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414.112 - Verordnung über die Kantonsschule Menzingen
Kanton Zug 414.112 Verordnung über die Kantonsschule Menzingen * Vom 4. Dezember 2007 (Stand 1. August 2020) Der Regierungsrat des Kantons Zug, in Vollziehung des Schulgesetzes vom 27. September 19901
411.218 - Reglement über die Anerkennung der Diplome im Bereich der Sonderpädagogik (Vertiefungsrichtung Heilpädagogische Früherziehung und Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik)
Unterstützung von Kin- dern mit Verzögerungen in der emotionalen, sozialen, physischmotorischen, sprachlichen und/oder kognitiven Entwicklung sowie von Kindern mit Sin- nes- oder Körperbehinderungen, mit
411.214 - Reglement über die Anerkennung von Hochschuldiplomen für Lehrkräfte der Vorschulstufe und der Primarstufe
Kanton Zug 411.214 Reglement über die Anerkennung von Hochschuldiplomen für Lehrkräfte der Vorschulstufe und der Primarstufe Vom 10. Juni 1999 (Stand 19. Februar 2011) Die Schweizerische Konferenz der
411.217 - Reglement über die Anerkennung der Lehrdiplome für Maturitätsschulen
Kanton Zug 411.217 Reglement über die Anerkennung der Lehrdiplome für Maturitätsschulen Vom 4. Juni 1998 (Stand 1. April 2008) Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), g
153.721 - Verfügung über die Delegation von Entscheidbefugnissen in der Direktion für Bildung und Kultur
10 Abs. 1 und 3, 19 PG) ist mit der Direktionsvorsteherin bzw. mit dem Direktionsvorsteher Rück- sprache zu nehmen. § 5 Delegierte Personalgeschäfte 1 Folgende Personalgeschäfte sind delegiert: a) Begründung
215.35 - Gesetz über den Gebührentarif im Grundbuchwesen (Grundbuchgebührentarif)
Kanton Zug 215.35 Gesetz über den Gebührentarif im Grundbuchwesen (Grundbuchgebührentarif) Vom 27. September 2007 (Stand 1. Januar 2019) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 954 des Schwe
141.1 - Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR)
Redaktionskommission besteht aus 3 Mitgliedern. 10 141.1 2 Die Redaktionskommission 1. bereinigt sprachlich und redaktionell die vom Kantonsrat beratenen Gesetze und Beschlüsse in eigener Zuständigkeit die Bereinigung vor der Beratung im Kantonsrat; 2. kann bei Teilrevisionen die Anpassungen zur sprachlichen Gleichstel- lung der Geschlechter im ganzen Erlasstext vornehmen; 3. orientiert bei Bereinigungen wichtige oder umstrittene Bereinigungen dem Kantonsrat zum Entscheid; 5. bereinigt eindeutige sprachliche und redaktionelle Mängel, die erst nach der Schlussabstimmung festgestellt werden, in eigener Zustän-
512.1 - Polizeigesetz (PolG)
Die Polizei informiert die in Gewahrsam genommene Person unverzüglich in einer ihr verständlichen Sprache über den Grund des Gewahrsams, über die zulässige Höchstdauer des Freiheitsentzugs und weist sie
432.1 - Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz
Bundesrat oder die Verwal- tungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht ergreifen kann, ist zur Ein- sprache berechtigt. Die Einsprache muss innert der Auflagefrist beim Regie- rungsrat eingereicht werden und
414.131.1 - Weitergeltung bisherigen Rechts: Promotionsordnung für das Kantonale Gymnasium Menzingen
Bildnerisches Gestalten oder Musik, Schwerpunktfach c) 3. Klasse: Deutsch, Französisch, dritte Sprache (Latein, Italienisch oder Englisch), Geschichte, Geografie, Mathematik, Physik, Chemie (ein Semester) Gestalten oder Musik, Schwerpunktfach, Ergänzungsfach d) * 4. Klasse: Deutsch, Französisch, dritte Sprache (Latein, Italienisch oder Englisch), Geistes- und Sozialwissenschaften, Mathematik, Na- turwissenschaften

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