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511.2 - Interkantonale Vereinbarung (bzw. Konkordat) über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten vom 2. April 2009 (ViCLAS-Konkordat)
Tatbeteiligten gelöscht. b) Die Frist kann in Fällen erheblicher Wiederholungsgefahr und in Ab- sprache mit der betroffenen Polizei auf Antrag der Zentralstelle durch die zuständige richterliche Behörde
722.212 - Reglement zum Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzreglement, FSR)
verkürzt wer- den. Ziff. 4 Technische Brandschutzsysteme 1 Technische Brandschutzsysteme wie Sprachalarmanlagen und elektro- akustische Notfallwarnsysteme, Gebäudefunkanlagen, Sicherheitsbeleuch- tung und
413.16 - Reglement über die Höhere Fachschule für Technik und Gestaltung (HFTG)
Kanton Zug 413.16 Reglement über die Höhere Fachschule für Technik und Gestaltung (HFTG) Vom 30. August 2007 (Stand 1. August 2021) Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug, gestützt auf § 2 Abs.
414.132 - Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM)
sches Gestalten, Musik, Sprachwelten (ein Semester), Religionskunde (1. Semester); c) * 3. Klasse: Deutsch, zweite Landessprache (Französisch oder Italie- nisch), dritte Sprache (Englisch, Basissprache Schwerpunktfach; d) * 4. Klasse: Deutsch, zweite Landessprache (Französisch oder Italie- nisch), dritte Sprache (Englisch, Italienisch oder Latein), Geschichte, Geografie, Wirtschaft und Recht, Mathematik, Informatik Schwerpunkt- fach; e) 5. Klasse: Deutsch, zweite Landessprache (Französisch oder Italie- nisch), dritte Sprache (Englisch, Italienisch oder Latein), Geschichte, Geografie, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie
414.133 - Promotionsordnung für das Kurzzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO KZG KSM)
er sind: a) * 1. Klasse: Deutsch, zweite Landessprache (Französisch oder Italie- nisch), dritte Sprache (Englisch, Basissprache Latein oder Italienisch), Geschichte, Geografie, Mathematik, Informatik, Schwerpunktfach; b) * 2. Klasse: Deutsch, zweite Landessprache (Französisch oder Italie- nisch), dritte Sprache (Englisch, Italienisch oder Latein), Geschichte, Geografie, Wirtschaft und Recht, Mathematik, Informatik Schwerpunkt- fach; c) 3. Klasse: Deutsch, zweite Landessprache (Französisch oder Italie- nisch), dritte Sprache (Englisch, Italienisch oder Latein), Geschichte, Geografie, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie
414.193 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule (COVID-19-Pandemie)
Kanton Zug 414.193 Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule (COVID-19-Pandemie) Vom 7. Mai 2020 (Stand 16. Mai 2020) Die Direktion für Bildung und Kultur des Kantons Zug, gestützt
412.115 - Reglement über die Beurteilung, die Promotion und den Übertritt an den gemeindlichen Schulen (COVID-19-Pandemie)
Kanton Zug 412.115 Reglement über die Beurteilung, die Promotion und den Übertritt an den gemeindlichen Schulen (COVID-19-Pandemie) Vom 6. Mai 2020 (Stand 16. Mai 2020) Der Bildungsrat des Kantons Zug
414.113 - Verordnung über die kantonalen Mittelschulen (KMV)
Kanton Zug 414.113 Verordnung über die kantonalen Mittelschulen (KMV) Vom 2. Juli 2024 (Stand 1. August 2024) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 47 Abs. 1 Bst . d der Verfassung des Kan
413.17 - Reglement über die Höhere Fachschule Landwirtschaft (Reglement HFLW)
Kanton Zug 413.17 Reglement über die Höhere Fachschule Landwirtschaft (Reglement HFLW) Vom 9. Juli 2012 (Stand 1. Januar 2024) Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug, gestützt auf § 2 Abs. 1 Bs
223.1 - Gesetz über die öffentliche Beurkundung und die Beglaubigung in Zivilsachen (Beurkundungsgesetz; BeurkG)
Stempel oder das Siegel der Urkunds- person tragen. * § 20 Urkunde in fremder Sprache 1 Versteht eine Partei die deutsche Sprache nicht, so ist neben dem deut- schen Text eine Übersetzung zu erstellen und und ihr diese zur Kenntnis zu brin- gen. Ist die Urkundsperson nicht selbst der fremden Sprache mächtig, so hat sie hiefür eine geeignete Übersetzerin oder einen geeigneten Übersetzer bei- zuziehen. 2 Die Übersetzung gewissenhaft erfolgt sei. 3 Wenn die Parteien und die Urkundsperson der gleichen fremden Sprache mächtig sind, kann der fremdsprachige Text ohne deutsche Übersetzung be- urkundet werden. 9 223.1

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