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721.52 - Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB)
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alls die Auflage, dass Leistung und Preis in zwei separaten Couverts anzubieten sind; m) Sprache oder Sprachen des Verfahrens und des Angebots; n) die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise; o) Bezugsquelle für die Ausschreibungsunterlagen. 5 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs ist auf die sprachlichen Verhältnisse des Gebiets Rücksicht zu nehmen, in welchem der Auftrag zur Ausführung gelangt. 6
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414.14 - Reglement über die Maturitätsprüfungen an den kantonalen und an den anerkannten privaten Gymnasien
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auf das Verständnis der Zusammenhänge wie auf den Umfang der erworbenen Kenntnisse zu legen. Die sprachliche Formu- lierung wird angemessen berücksichtigt. * § 11 Notenskala 1 Die Leistungsbewertungen in Fächern massgebend: * 1. Deutsch 2. Zweite Landessprache (Französisch oder Italienisch) 3. Dritte Sprache (Englisch oder dritte Landessprache oder Latein) 4. Mathematik 5. * Biologie3) 6. * Chemie4) 7. *
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95.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Verein, Sektion Zug, gegrün det. Der Zweck dieser Schule bestand vorerst in der Durchfüh— rung von sprachlichen und handelswissenschaftlichen Kursen für junge Kaufleute und Büroangestellte verwandter Erwerbs- Unterrichtsbereich Raume Normalunterricht Hier werden Fächer wie etwa Berufskunde, Buchhaltung oder Sprachen unterrichtet. Es sind keine speziellen Zusatzf1- chen erforderlich. Zwischen zwei Unterrichtszimmern
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75.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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einjhrige Vo.rlehre bietet insbesondere spät immigrier ten fremdsprachigen Jugendlichen mit Sprachproblemen die Mög lichkeit, schulische Lücken zu schliessen, um damit den An schluss an die Anforderungen
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140.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Wirtschaftspartner“ mit einem allgemeinen Teil und Wirt schaftsinformationen in deutscher und englischer Sprache 4 140.1 — 8290 fand reissenden Absatz und musste bereits in einer Neuaufla ge gedruckt werden. Zudem
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257.2 - Antrag des Regierungsrats
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2) BGS 162.1 4 § 27 Einsprache Gegen Entscheide des Polizeiamtes und des Gemeinderates kann Ein- sprache erhoben werden. § 28 Einschränkung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde Der Regierungsrat befindet endgültig
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41.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 41.1 (Laufnummer 8011) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND BESCHÄFTIGUNGSPROGRAMM FUR ÄLTERE LANGZEJTARBEITSLOSE BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM5. APRIL 1993 Sehr geehrte
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41.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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fun giert die Volkswirtschaftsdirektion. In ihren ‘ernehmlessungen haben die Gemeinden eine Mit sprache hei der Auswahl der anzustellenden Personen gewünscht. Dies wurde von den Ver tretern der Volksw
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257.4 - Antrag der Kommission
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legegesetz1). § 27 Einsprache Gegen Entscheide des Polizeiamtes und des Gemeinderates kann Ein- sprache erhoben werden. § 28 Einschränkung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde Der Regierungsrat befindet endgültig
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257.6 - Ergebnis 1. Lesung
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legegesetz‘). § 27 Einsprache Gegen Entscheide des Polizeiamtes und des Gemeinderates kann Ein- sprache erhoben werden. § 28 Einschränkung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde Der Regierungsrat befindet endgültig