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2122.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
vorgesehen. Die Ausnahme soll nur für Menschen mit Behinderung gelten und Analphabetismus für sich allein darf kein Seite 6/21 2122.1 - 14008 Ausnahmegrund sein. Die Integration soll gerade dazu dienen, den Entwurf des Bundesrates18 soll zukünftig erst um eine Einbürge- rung ersucht werden können, wenn eine Niederlassungsbewilligung vorliegt (vgl. Art. 9 Abs. 1 Bst. a E-BüG). Überdies soll als Integrationskriterium Antrag ab. d. Lange anwesende vorläufig Aufgenommene ohne finanzielle Mittel Eine weitere Bestimmung soll gemäss der Asylbrücke und dem Integrationsnetz betreffend Aufenthaltsregelung für lange anwesende
2195.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Einric htungen und Geräte nötig. Zudem soll der bestehende Eberstall in ein Besucher-Infozentrum umgebaut werden. Der Baustandard der geplanten Neu- und Umbauten soll einerseits mustergültig und praxisnah 2195.1 - 14188 versität Zürich enger zusammenarbeiten. Am Standort Strickhof (Gemeinde Lindau ZH) soll ein neues Nutztier- und Stoffwechselzentrum entstehen. An diesem Projekt Agrovet-Strickhof be- teiligt vom Regierungsrat genehmigt und umfasst die folgenden Elemente: 2195.1 - 14188 Seite 5/15 - Das LBBZ soll sich zu einem grünen Kompetenzzentrum mit regionaler und überregio- naler Ausstrahlung entwickeln
1395.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
honoriert werden. Demgegenüber soll die Verletzung von Mitwirkungspflichten und Anord- nungen sanktioniert werden. Der Kanton soll zudem bei der Übertragung von Aufgaben seine Kontroll- und Aufsichtsfunktionen und der Effi- zienz. Die Aufgabenerfüllung soll jeweils dort erfolgen, wo sie am besten und am günstigsten erfolgen kann. Der vorliegende Gesetzesentwurf soll zusammen mit den beiden Paketen der Zuger Finanz- g mit der Teilrevision des Sozialhilfegesetzes, sondern entstünden ohnehin. Das Sozialhilfegesetz soll in seiner teilrevidierten Fassung vielmehr dazu beitragen, die Kostenentwicklung besser zu steuern
1367.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
wird, sobald finanzielle Verpflichtungen des Kantons ausgelöst werden. Für die Direktionsvorstehenden soll weiterhin Einzelunterschrift gelten. 1367.3 - 11990 3 Die Kommission hat während der Beratung diverse nicht nach der restriktiven Definition in § 26 FHG um gebundene Ausgaben handelt. Der Sachverhalt soll am Beispiel der Beschaffung eines Polizeifahrzeuges verdeutlicht werden: Beim Ersatz eines bestehenden schüssen sondern auch bei der Erwirtschaftung von Ertragsüberschüssen ausgeglichen werden muss. Zudem soll der Zeitraum so festgelegt werden, dass dem finanzpolitischen Grundsatz, nach welchem der Steuersatz
1525.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Integrationsgesetz soll ein schlankes Gesetz sein mit klarer Zielsetzung und möglichst konkret-verbindlich formulierten Förder- und allenfalls auch Forderbereichen. Die Zu- ständigkeiten sollen darin zweckmässig ragen. Dabei soll der Kanton einen Beitrag an die Kosten leisten und subsidiär Aufgaben übernehmen, welche sinnvollerweise nicht von den Gemeinden getragen werden können. Das Gesetz soll dem Grundsatz Schlussfolgerungen/Beurteilung der Motion 8. Antrag Seite 2/11 1525.2 - 12657 1. In Kürze Integration soll gesetzlich verankert werden Der Regierungsrat anerkennt die Integration als eine zentrale Aufgabe
257.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Die Eigenverantwortung des Einzelnen (Hersteller und Konsument) soll soweit möglich zum Tragen kommen. Die gesetzgeberischen Bemühungen sollen primär auf die Si cherstellung einwandfreier und nicht gesun erforderlich ist. In diesem Rahmen soll die Beschrn kung der Wirtschaftsfreiheit des Einzelnen im öffentli chen Interesse einer freiheitlichen Linie folgen. Nur dort soll ordnend und beschränkend eingegriffen immer er auch absteigt - das dort massgebliche Gastge werberecht kennt. Das künftige Gastgewerberecht soll sich deshalb nicht mehr an den Gast richten. 1.2.7 Schliesslich enthält das geltende Gastgewerberecht
3119.1 - Motionstext
einschlägigen Bundesrechts» in § 10a PBG soll gestrichen werden. Wenn nur das Bundesrecht wiederholt werden soll, braucht es den ganzen Absatz gar nicht. Vielmehr sollten heutzutage jedoch alle öffentlich z bewohnen werden. Zur Liftpflicht: Der Antrag soll nicht wegen einer Liftpflicht scheitern. Mit dem Erfordernis, die Wohnungen an - passbar auszugestalten, soll daher keine Liftpflicht eingeführt werden. Planung kaum finanzieller Mehraufwand entsteht, soll die Anpassbarkeit bereits bei Bauten mit weniger Arbeitsplätzen vorgeschrieben sein. Der Kanton soll sich an Vorgaben in den anderen Kantonen orientieren
822.11 - Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (V EG FAP)
Kanton Zug 822.11 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (V EG FAP) Vom 9. Juli 2024 (Stand 20. September 2024) Der Regierungsrat des
822.11 - Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (V EG FAP)
Kanton Zug 822.11 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (V EG FAP) Vom 9. Juli 2024 (Stand 20. September 2024) Der Regierungsrat des
222.1-1-1.de.pdf
Fristen, ra- sche Fällung und Ausfertigung der Entscheide und in anderer Weise fördern. 2 Ein Prozess soll in der Regel an der hiefür festgesetzten Tagfahrt zu Ende geführt und nicht durch Einschiebung anderer mündlich, jedoch nicht öffentlich. § 72 b) Prüfung des Begehrens und Vermittlung Der Friedensrichter soll die Vorbringen der Parteien prüfen, gegen offen- bar unbegründete Ansprüche oder Bestreitungen geeignete zustande, so stellt der Friedensrichter ohne Verzug dem Kläger auf sein Begehren die Weisung aus. 2 Sie soll enthalten: 1. Ort und Zeit des Vorstandes; 2. die Namen der Parteien und ihrer Vertreter; 3. das streitige

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