Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

6377 Inhalte gefunden
2794.00 - Genehmigung des Bundes
innere Verdichtung innerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets überschreiten. Gemäss den Erläuterungen soll mit dieser Festlegung mindestens 85% des Wachs tums der Bevölkerung in der Stadtlandschaft stattfinden men Tätigkeiten des Bundes ent falten. Erwartete Arbeitsplatzentwicklung Die Anzahl Beschäftigter soll von 2014 bis 2040 um knapp 24‘000 auf insgesamt 130‘000 Beschäftigte wachsen (insgesamt eine Zunahme Verteilung der Beschäftig ten auf die 11 Zuger Gemeinden verbindlich festgelegt. Gemäss den Erläuterungen soll mit dieser Festlegung rund 93% des Beschäftigten- wachstums in den Stadtlandschaften, 4% in den Z
2794.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raumplanung
verzichtet werden soll – mit 9 zu 6 Stim- men und ohne Enthaltungen ab. Hingegen wurde die Streichung von G 7.1 Bst. d von der Kommission mit 14 zu 1 Stimmen angenommen. Auch hier sollen innovative Lösungen 2794.3 - 15752 Seite 7/8 S 1.1.5 Sinnvolle Umzonungen sollen nach Ansicht der Kommission nicht verhindert werden. Bei Um- zonungen von OeIB-Zonen soll jedoch auch ein Bedarfsnachweis nötig werden. Damit der jetzigen OeIB-Zonen überprüfen werden müsste. Es soll jedoch sichergestellt werden, dass nicht leichtfertig OeIB umgezont wird. Die Gemeinden sollen mit ihren OeIB-Zonen vorsichtig umgehen. Die Kommission
2921.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
ist. Aus diesem Grund soll der Neubau möglichst flexibel und multifunktional geplant werden. Durch die Neustrukturierung des Asyl- und Flüchtlingsbereichs durch den Bund sollen die Asyl- verfahren deutlich Franken zu rechnen. Das Areal des ehemaligen Kantonsspitals soll ab 2026 durch einen Investor bebaut werden. Bis zum diesem Zeitpunkt sollen die Bauvorhaben an der Hofstrasse sowie der Ersatzneubau der befindliche Nachbargrundstück Nr. 456 die maximal mögli- che Ausnützung abgeklärt. Aus heutiger Sicht soll der Bezug der neuen Durchgangsstation Ende 2024 erfolgen, damit an- schliessend die provisorische
2956.1a - Beilage Kommentar
rägen Mit der Gewährung von Ausbildungsbeiträgen soll das Bildungspotenzial auf gesamtschweizerischer Ebene besser genutzt werden. Insbesondere sollen a. die Chancengleichheit gefördert, b. der Zugang Harmonisierungserfolge allerdings gefährdet. Mit dem Erlass einer Interkan- tonalen Vereinbarung soll erreicht werden, dass sich die kantonalen Stipendiensysteme trotzdem nicht weiter auseinander entwickeln - rung im Stipendienbereich nicht im Rahmen des NFA-Projektes zu vollziehen sei. Aus diesem Grund soll die vorgesehene interkantonale Vereinbarung nicht nur Mindeststandards mit Blick auf die formelle
1292.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Änderung von § 12 Abs. 2 EG USG zu. Danach soll der Regierungsrat nicht mehr gezwungen sein, Rahmenbedin- gungen für den ruhenden Verkehr zu erlassen. Es soll ihm nur noch die Möglichkeit gewährt werden verlangen zweierlei: Einerseits soll der Erlass und die Überarbeitung des Massnahmenplans nicht mehr in der alleinigen Zuständigkeit des Regierungsra- tes liegen. Der Massnahmenplan soll zwar noch vom Regierungsrat Regierungsrat beschlossen, er soll aber neu dem Kantonsrat zur Genehmigung vorgelegt werden. Zum andern soll mit der Streichung von § 12 Abs. 2 lit. a EG USG dem Regierungsrat die Kompetenz zum Erlass von Rah
1220.2 - Antwort des Regierungsrates
neuen Fach werden die Leistungsuntersch Sollen die Sprachen Englisch und Französisch im � 2.8.Wir befürchten, dass mit Französisch und Eng Die Stundentafel der BKZ soll in einem guten Jahr In vielen Kantonen dass noch in der Primarschule mit dem Lernen von zwei Fremdspra- chen begonnen werden soll. Dies soll mit dem Modell 3/5 (Unterricht in der ersten Fremdsprache spätestens ab dem 3. Schuljahr, Unterricht -Unterrichts ab der 5. Klasse bekräftigt. Mit der grundsätzlichen Befürwortung dieses Modells 3/5 soll der bildungspolitische Konsens in der Frage des Fremdsprachen-Lernens in der obligato- rischen Schulzeit
1332.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Museum soll attraktiver und zeitgemässer sein. Im Museum sollen nicht nur Objekte der Vergangenheit gezeigt werden; es geht auch darum, die Gegenwart zu 4 1332.1 - 11709 verstehen. Themen sollen so aufbereitet nutzen. Das Museum soll als historisches Ensemble und als Ausstellungsinstitut auch zu einem Imageträger von Stadt und Kanton Zug werden. Um diese Neukonzeptionie- rung einzuleiten, soll das Museum im August Obergeschoss soll seiner neuen Nutzung entsprechend als intimer «Sakralraum» neu gestaltet und mit den notwendigen klimatechnischen Gerä- ten ausgestattet werden. Im Turmzimmer des 3. Obergeschosses soll der die
2217.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
von neuen Gebäuden sich dem Wert 0 annähern soll ("Niedrigstenergiehaus"). Die EnDK würde damit ein Ziel der Europäischen Union zeitlich vorziehen. Dazu sollen die Muster- vorschriften der Kantone im En izungen und für die Warmwasseraufb e- reitung soll ab 2015 - mit einer Sanierungspflicht innert zehn Jahren - verboten sein. Gebäu- deerneuerungen sollen nach wie vor mit finanziellen Mitteln gefördert dann, wenn der Kantonsrat es nach 2018 so be- schliesst. Das Kapitel Energie im kantonalen Richtplan soll ebenfalls überarbeitet wer- den. Vor drei Jahren hat der Kantonsrat den Regierungsrat beauftragt
1460.1a - Beilage
interessierten Kreisen in die Vernehmlassung zu ge- ben. Nach den Zielsetzungen der Konkordatskonferenz soll die neue Konkordatsvereinbarung - den heutigen und den voraussehbaren künftigen Anforderungen des Tatsache Rech- nung zu tragen, dass das Angebot an Haftplätzen letztlich ein Gesamtsystem darstellt, soll die Planung aller Vollzugsplätze für Strafen und Massnahmen an Erwachsenen in den Gel- tungsbereich als stufengerecht, die zentralen Aussagen der Leitsätze in die K08 aufzunehmen. Die neue Bestimmung soll mit den in Abs. 1 festgehaltenen Informationspflichten das Kon- kordat in die Lage versetzen, seine
1465.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
weil diese Teile ihres Liniennet- zes übernehmen. Dabei soll nicht nur das Gesellschaftsrecht zur Anwendung gelan- gen, sondern der Kanton soll auch explizit im Gesetz über den öffentlichen Verkehr die Bezüglich § 7 schlägt die Kommission eine Ergänzung des regierungsrätlichen An- trags vor. Danach soll der Kanton Anlagen von zentraler Bedeutung neu auch erwer- ben können. Es wurde bei dieser Ergänzung die Gemeinden weiterhin im bisheri- gen Rahmen an der zugerischen Transportunternehmung beteiligen sollen und die ZVB weiterhin eine zentrale Rolle bei der Erbringung von öffentlichen Transport- dienstleistungen

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch