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721.52 - Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB)
alls die Auflage, dass Leistung und Preis in zwei separaten Couverts anzubieten sind; m) Sprache oder Sprachen des Verfahrens und des Angebots; n) die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise; o) Bezugsquelle für die Ausschreibungsunterlagen. 5 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs ist auf die sprachlichen Verhältnisse des Gebiets Rücksicht zu nehmen, in welchem der Auftrag zur Ausführung gelangt. 6
414.14 - Reglement über die Maturitätsprüfungen an den kantonalen und an den anerkannten privaten Gymnasien
auf das Verständnis der Zusammenhänge wie auf den Umfang der erworbenen Kenntnisse zu legen. Die sprachliche Formu- lierung wird angemessen berücksichtigt. * § 11 Notenskala 1 Die Leistungsbewertungen in Fächern massgebend: * 1. Deutsch 2. Zweite Landessprache (Französisch oder Italienisch) 3. Dritte Sprache (Englisch oder dritte Landessprache oder Latein) 4. Mathematik 5. * Biologie3) 6. * Chemie4) 7. *
95.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Verein, Sektion Zug, gegrün det. Der Zweck dieser Schule bestand vorerst in der Durchfüh— rung von sprachlichen und handelswissenschaftlichen Kursen für junge Kaufleute und Büroangestellte verwandter Erwerbs- Unterrichtsbereich Raume Normalunterricht Hier werden Fächer wie etwa Berufskunde, Buchhaltung oder Sprachen unterrichtet. Es sind keine speziellen Zusatzf1- chen erforderlich. Zwischen zwei Unterrichtszimmern
75.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
einjhrige Vo.rlehre bietet insbesondere spät immigrier ten fremdsprachigen Jugendlichen mit Sprachproblemen die Mög lichkeit, schulische Lücken zu schliessen, um damit den An schluss an die Anforderungen
140.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Wirtschaftspartner“ mit einem allgemeinen Teil und Wirt schaftsinformationen in deutscher und englischer Sprache 4 140.1 — 8290 fand reissenden Absatz und musste bereits in einer Neuaufla ge gedruckt werden. Zudem
257.2 - Antrag des Regierungsrats
2) BGS 162.1 4 § 27 Einsprache Gegen Entscheide des Polizeiamtes und des Gemeinderates kann Ein- sprache erhoben werden. § 28 Einschränkung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde Der Regierungsrat befindet endgültig
41.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
KANTON ZUG VORLAGE NR. 41.1 (Laufnummer 8011) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND BESCHÄFTIGUNGSPROGRAMM FUR ÄLTERE LANGZEJTARBEITSLOSE BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM5. APRIL 1993 Sehr geehrte
41.3 - Bericht und Antrag der Kommission
fun giert die Volkswirtschaftsdirektion. In ihren ‘ernehmlessungen haben die Gemeinden eine Mit sprache hei der Auswahl der anzustellenden Personen gewünscht. Dies wurde von den Ver tretern der Volksw
257.4 - Antrag der Kommission
legegesetz1). § 27 Einsprache Gegen Entscheide des Polizeiamtes und des Gemeinderates kann Ein- sprache erhoben werden. § 28 Einschränkung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde Der Regierungsrat befindet endgültig
257.6 - Ergebnis 1. Lesung
legegesetz‘). § 27 Einsprache Gegen Entscheide des Polizeiamtes und des Gemeinderates kann Ein- sprache erhoben werden. § 28 Einschränkung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde Der Regierungsrat befindet endgültig

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