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511.2 - Interkantonale Vereinbarung (bzw. Konkordat) über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten vom 2. April 2009 (ViCLAS-Konkordat)
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Tatbeteiligten gelöscht. b) Die Frist kann in Fällen erheblicher Wiederholungsgefahr und in Ab- sprache mit der betroffenen Polizei auf Antrag der Zentralstelle durch die zuständige richterliche Behörde
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722.212 - Reglement zum Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzreglement, FSR)
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verkürzt wer- den. Ziff. 4 Technische Brandschutzsysteme 1 Technische Brandschutzsysteme wie Sprachalarmanlagen und elektro- akustische Notfallwarnsysteme, Gebäudefunkanlagen, Sicherheitsbeleuch- tung und
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413.16 - Reglement über die Höhere Fachschule für Technik und Gestaltung (HFTG)
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Kanton Zug 413.16 Reglement über die Höhere Fachschule für Technik und Gestaltung (HFTG) Vom 30. August 2007 (Stand 1. August 2021) Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug, gestützt auf § 2 Abs.
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414.132 - Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM)
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sches Gestalten, Musik, Sprachwelten (ein Semester), Religionskunde (1. Semester); c) * 3. Klasse: Deutsch, zweite Landessprache (Französisch oder Italie- nisch), dritte Sprache (Englisch, Basissprache Schwerpunktfach; d) * 4. Klasse: Deutsch, zweite Landessprache (Französisch oder Italie- nisch), dritte Sprache (Englisch, Italienisch oder Latein), Geschichte, Geografie, Wirtschaft und Recht, Mathematik, Informatik Schwerpunkt- fach; e) 5. Klasse: Deutsch, zweite Landessprache (Französisch oder Italie- nisch), dritte Sprache (Englisch, Italienisch oder Latein), Geschichte, Geografie, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie
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414.133 - Promotionsordnung für das Kurzzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO KZG KSM)
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er sind: a) * 1. Klasse: Deutsch, zweite Landessprache (Französisch oder Italie- nisch), dritte Sprache (Englisch, Basissprache Latein oder Italienisch), Geschichte, Geografie, Mathematik, Informatik, Schwerpunktfach; b) * 2. Klasse: Deutsch, zweite Landessprache (Französisch oder Italie- nisch), dritte Sprache (Englisch, Italienisch oder Latein), Geschichte, Geografie, Wirtschaft und Recht, Mathematik, Informatik Schwerpunkt- fach; c) 3. Klasse: Deutsch, zweite Landessprache (Französisch oder Italie- nisch), dritte Sprache (Englisch, Italienisch oder Latein), Geschichte, Geografie, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie
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414.193 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule (COVID-19-Pandemie)
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Kanton Zug 414.193 Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule (COVID-19-Pandemie) Vom 7. Mai 2020 (Stand 16. Mai 2020) Die Direktion für Bildung und Kultur des Kantons Zug, gestützt
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412.115 - Reglement über die Beurteilung, die Promotion und den Übertritt an den gemeindlichen Schulen (COVID-19-Pandemie)
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Kanton Zug 412.115 Reglement über die Beurteilung, die Promotion und den Übertritt an den gemeindlichen Schulen (COVID-19-Pandemie) Vom 6. Mai 2020 (Stand 16. Mai 2020) Der Bildungsrat des Kantons Zug
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414.113 - Verordnung über die kantonalen Mittelschulen (KMV)
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Kanton Zug 414.113 Verordnung über die kantonalen Mittelschulen (KMV) Vom 2. Juli 2024 (Stand 1. August 2024) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 47 Abs. 1 Bst . d der Verfassung des Kan
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413.17 - Reglement über die Höhere Fachschule Landwirtschaft (Reglement HFLW)
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Kanton Zug 413.17 Reglement über die Höhere Fachschule Landwirtschaft (Reglement HFLW) Vom 9. Juli 2012 (Stand 1. Januar 2024) Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug, gestützt auf § 2 Abs. 1 Bs
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223.1 - Gesetz über die öffentliche Beurkundung und die Beglaubigung in Zivilsachen (Beurkundungsgesetz; BeurkG)
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Stempel oder das Siegel der Urkunds- person tragen. * § 20 Urkunde in fremder Sprache 1 Versteht eine Partei die deutsche Sprache nicht, so ist neben dem deut- schen Text eine Übersetzung zu erstellen und und ihr diese zur Kenntnis zu brin- gen. Ist die Urkundsperson nicht selbst der fremden Sprache mächtig, so hat sie hiefür eine geeignete Übersetzerin oder einen geeigneten Übersetzer bei- zuziehen. 2 Die Übersetzung gewissenhaft erfolgt sei. 3 Wenn die Parteien und die Urkundsperson der gleichen fremden Sprache mächtig sind, kann der fremdsprachige Text ohne deutsche Übersetzung be- urkundet werden. 9 223.1