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1645.2 - Antrag des Regierungsrates
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muss den Stempel der Notarin oder des Notars tragen. § 24 Urkunde in fremder Sprache 1 Versteht eine Partei die deutsche Sprache nicht, so ist neben dem deut- schen Text eine Übersetzung zu erstellen und und ihr diese zur Kenntnis zu brin- gen. Ist die Notarin oder der Notar nicht selbst der fremden Sprache mächtig, so hat sie oder er hiefür eine geeignete Übersetzerin oder einen geeigneten Übersetzer beizuziehen gewis- senhaft erfolgt ist. 3 Wenn die Parteien und die Notarin oder der Notar der gleichen fremden Sprache mächtig sind, kann der fremdsprachige Text ohne deutsche Überset- zung beurkundet werden. 4 Die
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1653.1a - Beilage
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mit der Änderung vom 1. April 1954. § 59 Einsprache Gegen die Erhebung der Ersatzabgabe kann Ein- sprache gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz er- hoben werden. § 60 aufgehoben Seite 13/13 § 64 Änderung
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1689.1 - Gedruckter Bericht
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Obergericht des Kantons Zug Rechenschaftsbericht 2007 Obergericht des Kantons Zug Rechenschaftsbericht 2007 Das Obergericht an den Kantonsrat Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren
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1749.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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erwähnt werden müssen. Im Weiteren halten einige Stawiko-Mitglieder die vom Regierungsrat gewählte Sprachregelung für falsch. Im Fazit auf Seite 5 wird erwähnt, dass beim Personalaufwand die strategische Wa
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2377.1a - Beilage
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obligatorischen Angeboten der sprachlichen Frühförderung sind verpflichtet, ihr Kind mit unzureichenden Deutschkenntnissen eine Einrichtung mit integrierter sprachlicher Frühförderung besuchen zu lassen sie in Zusam- menarbeit mit allen Beteiligten für die Ermittlung der Kinder mit einem Bedarf an sprachlicher Frühförderung. Sie informieren und unterstützen die Erziehungsbe- rechtigten und sichern die Qualität Erziehungsberechtigten zu verlangen, ihr Kind mit unzureichenden Deutschkenntnissen Angebote der sprachlichen Frühförderung besuchen zu lassen. 2 Im Falle der Schaffung eines entsprechenden Angebotes sorgen
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2377.2 - Antrag des Regierungsrates
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obligatorischen Angebo- ten der sprachlichen Frühförderung sind verpflichtet, ihr Kind mit unzurei- chenden Deutschkenntnissen eine Einrichtung mit integrierter sprachlicher Frühförderung besuchen zu lassen sie in Zu- sammenarbeit mit allen Beteiligten für die Ermittlung der Kinder mit einem Bedarf an sprachlicher Frühförderung. Sie informieren und unterstützen die Erziehungsberechtigten und sichern die Qualität Erziehungsberechtigten zu ver- langen, ihr Kind mit unzureichenden Deutschkenntnissen Angebote der sprachlichen Frühförderung besuchen zu lassen. 2 Im Falle der Schaffung eines entsprechenden Angebotes sorgen
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2441.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2441.2 Laufnummer 14888 Interpellation von Kurt Balmer betreffend Interregio-Halt in Rotkreuz (Vorlage Nr. 2441.1–14791) Antwort des Regierungsrats vom 3. März 2015 Sehr geehrter Herr Präs
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999.01 - Bericht und Antrag des Obergerichtes
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dieser Begriff verwendet wird, dies - wie darin ausgeführt wird - aus Gründen der begrifflichen und sprachlichen Verein- fachung sowie mit Blick auf die romanischen Sprachen. Auch der Kreis der Parteien soll
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2572.1a - Beilage (Reglement)
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Abstimmung einen provisori- schen Report sofort aus. 2 Sie werden nach der Bereinigung (vor allem sprachlich und redaktionell) der Staatskanzlei abgegeben. 6. Publikation nach der Kantonsratssitzung § 22
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2572.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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Vorlage Nr. 2572.3 Laufnummer 15097 Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für eine elektronische Abstimmungsanlage im Kantonsratssaal Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission vom 25. Jan