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3153.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
einheitlich die Kurzform des Genitivs (z.B. Kantonsrats, nicht Kantonsrates) verwendet sowie aus sprachlichen Gründen da und dort ein Artikel (z. B. «die») eingefügt. Zu § 11 vgl. noch die nachfolgenden
3153.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Vorlage Nr. 3153.2 – 16431 kommentarlos zu. Es handelt sich im Wesentlichen um redaktionelle, sprachliche Anpassungen des geltenden Rechts. 4.3. § 6 Abs. 1–3 – Zweck und Erscheinen Die Kommission stimmt
414.185 - Reglement über die Brückenangebote
Eintritt noch nicht vollendet • • • Fähigkeit der Unterrichtssprache Deutsch folgen zu kön- nen, Sprachreferenzniveau • B1 • B1 • A2 Leistungsbereitschaft • • • Schulmotivation • • Motivation zur Arbeit in Betrieben als 20 Jahre sind, können in das I-B-A-20+ aufgenommen werden. Sie müssen mindestens über das Sprachniveau B1 verfügen. * § 11 Aufnahmekriterien 1 3 414.185 Kriterien S-B-A K-B-A I-B-A 3. Klasse der S Dieses wird durch die Brückenangebote hinsichtlich Leis- tungsbereitschaft, Motivation und Sprachkompetenzen der Kandidatinnen und Kandidaten geprüft. * § 9 Entscheid über Aufnahme in das S-B-A und in
121.31 - Verordnung zum kantonalen Bürgerrechtsgesetz (kant. BüV)
dass die Bewerberin bzw. der Bewerber nicht über genügende Sprachkenntnisse verfügt. 2 Liegen Zweifel nach Abs. 1 vor, ist ein neuer Sprachnachweis im Sinne von § 5 Abs. 6 Bst. d des Gesetzes zu absolvieren nst führt eine Liste der anerkannten Stellen nach § 5 Abs. 5 des Gesetzes. 3 Die Kosten des Sprachnachweises im Sinne von § 5 Abs. 6 Bst. d des Ge- setzes sind von der Bewerberin oder dem Bewerber zu tragen kann die Direktion des Innern von deren Vorle- gung befreien. § 6a * Zweifel über genügende Sprachkenntnisse 1 Zweifel gemäss § 5 Abs. 5 des Gesetzes 3) liegen insbesondere dann vor, wenn die Direktion
414.192 - Promotionsordnung für die Fachmittelschule
Kanton Zug 414.192 Promotionsordnung für die Fachmittelschule Vom 16. März 2005 (Stand 1. Januar 2023) Die Schulkommission der kantonalen Mittelschulen des Kantons Zug, gestützt auf § 4 Abs. 4 Bst. c
413.112 - Ausführungsbestimmungen 2 zum Einführungsgesetz Berufsbildung (Regelung des Qualifikationsverfahrens)
verfahren stellt das Amt fest, ob die Prüfung bestanden ist. In Grenzfällen setzt es nach Rück- sprache mit den Chefexpertinnen und -experten die Fachnoten und das Schlussergebnis endgültig fest. Die
722.212 - Reglement zum Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzreglement, FSR)
verkürzt wer- den. Ziff. 4 Technische Brandschutzsysteme 1 Technische Brandschutzsysteme wie Sprachalarmanlagen und elektro- akustische Notfallwarnsysteme, Gebäudefunkanlagen, Sicherheitsbeleuch- tung und
414.113 - Verordnung über die kantonalen Mittelschulen (KMV)
Kanton Zug 414.113 Verordnung über die kantonalen Mittelschulen (KMV) Vom 2. Juli 2024 (Stand 1. August 2024) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 47 Abs. 1 Bst . d der Verfassung des Kan
632.1 - Steuergesetz
kann die steuerpflich- tige Person nur wegen offensichtlicher Unrichtigkeit anfechten. Die Ein- sprache ist zu begründen und muss allfällige Beweismittel nennen. 20) SR 642.11 72 632.1 § 133 Inhalt 1 Die Person dem Strafverfahren wegen Steuerhinter- ziehung mangels genügender Kenntnis der deutschen Sprache nicht folgen, erfolgt, soweit nötig, eine Übersetzung. § 216 Untersuchung und Strafbefehl der St
161.15 - Verordnung betreffend das Übersetzungswesen im behördlichen Verkehr (Übersetzungsverordnung, UebV)
pro Standardseite 7 161.15 c) * Sprachmittlung im Bereich der Kommunikationsüberwachung: 60 Franken pro Stunde d) * … 3 Zuschläge: * a) * für Dolmetschen und Sprachmittlung zwischen 20.00 Uhr und 06.00 Uhr: BGS 161.7 7) BGS 162.12 8) BGS 111.1 GS 2013/077 1 161.15 b) * schriftliche Übersetzungen; c) * Sprachmittlung im Bereich der Kommunikationsüberwachung. 2 Ausgenommen sind Übersetzungsaufträge, die Diens den Übersetzerinnen und Übersetzern, Dolmetscherinnen und Dolmetschern sowie Personen, welche Sprachmittlung im Bereich der Kommunikationsüberwachung anbieten, und entscheidet über die Aufnah- me und die

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