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1630.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Teilergänzung, zur Verfügung stehen wird. In der Eintretensdebatte sprachen sich alle Votantinnen und Votanten für die Vorlage aus, da sie ihrer Meinung nach einen hohen Nutzen
1660.2 - Antwort des Regierungsrates
Vorlage Nr. 1660.2 Laufnummer 12838 Interpellation von Eric Frischknecht betreffend Schutz von Wildtieren, insbesondere mit- tels Wildruhegebiete (Vorlage Nr. 1660.1 - 12695) Antwort des Regierungsrat
2733.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2733.1 Laufnummer 15416 Änderung des Polizeigesetzes vom 30. November 2006 (BGS 512.1) Bericht und Antrag des Regierungsrats vom 28. März 2017 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Dam
2733.3a - Beilage Eskalationsstufen
Sicherheitsdirektion Ablaufschema Gewaltschutz.Doc Eskalationsstufen Gewaltschutz Polizei prüft Meldungen - Abklärungen und Einschätzung - bei Bedarf Beizug Sachverständige Interne Deeskalation / Ombu
2736.3a - Synopse
(ID 1116) Word-Synopse (3 Spalten mit formatierten Änderungen) Teilrevision PBG – Teil 1: Umsetzung von Bundesrecht Geltendes Recht [M09] Antrag des Regierungsrats vom 11. April 2017; Vorlage Nr. 2736
2736.2 - Antrag des Regierungsrats
sowie nach § 61 ff. PBG . 4 Gegen die Veranlagung kann bei der kantonalen Schätzungskommission Ein- sprache gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz[§ 34 ff. VRG] erhoben werden. - 9 - Geltendes Recht [M09] Antrag
2737.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
dass das r e- gelmässige und konsequente Erheben von Spruchgebühren im baurechtlichen Ein- spracheverfahren von den Gerichten wohl als verfassungswidrig erklärt würde. Aus die- sem Grund soll auf die auch für den ei n- fachen Bebauungsplan mit den Gemeinden erarbeiten. In Abs. 3 kommt es nur zu sprachlichen Anpassungen. Materiell erfolgen keine Änderungen. Gleichzeitig wird jedoch die Terminologie bereits entsprechend umformuliert. Dies führte nicht zu einer materiellen Änderung, sondern lediglich zu einer sprachlichen Verbesserung. § 32 ter (neu) Ordentliche Bebauungspläne Namentlich die Wettbewerbspflicht und
2737.2 - Antrag des Regierungsrats
einer Planungszone betroffen ist, bei der anordnenden Behörde Einsprache erheben. Gegen den Ein- spracheentscheid sind die Rechtsmittel gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz zulässig. 1 Während der Auflagefrist
2737.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 1. Mai 2018
während der öffentlichen Auflage bei der anordnenden Behörde Einsprache erheben. Gegen den Ein­ spracheentscheid sind die Rechtsmittel gemäss Verwaltungsrechtspflegege­ setz zulässig. § 39 Abs. 1 (geändert)
2737.4 - Ergebnis 1. Lesung
während der öffentlichen Auflage bei der anordnenden Behörde Einsprache erheben. Gegen den Ein­ spracheentscheid sind die Rechtsmittel gemäss Verwaltungsrechtspflegege­ setz zulässig. § 39 Abs. 1 (geändert)

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