-
2084.2 - Antwort des Regierungsrates
-
Vorlage Nr. 2084.2 Laufnummer 13970 Interpellation von Hubert Schuler, Karin Andenmatten und Thomas Villiger betreffend Kanton Zug als Teststrecke für die Erdverlegung der Hochspannungsüber- tragerlei
-
2226.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
überspitzter Formalismus ist verboten. Die Behörde kann jedoch verlangen, dass das Gesuch in einer Sprache abgefasst ist, die ihr geläufig ist, also regelmässig in Deutsch. Auch die Erledigung des Verfahrens
-
1460.1a - Beilage
-
Totalrevision des Konkordats über den Vollzug von Strafen und Massnahmen nach dem Schweizerischen Strafgesetzbuch und dem Recht der Kantone der Nordwest- und Innerschweiz (Strafvollzugskonkordat) vom
-
1466.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1466.1 (Laufnummer 12128) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND BEITRAG AN DIE EISSPORTANLAGEN HERTI ZUG BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 11. JULI 2006 Sehr geehrte Frau Prä
-
1466.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
-
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1466.3 (Laufnummer 12289) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND BEITRAG AN DIE EISSPORTANLAGE HERTI ZUG BERICHT UND ANTRAG DER VORBERATENDEN KOMMISSION VOM 13. NOVEMBER 2006 Sehr geeh
-
1475.2 - Antwort des Regierungsrates
-
auch das Europäi- sche Sprachenportfolio bezieht. Das Kernstück der Beurteilungsinstrumente bilden Testaufgaben zu den verschiedenen Sprachfertigkeiten sowie Tests zu den sprachlichen Ressourcen (Wort- schatz Das Europäische Sprachenportfolio dient dazu, möglichst umfassend, informativ und transparent zu dokumentieren, über welche Sprachkenntnisse und über welche Erfahrungen jemand als Sprecherin oder Sprecher zusammengestellt worden: 1. Sprachliches Erfassen, Ordnen, Denken 2. Mündliche Kommunikation 3. Schriftliche Kommunikation 4. Mitteilungsmöglichkeiten 5. Medien 6. Das sprachliche Kunstwerk 7. Verantwortungsvoller
-
1474.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
jedoch die Ein- sprecherin oder der Einsprecher die Kosten nur dann, wenn sie oder er mutwillig Ein- sprache erhoben hat. Gemeint ist das Rechtsmittel der Einsprache nach § 34 f. VRG. Dieses bedeutet die nochmalige
-
1483.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
gleichen Kosten entstehen dürfen wie bei einem Regelschulkind. Die Stadt Zug, die SP sowie die Sprachheilschule Unterägeri lehnen die Überwäl- zung der Kosten für die Abklärungskosten des Schulpsychologischen Gemeinden aus dem ursprünglichen ZFA-Modell gestri- chen wurde. Sprachliche Gleichbehandlung von Frau und Mann In Bezug auf die sprachliche Gleichbehandlung von Frau und Mann ist festzuhalten, dass bei sschule) 61 1483.1 - 12214 Das I-B-A ist eine Vollzeitschule für ausländische Jugendliche, die sprachlich und kulturell ins schweizerische Bildungswesen integriert werden sollen. Das I-B-A star- tete im
-
1483.02 - Antrag des Regierungsrates
-
sozialen Heimen 1 unverändert 2 Beiträge an Aufenthalte in sozialen Heimen bedürfen der Kostengut- sprache durch den Kanton. Diese hat in der Regel vor dem Heimeintritt zu er- folgen. Ausnahmen bedürfen einer Verträgen entstehenden Kosten. 3 Beiträge an Aufenthalte in solchen Heimen bedürfen der Kostengut- sprache durch den Kanton. Diese hat in der Regel vor dem Heimeintritt zu er- folgen. Ausnahmen bedürfen einer
-
1343.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
-
Einspracheverfah- ren vorgeschaltet, das bisher nur in UVG-Fällen vorgeschrieben war. Das Ein- spracheverfahren ist insbesondere mit dem Ziel eingeführt worden, die Belastung der Sozialversicherungsgerichte