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414.112 - Verordnung über die Kantonsschule Menzingen
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Kanton Zug 414.112 Verordnung über die Kantonsschule Menzingen * Vom 4. Dezember 2007 (Stand 1. August 2020) Der Regierungsrat des Kantons Zug, in Vollziehung des Schulgesetzes vom 27. September 19901
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411.218 - Reglement über die Anerkennung der Diplome im Bereich der Sonderpädagogik (Vertiefungsrichtung Heilpädagogische Früherziehung und Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik)
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Unterstützung von Kin- dern mit Verzögerungen in der emotionalen, sozialen, physischmotorischen, sprachlichen und/oder kognitiven Entwicklung sowie von Kindern mit Sin- nes- oder Körperbehinderungen, mit
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411.214 - Reglement über die Anerkennung von Hochschuldiplomen für Lehrkräfte der Vorschulstufe und der Primarstufe
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Kanton Zug 411.214 Reglement über die Anerkennung von Hochschuldiplomen für Lehrkräfte der Vorschulstufe und der Primarstufe Vom 10. Juni 1999 (Stand 19. Februar 2011) Die Schweizerische Konferenz der
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411.217 - Reglement über die Anerkennung der Lehrdiplome für Maturitätsschulen
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Kanton Zug 411.217 Reglement über die Anerkennung der Lehrdiplome für Maturitätsschulen Vom 4. Juni 1998 (Stand 1. April 2008) Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), g
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153.721 - Verfügung über die Delegation von Entscheidbefugnissen in der Direktion für Bildung und Kultur
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10 Abs. 1 und 3, 19 PG) ist mit der Direktionsvorsteherin bzw. mit dem Direktionsvorsteher Rück- sprache zu nehmen. § 5 Delegierte Personalgeschäfte 1 Folgende Personalgeschäfte sind delegiert: a) Begründung
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215.35 - Gesetz über den Gebührentarif im Grundbuchwesen (Grundbuchgebührentarif)
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Kanton Zug 215.35 Gesetz über den Gebührentarif im Grundbuchwesen (Grundbuchgebührentarif) Vom 27. September 2007 (Stand 1. Januar 2019) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 954 des Schwe
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141.1 - Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR)
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Redaktionskommission besteht aus 3 Mitgliedern. 10 141.1 2 Die Redaktionskommission 1. bereinigt sprachlich und redaktionell die vom Kantonsrat beratenen Gesetze und Beschlüsse in eigener Zuständigkeit die Bereinigung vor der Beratung im Kantonsrat; 2. kann bei Teilrevisionen die Anpassungen zur sprachlichen Gleichstel- lung der Geschlechter im ganzen Erlasstext vornehmen; 3. orientiert bei Bereinigungen wichtige oder umstrittene Bereinigungen dem Kantonsrat zum Entscheid; 5. bereinigt eindeutige sprachliche und redaktionelle Mängel, die erst nach der Schlussabstimmung festgestellt werden, in eigener Zustän-
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512.1 - Polizeigesetz (PolG)
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Die Polizei informiert die in Gewahrsam genommene Person unverzüglich in einer ihr verständlichen Sprache über den Grund des Gewahrsams, über die zulässige Höchstdauer des Freiheitsentzugs und weist sie
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432.1 - Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz
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Bundesrat oder die Verwal- tungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht ergreifen kann, ist zur Ein- sprache berechtigt. Die Einsprache muss innert der Auflagefrist beim Regie- rungsrat eingereicht werden und
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414.131.1 - Weitergeltung bisherigen Rechts: Promotionsordnung für das Kantonale Gymnasium Menzingen
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Bildnerisches Gestalten oder Musik, Schwerpunktfach c) 3. Klasse: Deutsch, Französisch, dritte Sprache (Latein, Italienisch oder Englisch), Geschichte, Geografie, Mathematik, Physik, Chemie (ein Semester) Gestalten oder Musik, Schwerpunktfach, Ergänzungsfach d) * 4. Klasse: Deutsch, Französisch, dritte Sprache (Latein, Italienisch oder Englisch), Geistes- und Sozialwissenschaften, Mathematik, Na- turwissenschaften