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Zivilrechtspflege
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auch die materielle Rechtskraft des Entscheids ergibt. Das zum Urteilsspruch erhobene Rechtsbegehren soll eine Zwangsvollstreckung ermöglichen, ohne dass daraus eine Fortsetzung des Streits im Vollstreck sind» und welches in einen zwischen den Parteien zu schliessenden Vergleich hätte aufgenommen werden sollen (Beschlussprotokoll einer Verhandlung vom [...]). Die Klägerin hätte sich auch in ihrem Rechtsbegehren
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Verordnung über die Anwaltsprüfung und die Beurkundungsprüfung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
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Regeste:
Anwaltsprüfungsverordnung – Ein Kandidat, der bei der Wiederholung der mündlichen Anwaltsprüfung in einem Gebiet als ungenügend bewertet wurde, hat die Anwaltsprüfung insgesamt nicht bestan
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§ 36 GeoIV-ZG, Art. 4 GeoNV, § 42 VRG
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ssen nomenklatorisch abzuparzellieren» und ihn neu «Zuger-Kirschtorten-Platz» zu benennen. Damit solle die 400-jährige Kirschkultur in der Stadt Zug verankert werden. Vor dem Beschluss holte er die Meinung
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Öffentlichkeitsprinzip
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nicht die unspezifische Information über die Tätigkeit der Verwaltung in ihrem gesamten Handeln. Es soll nicht das allgemeine, unbestimmte Interesse befriedigen, womit die Verwaltung sich so beschäftigt
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EG Nr. 883/2004 vom 29. April 2004 i.V.m. EG Nr. 988/2009 vom 16. September 2009, Wegleitung über die Versicherungspflicht in der AHV/IV (WVP), Stand 1. April 2012, Art. 20 Abs. 3 AHVV
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02 zum Thema Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV oder die EO, Stand Januar 2017, soll dem Bürger in einfachen Worten erklären, welche Kriterien für die sozialversicherungsrechtliche Q
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Verwaltungspraxis
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en und ist somit ein wichtiger Garant für das Vertrauen der Bevölkerung in den Regierungsrat. Sie soll jede Befangenheit oder Interessenkollision sowie jeden entsprechenden Anschein vermeiden und eine Spannungsverhältnis zum Anspruch auf gesetzmässige Zusammensetzung der Behörde steht. Der Ausstand sollte deshalb im Verhältnis zur regelhaften Verfahrensordnung eine Ausnahme bleiben und nicht vorschnell
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Vorbemerkungen
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Empfehlungen jedoch gerichtlich überprüfen lassen beziehungsweise durchsetzen kann.
Grundsätzlich soll der Datenschutz in der Verwaltung jedoch in erster Linie durch Information, Beratung und Ausbildung
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Art. 192 SchKG i.V.m. Art. 725a OR
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Regeste:
– Im Konkursverfahren nach erfolgter Überschuldungsanzeige sind die Gläubiger nicht legitimiert, die Bewilligung des Konkursaufschubs anzufechten.Aus den Erwägungen:
2. Zur Beschwerde
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Art. 95 AVIG i.V.m. Art. 25 Abs. 1 ATSG
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berufen kann oder ob er bei zumutbarer Aufmerksamkeit den bestehenden Rechtsmangel hätte erkennen sollen (Urteil des EVG vom 10. Juli 2006, C 209/2005, Erw. 2 mit Verweis auf BGE 122 V 221 Erw. 3 und weitere
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Entgangene Arbeitgeberbeiträge an die berufliche Vorsorge
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2007 S. 300 ff., 306). Die Entschädigung hat sowohl Strafcharakter als auch Genugtuungsfunktion und soll die durch eine ungerechtfertigte fristlose Kündigung erlittene Persönlichkeitsverletzung des Arbeitnehmers