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1414.2 - Antwort des Regierungsrates
Einsprache- oder Beschwerde- instanz eingeschränkt würde. Es macht von vornherein keinen Sinn, Bauein- sprachen nicht vollumfänglich zu prüfen, da sie vor dem erstinstanzlichen Ent- scheid über ein Baugesuch
1421.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Mitsprache der Leistungskäufer Den Leistungskäufern wird in der Regel mindestens ein partielles Mit- spracherecht gewährt. Art. 23 Zugang zu den Leistungen 1 Nachfragende aus den Vertragskantonen haben grundsätzlich Amts- zeit von vier Jahren gewählt werden. Bei der Wahl ist auf eine angemessene Vertretung der Sprachregionen Rücksicht zu nehmen. 3 Sie gibt sich eine Geschäftsordnung. 4 Die KdK trägt die Bereitstellungskosten bezeichnete Persön- lichkeit als Vermittler die Vertretungen der beteiligten Parteien zu einer Aus- sprache ein. 1) SR ...; AS ... (BBl 2005 4045) 6 2 Im Einvernehmen mit den Beteiligten kann eine auf dem
1421.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. April 2007
Mitsprache der Leistungskäufer Den Leistungskäufern wird in der Regel mindestens ein partielles Mit- spracherecht gewährt. Art. 23 Zugang zu den Leistungen 1 Nachfragende aus den Vertragskantonen haben grundsätzlich Amts- zeit von vier Jahren gewählt werden. Bei der Wahl ist auf eine angemessene Vertretung der Sprachregionen Rücksicht zu nehmen. 3 Sie gibt sich eine Geschäftsordnung. 4 Die KdK trägt die Bereitstellungskosten bezeichnete Persön- lichkeit als Vermittler die Vertretungen der beteiligten Parteien zu einer Aus- sprache ein. 1) SR ...; AS ... (BBl 2005 4045) 6 2 Im Einvernehmen mit den Beteiligten kann eine auf dem
1422.1 - Interpellationstext
Strahlen- belastung ausgesetzt werden soll. Es ist bekannt, dass die Abdeckung im Kanton Zug für den Sprachverkehr bereits seit längerem genügt. Die weiteren Ausbauten dienen in erster Linie den finanziellen Konsu- mentinnen und Konsumenten dazu zu bringen, UMTS zu nutzen. Nicht mehr der Einsatz für Sprachverkehr steht dabei im Vordergrund, sondern Angebote im Multi- mediabereich. In einem Artikel der NZZ
1446.1b - Beilage 2
Entscheid über die Kosten; 8. den Hinweis, dass der Strafbefehl in Rechtskraft erwachse, wenn nicht Ein- sprache nach § 36ter erhoben wird. 2 Der Strafbefehl nimmt Kenntnis von anerkannten Zivilansprüchen. Nicht ist innert 10 Ta- gen bei der Staatsanwaltschaft schriftlich und begründet zu erklären. Zur Ein- sprache berechtigt sind der Beschuldigte, der Oberstaatsanwalt und das Opfer gemäss Opferhilfegesetz. 2 Der
1339.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1339.1 (Laufnummer 11733) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND AUFHEBUNG DES KONKORDATS HOCHSCHULE UND BERUFSBILDUNGSZENTRUM WÄDENSWIL BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 21.
1350.2 - Antrag des Regierungsrates
der Stadt Zug angepasst. 7 Der Richtplantext V 3.8 sowie die Legende zur Teilkarte V 3.8 werden sprachlich angepasst. § 2 Dieser Beschluss tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft2)
1382.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1382.1 (Laufnummer 11857) BUDGET 2006 UND BUDGET 2006 DER INTERKANTONALEN STRAFANSTALT BOSTADEL BERICHT UND ANTRAG DER ERWEITERTEN STAATSWIRTSCHAFTSKOMMISSION VOM 28. NOVEMBER 2
1383.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1383.2 (Laufnummer 12410) MOTION VON PETER RUST BETREFFEND KONKORDAT ZUR GEMEINSAMEN ERFÜLLUNG DES DATENSCHUTZES IN DER ZENTRALSCHWEIZ (VORLAGE NR. 1383.1 - 11860) BERICHT UND A
1412.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
abgibt, der in verschiedenen Sprachen abgefasst sein kann. Wurde die gewaltbereite Person in polizeilichen Gewahrsam genommen, müssen ihr in einer ihr ver- ständlichen Sprache der Grund und die Dauer der vorzulegen. Will sie das Protokoll nicht unterzeichnen, vermerkt dies die Polizei auf dem Dokument. In sprachlicher Hinsicht ist die Wiederholung des Wortes "unverzüglich" im ersten Satz von Absatz 2 kein Zufall Bundesverordnung von "Löschung" und nicht von "Vernich- tung" von Daten. Diese Differenz ist bloss sprachlicher und nicht inhaltlicher Natur. Unser Daten- schutzgesetz kennt den Begriff "Löschung" nicht. 248

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