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1297.08 - Antrag des Regierungsrates und des Obergerichtes für die 2. Lesung
bleiben Übertretungen, die in die Kompetenz der Gemeinderäte fallen. Wird gegen den Strafbefehl Ein- sprache erhoben, so eröffnet der Jugendanwalt eine Strafuntersuchung. § 63bis g) Urteil gegen Jugendliche
1297.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 28. Februar 2006
bleiben Übertretungen, die in die Kompetenz der Gemeinderäte fallen. Wird gegen den Strafbefehl Ein- sprache erhoben, so eröffnet der Jugendanwalt eine Strafuntersuchung. § 63bis g) Urteil gegen Jugendliche
1297.06 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
bleiben Übertretungen, die in die Kompetenz der Gemeinderäte fallen. Wird gegen den Strafbefehl Ein- sprache erhoben, so eröffnet der Jugendanwalt eine Strafuntersuchung. § 63bis g) Urteil gegen Jugendliche
1297.07 - Bericht und Antrag des Regierungsrates und des Obergerichtes für die 2. Lesung
1297.5 - 11735 8 Vorlagen Nrn. 664.1 - 9858 und 664.2 - 9859 1297.7 - 11837 3 angepasst. Diese sprachliche Anpassung von § 44 Abs. 1 des Personal- gesetzes soll nun vorgenommen werden. b. Gemäss der bisherigen
1316.12 - Ergänzender Bericht und Antrag des Regierungsrates zum Antrag der vorberatenden Kommission des Kantonsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1316.12 (Laufnummer 12332) GESETZ ÜBER DEN GEBÜHRENTARIF IM GRUNDBUCHWESEN (GRUNDBUCHGEBÜHRENTARIF) ERGÄNZENDER BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES ZUM ANTRAG DER VORBERATEND
1325.1 - Interpellationstext
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1325.1 (Laufnummer 11696) INTERPELLATION VON LEO GRANZIOL UND PETER DÜR BETREFFEND ERHÖHUNG DER ÜBERLEBENSCHANCEN BEI HERZSTILLSTAND VOM 8. APRIL 2005 Die Kantonsräte Leo Granzi
1210.3a - Beilage 1
MEMORANDUM vom 23. Mai 2006 von Hans-Rudolf Wild, Schweiger Advokatur / Notariat, Zug (unter Mitarbeit von Philipp Sialm) in Sachen Kanton Zug / Zschokke Generalunternehmung AG betreffend Neubau der S
1232.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
von einem Semester vorgesehen (=Sommersemester). Im andern Semester (=Wintersemester) kann ein Sprachaufenthalt absolviert werden, der individuell organisiert und finanziert wird, womit für den Kanton keine
1232.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1232.3 (Laufnummer 11538) ÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE KANTONALEN SCHULEN (ENTWICKLUNG DER DIPLOMMITTELSCHULE ZUR FACHMITTELSCHULE) BERICHT UND ANTRAG DER VORBERATENDEN KOMMIS
1321.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
anderen Kantonen, c. gerechter Ausgleich kantonsübergreifender Leistungen bei angemessener Mit- sprache und Mitwirkung der betroffenen Kantone. Für den Ausgleich kantonsübergreifender Leistungen sind gemäss

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