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1297.08 - Antrag des Regierungsrates und des Obergerichtes für die 2. Lesung
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bleiben Übertretungen, die in die Kompetenz der Gemeinderäte fallen. Wird gegen den Strafbefehl Ein- sprache erhoben, so eröffnet der Jugendanwalt eine Strafuntersuchung. § 63bis g) Urteil gegen Jugendliche
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1297.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 28. Februar 2006
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bleiben Übertretungen, die in die Kompetenz der Gemeinderäte fallen. Wird gegen den Strafbefehl Ein- sprache erhoben, so eröffnet der Jugendanwalt eine Strafuntersuchung. § 63bis g) Urteil gegen Jugendliche
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1297.06 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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bleiben Übertretungen, die in die Kompetenz der Gemeinderäte fallen. Wird gegen den Strafbefehl Ein- sprache erhoben, so eröffnet der Jugendanwalt eine Strafuntersuchung. § 63bis g) Urteil gegen Jugendliche
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1297.07 - Bericht und Antrag des Regierungsrates und des Obergerichtes für die 2. Lesung
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1297.5 - 11735 8 Vorlagen Nrn. 664.1 - 9858 und 664.2 - 9859 1297.7 - 11837 3 angepasst. Diese sprachliche Anpassung von § 44 Abs. 1 des Personal- gesetzes soll nun vorgenommen werden. b. Gemäss der bisherigen
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1316.12 - Ergänzender Bericht und Antrag des Regierungsrates zum Antrag der vorberatenden Kommission des Kantonsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1316.12 (Laufnummer 12332) GESETZ ÜBER DEN GEBÜHRENTARIF IM GRUNDBUCHWESEN (GRUNDBUCHGEBÜHRENTARIF) ERGÄNZENDER BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES ZUM ANTRAG DER VORBERATEND
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1325.1 - Interpellationstext
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1325.1 (Laufnummer 11696) INTERPELLATION VON LEO GRANZIOL UND PETER DÜR BETREFFEND ERHÖHUNG DER ÜBERLEBENSCHANCEN BEI HERZSTILLSTAND VOM 8. APRIL 2005 Die Kantonsräte Leo Granzi
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1210.3a - Beilage 1
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MEMORANDUM vom 23. Mai 2006 von Hans-Rudolf Wild, Schweiger Advokatur / Notariat, Zug (unter Mitarbeit von Philipp Sialm) in Sachen Kanton Zug / Zschokke Generalunternehmung AG betreffend Neubau der S
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1232.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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von einem Semester vorgesehen (=Sommersemester). Im andern Semester (=Wintersemester) kann ein Sprachaufenthalt absolviert werden, der individuell organisiert und finanziert wird, womit für den Kanton keine
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1232.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1232.3 (Laufnummer 11538) ÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE KANTONALEN SCHULEN (ENTWICKLUNG DER DIPLOMMITTELSCHULE ZUR FACHMITTELSCHULE) BERICHT UND ANTRAG DER VORBERATENDEN KOMMIS
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1321.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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anderen Kantonen, c. gerechter Ausgleich kantonsübergreifender Leistungen bei angemessener Mit- sprache und Mitwirkung der betroffenen Kantone. Für den Ausgleich kantonsübergreifender Leistungen sind gemäss