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1412.02 - Antrag des Regierungsrates
Polizei informiert die in Gewahrsam genommene Person unverzüg- lich in einer ihr verständlichen Sprache über den Grund des Gewahrsams, über die zulässige Höchstdauer des Freiheitsentzugs und weist sie
1412.01a - Beilage
Anzeigen § 59 Abs. 10 Ziff. 3 Gemeindegesetz vom 4.9.1980 Präsenz und Kontroll- schwergewichte in Ab- sprache mit den Gemein- den (Ordnung) bzw. zur Verhinderung von Straf- taten (Sicherheit) PG §1, Aufgaben
1454.2 - Antwort des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1454.2 (Laufnummer 12259) INTERPELLATION VON THOMAS BRÄNDLE BETREFFEND ABWASSERREGLEMENT DER STADTGEMEINDE ZUG (VORLAGE NR. 1454.1 - 12094) ANTWORT DES REGIERUNGSRATES VOM 12. D
1455.4 - Anträge der vorberatenden Kommission
§ 10 Abs. 3 und 4 (neu) 3 Sie sind insbesondere berechtigt, im Schulalltag eine angemessen Mit- sprache auszuüben und Mitverantwortung zu tragen sowie die Schuldienste zu benützen. 4 Sie sind persönlich
1455.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
§ 10 Abs. 3 und 4 (neu) 3 Sie sind insbesondere berechtigt, im Schulalltag eine angemessen Mit- sprache auszuüben und Mitverantwortung zu tragen sowie die Schuldienste zu benützen. 4 Sie sind persönlich
1455.2 - Antrag des Regierungsrates
§ 10 Abs. 3 und 4 (neu) 3 Sie sind insbesondere berechtigt, im Schulalltag eine angemessen Mit- sprache auszuüben und Mitverantwortung zu tragen sowie die Schuldienste zu benützen. 4 Sie sind persönlich
1463.1 - Antwort des Regierungsrates
12123 3 denn je!" belegt aber, dass die Sprachkompetenz insgesamt noch nie so hoch war. Noch nie beherrschten so viele Schülerinnen und Schüler die geschriebene Sprache auf einem vergleichsweise hohen Niveau Textsorten, Ar- gumentieren, Diskussionsfähigkeit u.a. weichen. Das führt dazu, dass heute in den sprachformalen Bereichen mehr Fehler vorkommen. Da im Gegensatz zu korrektem Argumentieren, Textsortennormen über grössere Kompetenzen verfügen als die Schülerinnen und Schüler in früheren Generationen. Im sprachformalen Bereich, so insbesondere in der Schriftlichkeit im Fach Deutsch, ist der Handlungsbedarf erkannt
1478.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1478.1 (Laufnummer 12182) KANTONSRATSBESCHLUSS ÜBER EINEN ZUSATZKREDIT FÜR DEN NEUBAU DES ZENTRALSPITALS IN BAAR BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 19. SEPTEMBER 2006 Se
1480.2 - Antwort des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1480.2 (Laufnummer 12324) INTERPELLATION DER ALTERNATIVEN FRAKTION BETREFFEND SICHERHEIT FÜR DIE VELOFAHRENDEN IM KANTON, STAND DER VELOWEGPLANUNG UND SITUATION DER VELOABSTELLP
1483.04 - Antrag der vorberatenden Kommission
sozialen Heimen 1 unverändert 2 Beiträge an Aufenthalte in sozialen Heimen bedürfen der Kostengut- sprache durch den Kanton. Diese hat in der Regel vor dem Heimeintritt zu erfolgen. Ausnahmen bedürfen einer Verträgen entstehenden Kosten. 3 Beiträge an Aufenthalte in solchen Heimen bedürfen der Kostengut- sprache durch den Kanton. Diese hat in der Regel vor dem Heimeintritt zu er- folgen. Ausnahmen bedürfen einer

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