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1657.2 - Antwort des Regierungsrates
Vorlage Nr. 1657.2 Laufnummer 12804 Interpellation von Andreas Hürlimann und Erwina Winiger betreffend Haltung des Kantons Zug zu den AKW-Plänen der Axpo Holding AG (Vorlage Nr. 1657.1 - 12678) Antwor
1715.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Klasse, zweite Fremdsprache Französisch ab 5. Klasse Deutschschweizer Lehrplan nein, jedoch sprachregionale Zusammenarbeit erwünscht Implementierung geplant, ab 2012 EDK Verteilschlüssel nach Einwohnerzahl: Vorgabe durch HarmoS Umsetzung im Kanton Zug Kosten (Kt/Gden) Bemerkungen Situation Kanton Luzern Sprachenunterricht 5/7 (nach der neuen HarmoS-Zählung) ja umgesetzt im Kanton Zug mit Englisch ab der 3. (=5.)
1715.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
des Vollzugs dieser Vereinbarung auf sprachregionaler Ebene zusammen. Sie können die hierfür erforderlichen Einrichtungen schaffen. 4 Die EDK und die Sprachregionen verständigen sich von Fall zu Fall über Herkunftslän- dern und den verschiedenen Sprachgemeinschaften unter Beachtung der reli- giösen und politischen Neutralität durchgeführten Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK-Kurse). III. Strukturelle unterstützt. Art. 4 Sprachenunterricht 1 Die erste Fremdsprache wird, entsprechend der in Artikel 6 festgelegten Dauer der Schulstufen, spätestens ab dem 5. Schuljahr, die zweite Fremd- sprache spätestens ab
1715.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. Juni 2009
des Vollzugs dieser Vereinbarung auf sprachregionaler Ebene zusammen. Sie können die hierfür erforderlichen Einrichtungen schaffen. 4 Die EDK und die Sprachregionen verständigen sich von Fall zu Fall über Herkunftslän- dern und den verschiedenen Sprachgemeinschaften unter Beachtung der reli- giösen und politischen Neutralität durchgeführten Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK-Kurse). III. Strukturelle unterstützt. Art. 4 Sprachenunterricht 1 Die erste Fremdsprache wird, entsprechend der in Artikel 6 festgelegten Dauer der Schulstufen, spätestens ab dem 5. Schuljahr, die zweite Fremd- sprache spätestens ab
1715.2 - Antrag des Regierungsrates
des Vollzugs dieser Vereinbarung auf sprachregionaler Ebene zusammen. Sie können die hierfür erforderlichen Einrichtungen schaffen. 4 Die EDK und die Sprachregionen verständigen sich von Fall zu Fall über Herkunftslän- dern und den verschiedenen Sprachgemeinschaften unter Beachtung der reli- giösen und politischen Neutralität durchgeführten Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK-Kurse). III. Strukturelle unterstützt. Art. 4 Sprachenunterricht 1 Die erste Fremdsprache wird, entsprechend der in Artikel 6 festgelegten Dauer der Schulstufen, spätestens ab dem 5. Schuljahr, die zweite Fremd- sprache spätestens ab
1662.5 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
"kann" durch "wird" zum Ausdruck gebracht. Damit entspricht Absatz 2 gleichzeitig inhaltlich und sprachlich dem Absatz 1 von § 25 PolOrgG. Die bisherige Praxis, Sicherheitsberatungen im Zusammen- hang mit polizeiliche Leistungen vollumfänglich in Rechnung stellt. Dies erlaubt in den Bst. a - d und f sprachliche Präzisierungen ohne materielle Änderungen. Buchstabe e entspricht der Regelung von § 22 Ziff. 10 Kommissionsmitte wurden verschiedene Überlegungen zum Kostenersatz für polizeili- che Leistungen zur Sprache gebracht, so etwa die Verrechnung der Vollkosten, die Gratisleis- tung von 200 Polizeistunden in
1506.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Besuch des Sonder- oder Volksschulunterrichts notwendig sind. Die Massnahmen umfassen die Sprachheilbehandlung (Logopädie), das Hörtraining, den Ableseunterricht und die heilpädagogische Früherziehung
1539.2 - Antwort des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1539.2 (Laufnummer 12439) INTERPELLATION VON BETTINA EGLER BETREFFEND EFFIZIENZ DES REGIONALEN ARBEITSVERMITTLUNGSZENTRUMS (RAV) ZUG (VORLAGE NR. 1539.1 - 12382) ANTWORT DES REG
1555.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1555.2 (Laufnummer 12529) POSTULAT DER CVP-FRAKTION BETREFFEND DER STRATEGIE DES KANTONS ZUG FÜR DIE VERMEHRTE INTERKANTONALE ZUSAMMENARBEIT IM METROPOLITANRAUM ZÜRICH (HINWENDU
1732.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Vorlage Nr. 1732.1 Laufnummer 12878 Kantonsratsbeschluss betreffend Anpassung des kantonalen Richtplanes (Kapitel E 11 Abbau Steine und Erden) Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 30. September

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