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1437.4 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1437.4 (Laufnummer 12291) ANPASSUNG KANTONALER GESETZE AN DAS BUNDESGESETZ ÜBER DIE EINGETRAGENE PARTNERSCHAFT GLEICHGESCHLECHTLICHER PAARE (PARTNERSCHAFTSGESETZ) BERICHT UND AN
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2108.06 - Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
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Vorlage Nr. 2108.6 Laufnummer 14311 14311_2108_6_Gemeindegesetz.Doc Änderung des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesu
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2150.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
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Beitrag zur Sicherheit und indirekt auch eine Förderung des öffentlichen Verkehrs. Entsprechend sprachen sich alle Votanten für Eintreten aus. Vereinzelt wurde die Frage aufgeworfen, ob die Gewäh- rung
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2165.07 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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Streichung dieser Bestimmungen, da Hand- schriftproben auch unter den neuen Bst. e) Schrift- und Sprachproben fallen. § 29 Abs. 1 Bst. b) Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass die angemessene Frist reine
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2165.07b - Beilage 2
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Spezial-Synopse Vorlage 2165 - Polizeigesetz (Polizeiliche Massnahmen) Geltendes Recht Antrag des Regierungsrates vom 26. Juni 2012; Vorlage Nr. 2165.3 (Laufnummer 14118) Ergebnis der vorberatenden Ko
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2165.03 - Antrag des Regierungsrates
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Polizeigesetz (Polizeiliche Massnahmen) Änderung vom ………… Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: I. Das Polizeigesetz vom 30. November 20062) wi
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2177.10 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2177.10 / 2599.5 Laufnummer 16601 Genehmigung der Schlussabrechnungen Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für Planung und Realisierung von Trakt 5 als Erweiterungsneubau für das G
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2093.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Zulassung sowie der Aus- und Weiterbildung von Studierenden kann innert 20 Tagen schriftlich Ein- sprache erhoben werden. Davon ausgenommen sind Disziplinarentscheide. 2 Gegen Disziplinarentscheide, Ein
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2093.2 - Antrag des Regierungsrates
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Zulassung sowie der Aus- und Weiterbildung von Studierenden kann innert 20 Tagen schriftlich Ein- sprache erhoben werden. Davon ausgenommen sind Disziplinarentscheide. 2 Gegen Disziplinarentscheide, Ein
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2165.15 - Ablauf der Referendumsfrist: 8. April 2014
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Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 907) [M14] Ablauf der Referendumsfrist: 8. April 2014; Vorlage Nr. 2165.15 (Laufnummer 14568) Polizeigesetz (Polizeiliche Massnahmen) Änderung vom 30. Januar 2014 Von