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1421.2 - Antrag des Regierungsrates
Mitsprache der Leistungskäufer Den Leistungskäufern wird in der Regel mindestens ein partielles Mit- spracherecht gewährt. Art. 23 Zugang zu den Leistungen 1 Nachfragende aus den Vertragskantonen haben grundsätzlich Amts- zeit von vier Jahren gewählt werden. Bei der Wahl ist auf eine angemessene Vertretung der Sprachregionen Rücksicht zu nehmen. 3 Sie gibt sich eine Geschäftsordnung. 4 Die KdK trägt die Bereitstellungskosten bezeichnete Persön- lichkeit als Vermittler die Vertretungen der beteiligten Parteien zu einer Aus- sprache ein. 1) SR ...; AS ... (BBl 2005 4045) 6 2 Im Einvernehmen mit den Beteiligten kann eine auf dem
1344.2c - Beilage 3
Staatskanzlei Beilage 3 Vertiefte Prüfung der Publikationen auf ihre Notwendig- keit 1. "Tätigkeitsbericht der Datenschutzstelle" (Staatskanzlei) Erscheinungshäufigkeit / interner Aufwand pro Auflage
1386.2 - Antwort des Regierungsrates
Einsprache- oder Beschwerde- instanz eingeschränkt würde. Es macht von vornherein keinen Sinn, Bauein- sprachen nicht vollumfänglich zu prüfen, da sie vor dem erstinstanzlichen Ent- scheid über ein Baugesuch
1412.04 - Anträge der vorberatenden Kommission
Polizei informiert die in Gewahrsam genommene Person unverzüg- lich in einer ihr verständlichen Sprache über den Grund des Gewahrsams, über die zulässige Höchstdauer des Freiheitsentzugs und weist sie
1412.06 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Polizei informiert die in Gewahrsam genommene Person unverzüg- lich in einer ihr verständlichen Sprache über den Grund des Gewahrsams, über die zulässige Höchstdauer des Freiheitsentzugs und weist sie
1412.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Februar 2007
Polizei informiert die in Gewahrsam genommene Person unverzüg- lich in einer ihr verständlichen Sprache über den Grund des Gewahrsams, über die zulässige Höchstdauer des Freiheitsentzugs und weist sie
1341.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1341.1 (Laufnummer 11742) ÄNDERUNG DES STEUERGESETZES BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 17. MAI 2005 Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Wir unt
1413.06a - Anhang
Anzeigen § 59 Abs. 10 Ziff. 3 Gemeindegesetz vom 4.9.1980 Präsenz und Kontroll- schwergewichte in Ab- sprache mit den Gemein- den (Ordnung) bzw. zur Verhinderung von Straf- taten (Sicherheit) PG § 1, Aufgaben
1413.11a - Beilage
Anzeigen § 59 Abs. 10 Ziff. 3 Gemeindegesetz vom 4.9.1980 Präsenz und Kontroll- schwergewichte in Ab- sprache mit den Gemein- den (Ordnung) bzw. zur Verhinderung von Straf- taten (Sicherheit) PG § 1, Aufgaben
1429.2 - Antwort des Regierungsrates
der schulinternen Lehrerweiterbildung wird die zunehmende Verrohung (z.B. happy slapping oder sprachliche Verrohung, schlechte Umgangsformen, Gewalt) sowie das adäquate Verhalten der Lehrperso- nen th

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