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Art. 580 ff. ZGB
es sich um ein Entgelt für Amtshandlungen oder für die Benützung einer öffentlichen Einrichtung und soll die Kosten, welche dem Gemeinwesen dadurch entstanden sind, ganz oder teilweise decken (Häfelin/M
§ 72 PBG, § 9 Abs. 1 + 2 BO Walchwil
Südwestseite des Gebäudes vorgesehen. Die zwei Giebellukarnen, die sich je am Ende des Daches befinden, sollen durch Lukarnen in der Form eines Mansardendaches ersetzt werden. Im Erdgeschoss wird das Geschoss
§ 191 Abs. 1 lit. b StG
mehr als zwei Jahre, kann ein Steueraufschub nur noch in Ausnahmefällen gewährt werden; im Regelfall soll die Fremdvermietung nicht länger als ein Jahr dauern, ansonsten der Steueraufschub – abgesehen von
Politische Rechte
«Minderheit» deutet viel eher auf Gruppierungen ausserhalb von Behörden, Kommissionen und Verwaltung hin. Sollte diesem Gedankengang des Beschwerdegegners gefolgt werden, würde bei fehlender Minderheit innerhalb
Art. 141 ZPO
Regeste: – Eine  Zustellung durch öffentliche Publikation darf nur als ultima ratio erfolgen. Als unmöglich darf eine Zustellung nur dann erachtet werden, wenn vorgängig sämtliche sachdienlichen
Steuerrecht
mehr als zwei Jahre, kann ein Steueraufschub nur noch in Ausnahmefällen gewährt werden; im Regelfall soll die Fremdvermietung nicht länger als ein Jahr dauern, ansonsten der Steueraufschub – abgesehen von
Art. 417 OR
Regeste: – Herabsetzung des Mäklerlohns. Bei der Beurteilung der Angemessenheit eines Mäklerlohns ist neben der Prozentvergütung auch ein vereinbarter Mehrerlös zu berücksichtigen (Erw. 6.5.2). Im
Art. 360 ff. ZGB
Regeste: – Gültigkeit eines Vorsorgeauftrags . Ist der Vorsorgeauftraggeber volljährig und umfasst der  Vorsorgeauftrag einen Bereich, in welchem die Handlungsfähigkeit nicht durch eine behördli
Denkmalschutz
Die Gemeinden sollen ausserdem bei der Revision der Zonenpläne die genaue Abgrenzung der Ortsbildschutzgebiete bezeichnen und die notwendigen Schutzbestimmungen festlegen. Dazu sollen sie mit dem Amt
Denkmalpflege
Objekte neuerer Zeit und auf Gebäude, welche für ihre Entstehungszeit charakteristisch sind. Eine Baute soll als Zeuge und Ausdruck einer historischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und technischen Situation als historisch und baugeschichtlich bedeutende Elemente der unmittelbaren Umgebung zu werten und sollten erhalten werden. Allfällige Veränderungen hätten in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Denkmalpflege

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