verschiedenen Regelungen der elf Gemeinden verein- heitlicht. Ziel und Zweck Mit dem Hundegesetz soll ein konfliktfreies und friedliches Zusammenleben von Menschen und Hunden ermöglicht werden. Die E verpflichtet, Vorfälle mit Hunden der zuständigen kantonalen Behörde zu melden. Diese Meldepflicht soll den Vollzugsbehörden bei verhaltensauffälligen Hunden ein rasches und wirkungsvolles Eingreifen e
2817.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Recht kennt kein Amtsenthebungs- bzw. Abberufungsverfahren für vom Volk gewählte Amtspersonen. Dies soll mit dieser Vorlage geändert werden. Um die Möglich- keit einer Amtsenthebung zu schaffen, braucht eine hohe demokratische Legitimat i- on. Für eine Amtsenthebung braucht es darum triftige Gründe. So soll sie nur im Falle, dass ei- ne Amtsträgerin oder ein Amtsträger sich durch vorsätzliche oder grobf auf der höchsten kantonalen Normstufe anzusiedeln. - Durch die Aufnahme in die Kantonsverfassung soll die neue Regelung vom Volk demo- kratisch legitimiert werden (§ 31 Abs. 1 Bst. a KV). Dies ist aufgrund
2845.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Ausnahmebewilligung angewiesen ist. Flexibilität des Kantons Der gesetzliche Mindestanteil des Kantons soll von bisher 50 Prozent am Aktienkapital der Zu- ger Kantonalbank auf neu mindestens ein Drittel des Das heute ausgewogene Kräfteverhältnis zwischen Privataktionärinnen und -aktionären sowie Kanton soll nicht ohne Not massgeblich verändert werden. Sowohl der Regierungsrat wie auch der Bankrat unterstützen Kantonalbankgesetzes). Auf das Recht Gesetzesänderungen durch die Generalversammlung anstossen zu können, soll aber verzichtet werden. 2.3. Die strategische Beteiligung des Kantons hat sich bewährt; Mindestbeteiligung
2183.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
zu einem unüberblick- baren Flickwerk führen. Es wird eine Totalrevision beantragt. Die alte GO RR soll aufgehoben und durch eine neue ersetzt werden. 3.3. Eine Geschäftsordnung mit internen Abläufen für Regierungsrat selber seine Verfahrensabläufe regelt. Im Rahmen der Normen zum Organisationsgesetz kann und soll aus Gründen der Gewaltente i- lung, Effizienz und Flexibilität die Selbstorganisation des Regierungsrates hätte auch persone l- le Auswirkungen. Das Protokoll als "Langzeitgedächtnis" des Regierungsrates soll - in den Grundzügen - wegen seiner vielfachen Bedeutung in der GO RR und nicht auf Stufe Ausfüh-
2207.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
cher Vorstoss 12 8. Kommissionsantrag 12 1. Ausgangslage Mit dem Videoüberwachungsgesetz (VideoG) soll eine Rechtsgrundlage für den präventiven Einsatz von Bildaufzeichnungs- und Bildübermittlungsgeräten Rechtsgrundlage in einem Gesetz im formellen Sinn und hat den Datenschutz sicherzustellen. Mit dem Erlass soll darum auf Gesetzesstufe eine für den Kanton und alle Gemeinden gleichermassen geltende Rechtsgrundlage präventive Wirkung haben nicht sichtbare Kameras? Damit die Videoüberwachung präventive Wirkung entfaltet, soll vor Ort erkennbar gekenn- zeichnet und öffentlich bekannt gemacht werden, welches Gebiet überwacht
2214.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
Ingress Gemäss Beschluss der Raumplanungskommission soll der Titel geändert werden. Anstelle von "Wohnraum zu tragbaren finanziellen Bedingungen" soll der Begriff "Preisgünstiger Wohnraum" verwendet werden weitere Massnahmen, die der Regierungsrat in dieser Richtplananpassung ebenfalls vor- schlägt. Konkret soll die weitere Ausdehnung der Siedlungsfläche begrenzt werden, indem die Gemeinden im Richtplan dazu der zuvor erwähnten Fragestellung eine grosse Bedeutung zu. Denn allein im Gebiet Röhrliberg in Cham soll für die neue Mittelschule eine Fläche von rund 3.5 Hektaren neu eingezont werden. Nachdem die Vertreter
2098.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Die vom Regierungsrat am 29. November 2011 verabschiedete Teilrevision des Sozialhilfege- setzes soll die gesetzliche Grundlage bilden, damit der Kanton im Zusammenhang mit der de- mographischen Hera Ziele und Massnahmen im Altersbereich Abs. 1: Der Begriff "fördern" im letzten Satz dieses Abschnittes soll ersetzt werden durch "bewahren". Der Antrag, „fördern“ durch „bewahren“ zu ersetzen, wird mit 13:0 ngungen" könnte die Vermutung aufkommen lassen, dass der Kanton auch für Rahmenbedingungen sorgen soll in Bereichen, die bisher kommunal geregelt werden. Abs. 1 beinhaltet jedoch lediglich die Ziele, welche

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