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1421.2 - Antrag des Regierungsrates
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Mitsprache der Leistungskäufer Den Leistungskäufern wird in der Regel mindestens ein partielles Mit- spracherecht gewährt. Art. 23 Zugang zu den Leistungen 1 Nachfragende aus den Vertragskantonen haben grundsätzlich Amts- zeit von vier Jahren gewählt werden. Bei der Wahl ist auf eine angemessene Vertretung der Sprachregionen Rücksicht zu nehmen. 3 Sie gibt sich eine Geschäftsordnung. 4 Die KdK trägt die Bereitstellungskosten bezeichnete Persön- lichkeit als Vermittler die Vertretungen der beteiligten Parteien zu einer Aus- sprache ein. 1) SR ...; AS ... (BBl 2005 4045) 6 2 Im Einvernehmen mit den Beteiligten kann eine auf dem
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1344.2c - Beilage 3
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Staatskanzlei Beilage 3 Vertiefte Prüfung der Publikationen auf ihre Notwendig- keit 1. "Tätigkeitsbericht der Datenschutzstelle" (Staatskanzlei) Erscheinungshäufigkeit / interner Aufwand pro Auflage
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1386.2 - Antwort des Regierungsrates
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Einsprache- oder Beschwerde- instanz eingeschränkt würde. Es macht von vornherein keinen Sinn, Bauein- sprachen nicht vollumfänglich zu prüfen, da sie vor dem erstinstanzlichen Ent- scheid über ein Baugesuch
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1412.04 - Anträge der vorberatenden Kommission
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Polizei informiert die in Gewahrsam genommene Person unverzüg- lich in einer ihr verständlichen Sprache über den Grund des Gewahrsams, über die zulässige Höchstdauer des Freiheitsentzugs und weist sie
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1412.06 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Polizei informiert die in Gewahrsam genommene Person unverzüg- lich in einer ihr verständlichen Sprache über den Grund des Gewahrsams, über die zulässige Höchstdauer des Freiheitsentzugs und weist sie
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1412.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Februar 2007
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Polizei informiert die in Gewahrsam genommene Person unverzüg- lich in einer ihr verständlichen Sprache über den Grund des Gewahrsams, über die zulässige Höchstdauer des Freiheitsentzugs und weist sie
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1341.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1341.1 (Laufnummer 11742) ÄNDERUNG DES STEUERGESETZES BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 17. MAI 2005 Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Wir unt
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1413.06a - Anhang
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Anzeigen § 59 Abs. 10 Ziff. 3 Gemeindegesetz vom 4.9.1980 Präsenz und Kontroll- schwergewichte in Ab- sprache mit den Gemein- den (Ordnung) bzw. zur Verhinderung von Straf- taten (Sicherheit) PG § 1, Aufgaben
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1413.11a - Beilage
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Anzeigen § 59 Abs. 10 Ziff. 3 Gemeindegesetz vom 4.9.1980 Präsenz und Kontroll- schwergewichte in Ab- sprache mit den Gemein- den (Ordnung) bzw. zur Verhinderung von Straf- taten (Sicherheit) PG § 1, Aufgaben
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1429.2 - Antwort des Regierungsrates
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der schulinternen Lehrerweiterbildung wird die zunehmende Verrohung (z.B. happy slapping oder sprachliche Verrohung, schlechte Umgangsformen, Gewalt) sowie das adäquate Verhalten der Lehrperso- nen th