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2260.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Franken. Der erste Kredit soll nebst den technischen Abklärungen das Versetzen von einzelnen Masten finanzieren, na- mentlich um Siedlungsgebiete zu entlasten. Der zweite Kredit soll vertiefte Antworten auf bei der bestehenden 380 kV-Übertragungsleitung treffen zu können. Der eine Kredit von 7 Mio. Franken soll dazu dienen, mit Zustimmung der Leitungseigentümerin einzelne Masten versetzen zu können und so das Einwohner- gemeinden hälftig am Gesamtaufwand von max. 8 Mio. Franken beteiligen. Ein Fachgre- mium soll die Arbeiten begleiten. Seit über 20 Jahren keimt in der Bevölkerung und in politischen Kreisen die
1045.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
bildung besuchen können. Dabei sollen auch genügend Plätze für die individuell gestaltete Fortbildung zur Verfügung gestellt werden. Die Berechti- gung des Besuchs soll von 58 auf 60 Jahre erhöht werden intensiven Weiterbildung) soll erweitert werden, indem neu während der Lehre- rinnen- bzw. Lehrerlaufbahn ein zweiter Bildungsurlaub ermöglicht wird. Die erste Intensivfortbildung soll neu nach 12 Jahren statt bein- haltet die folgenden Kernpunkte: 1045.1 - 10953 3 � Die Unterrichtszeit der Kindergärtnerinnen soll um ¾ Stunden auf neu 20 ½ Stunden pro Woche verlängert werden, um ein Zeitgefäss zur individuellen
1117.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Eingriffe sollen sich auf ein Minimum beschränken; � die Zuger Polizei soll für ein angemessenes Sicherheitsdispositiv während der Kantonsratssitzungen besorgt sein; � die Medienschaffenden sollen sich wie Grundsatzent- scheide gefällt: � Der Kantonsrat soll möglichst bald wieder im historischen Kantonsratssaal im Regierungsgebäude tagen; � der Kantonsratssaal soll umgestaltet, neu möbliert und mit den erforderlichen Polizei wird für ein angemessenes Sicherheits- dispositiv während den Sitzungen besorgt sein. Der Saal soll im Verlaufe des Jahres 2004 bezogen werden. Die Sitzungen des Kantonsrates finden bis auf Weiteres
1887.05 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
ausserfamiliäre Betreuung von Kindern (Kinderbetreu- ungsverordnung, KiBeV) ersetzt. Der zweite Entwurf soll im September 2010 in die Vernehm- lassung gegeben werden. Die Inkraftsetzung der KiBeV ist mittlerweile Einrichtungen (SEG) das Wohl der betreuungsbedürftigen Personen im Vor- dergrund stehen muss. Auch soll bei der Anwendung des SEG - wenn immer möglich - der Grundsatz "ambulant vor stationär" verwirklicht gesetzlichen Grundlage und entsprechender Konkretisierung in der SEV (vgl. § 9 Abs. 1 Entwurf SEV) soll es möglich sein, gegebenenfalls auch einen Strafregisterauszug der Leitung einfordern zu können.
1714.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
eidg. Bürgerrechtsgeset- zes sollen u.a. folgende Ziele erreicht werden: - Die Niederlassungsbewilligung C soll Voraussetzung für eine ordentliche Einbürgerung sein. Damit soll der Grundsatz betont werden spielsweise durch Erhebungsberichte der Polizei, sollen geschaffen werden. Werden während der Dauer des Einbürgerungsverfahrens Straftaten verübt, soll den zuständigen Organen Einsicht in die laufenden Wirtschaftsleben oder zum Erwerb von Bildung. Diese Kriterien sollen in der Ausfüh- rungsgesetzgebung des Bundes noch präzisiert werden. So soll z.B. verbindlich festgelegt werden, welche Anforderungen an
2037.3 - Bericht und Antrag der Kommission für das Gesundheitswesen
Bereich der Langzeitpflege vor. Der Kanton soll sich ganz aus der Langzeitpflege zurückziehen. Die Kategorie der Pflegeheime mit regionalem Leistungsprogramm soll fallen gelassen werden. Seite 2/10 2037.3 Einführung des Globalbudgetsystems durch den Regierungsrat soll nach Ansicht der Kommission auf "begründete Fälle" eingeschränkt sein. § 8 Abs. 3 SpG soll ent- sprechend angepasst werden. Die Einschränkung wird Die Kommission verabschiedete folgende Änderungsanträge zuhanden des Kantonsrates: § 4 Abs. 3 SpG soll dahingehend geändert werden, dass die Gemeinden künftig die Versor- gung im Bereich der ambulanten
2644.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
I-B-A Angebot soll ausgebaut (Zug, Oberägeri, Unterägeri, Menzingen, Baar, Cham, Hünenberg, Risch und Walchwil) und alle Jugendlichen im Oberstufenalter der Asyl- und Flüchtlingsfamilien sollen im I-B-A e eingeschult werden (alle Gemeinden). § 1 soll ent- sprechend angepasst werden (alle Gemeinden). Die Kosten für diese Jugendlichen sollen wie bei der Finanzierung für die Asyl- und Flüchtlingskinder im Der Regierungsrat nimmt wie folgt Stellung: Am bezeichneten Betrag soll festgehalten werden. Das Angebot der Integrationsklasse soll so ausgestaltet werden, dass die 15 000 Franken ausreichen (Wochens
1568.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
übersteigenden Gewinn 7,5% (statt 7%) Natürliche Personen Einkommenssteuer (§ 35) Der Grenzsteuersatz soll für steuerbare Einkommen über Fr. 130'500 (Ehepaare über Fr. 261'000) 10 Prozent (statt 8 Prozent) tz für die Einkommen zwischen Fr. 104'500 und Fr. 130'500 bzw. Fr. 209'000 und Fr. 261'000. Warum soll er wieder sinken?) Vermögenssteuer (§ 44 Abs. 2) Die Vermögenssteuer beträgt (unverändert bis Fr. 2009 die Senkung des maximalen Vermögenssteuersatzes von heute 2.5‰ um 0.25‰ auf 2.25‰ vor; danach soll der maximale Vermögenssteuersatz in fünf jährlichen Schritten um je weitere 0.05‰ gesenkt werden,
1603.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
- tion sollen im Originalzustand erhalten bleiben. Diese Primärkonstruktion soll mit dem Umbau besser sichtbar gemacht werden. Der nachträglich eingebaute Zwischenbo- den im Sockelgeschoss soll abgebrochen dessen Fenster durch diverse Einbauten verbaut sind, soll neu gestaltet werden. Eine leichte Stahltreppe, ein neuer Glaslift und viel Luftraum sollen das Treppenhaus aufwerten und Licht ins fensterlose werden. Der über 40-jährige Warenlift wird nicht mehr gebraucht und soll abgebrochen werden. Das fast stützenlose Dach- geschoss soll ausgebaut und damit besser genutzt werden. Es wird vorgeschlagen, im
948.03 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
zusätzliche Informationsebenen. Die Kompetenz solche Weiterungen vorzunehmen, soll dem Regierungsrat übertragen werden. Sollten solche Weiterungen nötig werden, wird das Vermessungs- amt genau prüfen, ob für eine neu konzipierte amtliche Vermessung (AV93). Mit der AV93 soll die amtliche Vermessung erneuert und verbessert werden. Neu sollen die Daten der amtlichen Vermessung auch für öffentliche und private periodische Nachfüh- rung und den Unterhalt soll der Kanton allein tragen. Die Kosten für die laufende Nachführung von Veränderungen, die Grundstücke betreffen, sollen neu von den Grundeigentümerinnen und G

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