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1437.4 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1437.4 (Laufnummer 12291) ANPASSUNG KANTONALER GESETZE AN DAS BUNDESGESETZ ÜBER DIE EINGETRAGENE PARTNERSCHAFT GLEICHGESCHLECHTLICHER PAARE (PARTNERSCHAFTSGESETZ) BERICHT UND AN
2108.06 - Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
Vorlage Nr. 2108.6 Laufnummer 14311 14311_2108_6_Gemeindegesetz.Doc Änderung des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesu
2150.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
Beitrag zur Sicherheit und indirekt auch eine Förderung des öffentlichen Verkehrs. Entsprechend sprachen sich alle Votanten für Eintreten aus. Vereinzelt wurde die Frage aufgeworfen, ob die Gewäh- rung
2165.07 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
Streichung dieser Bestimmungen, da Hand- schriftproben auch unter den neuen Bst. e) Schrift- und Sprachproben fallen. § 29 Abs. 1 Bst. b) Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass die angemessene Frist reine
2165.07b - Beilage 2
Spezial-Synopse Vorlage 2165 - Polizeigesetz (Polizeiliche Massnahmen) Geltendes Recht Antrag des Regierungsrates vom 26. Juni 2012; Vorlage Nr. 2165.3 (Laufnummer 14118) Ergebnis der vorberatenden Ko
2165.03 - Antrag des Regierungsrates
Polizeigesetz (Polizeiliche Massnahmen) Änderung vom ………… Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: I. Das Polizeigesetz vom 30. November 20062) wi
2177.10 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2177.10 / 2599.5 Laufnummer 16601 Genehmigung der Schlussabrechnungen Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für Planung und Realisierung von Trakt 5 als Erweiterungsneubau für das G
2093.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Zulassung sowie der Aus- und Weiterbildung von Studierenden kann innert 20 Tagen schriftlich Ein- sprache erhoben werden. Davon ausgenommen sind Disziplinarentscheide. 2 Gegen Disziplinarentscheide, Ein
2093.2 - Antrag des Regierungsrates
Zulassung sowie der Aus- und Weiterbildung von Studierenden kann innert 20 Tagen schriftlich Ein- sprache erhoben werden. Davon ausgenommen sind Disziplinarentscheide. 2 Gegen Disziplinarentscheide, Ein
2165.15 - Ablauf der Referendumsfrist: 8. April 2014
Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 907) [M14] Ablauf der Referendumsfrist: 8. April 2014; Vorlage Nr. 2165.15 (Laufnummer 14568) Polizeigesetz (Polizeiliche Massnahmen) Änderung vom 30. Januar 2014 Von

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