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331.2 - Verordnung über den strafrechtlichen Justizvollzug gegenüber Erwachsenen
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Kanton Zug 331.2 Verordnung über den strafrechtlichen Justizvollzug gegenüber Erwachsenen Vom 7. Dezember 2010 (Stand 23. November 2013) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 372, 375 A
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413.112 - Ausführungsbestimmungen 2 zum Einführungsgesetz Berufsbildung (Regelung des Qualifikationsverfahrens)
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verfahren stellt das Amt fest, ob die Prüfung bestanden ist. In Grenzfällen setzt es nach Rück- sprache mit den Chefexpertinnen und -experten die Fachnoten und das Schlussergebnis endgültig fest. Die
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413.113 - Ausführungsbestimmungen 3 zum Einführungsgesetz Berufsbildung (Prüfungs- und Promotionsreglement für die Berufsmaturität am Gewerblich-industriellen Bildungszentrum und am Kaufmännischen Bildungszentrum)
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Kanton Zug 413.113 Ausführungsbestimmungen 3 zum Einführungsgesetz Berufsbildung (Prüfungs- und Promotionsreglement für die Berufsmaturität am Gewerblich-industriellen Bildungszentrum und am Kaufmänni
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§ 61 Abs. 1 Ziff. 2 bzw. Abs. 2, 67 VRG. §§ 3, 33 Abs. 1, 37a GG, § 9 Abs. 1, 13 und 29 f. SHG
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Regeste:
– Die Ermahnung durch den Regierungsrat als mildeste aufsichtsrechtliche Massnahme beeinträchtigt nicht ein rechtsschutzbedürftiges Interesse der Gemeinde, weshalb diese dagegen nicht b
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Art. 29 Abs. 2 BV, § 12 VRG, Art. 42 Abs. 1 und 2, Art. 50 Abs. 1 und 2, Art. 51 Abs. 2, Art. 62 lit. a AuG
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Regeste:
, In der antizipierten Beweiswürdigung kann keine Verletzung des rechtlichen Gehörs erblickt werden, wobei den Behörden ein weiter Ermessensspielraum zukommt. Es ist rechtsmissbräuchlich, w
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§§ 10 und 13 des Personalgesetzes
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Regeste:
– öffentliches Personalrecht; missbräuchliche Kündigung. Rechtliches Gehör. Die von der Arbeitgeberin aufgeführten Kündigungsgründe sind auf ihre Sachlichkeit hin zu prüfen. Es lag ein sac
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Familienrecht
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durch einen Umzug ins Ausland ernsthaft gefährdet würde, wobei anfängliche Integrations- und/oder sprachliche Schwierigkeiten in aller Regel keine ernsthafte Gefährdung des Kindeswohls begründen würden. Auch
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Art. 2 Abs. 5 AVE GAV FAR
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Technik insbesondere in Zusammenhang mit Erkenntnissen aus den Naturwissenschaften. Im allgemeinen Sprachgebrauch bringt man Technik vor allem mit Technologie und Elektronik in Verbindung, was sich nicht vollständig
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Art. 25 AHVG i.V.m. Art. 49bis und Art. 49ter AHVV
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Regeste:
– Ein Praktikum, welches weder für die Zulassung zu einer Ausbildung gesetzlich oder reglementarisch vorausgesetzt oder faktisch notwendig ist, noch für den Ausbildungsabschluss verlangt w
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Art. 37 Abs. 2 und Art. 39 BV; § 5 Abs. 1 und § 73 KV; Art. 160 Abs. 1 und Art. 161 ZGB; § 33 und § 37 GG
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Regeste:
– Statuten der Korporation Oberägeri. – Die Regelung, die den Einkauf des Ehegatten einer Korporationsbürgerin, der keinen Familiennamen der Korporationsgeschlechter trägt, ausschliesst