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Art. 25 Abs. 1 KVG, Art. 26 KVG und Art. 32 Abs. 2 KVG; Art. 13d KLV
Regeste: – Liegt im Zeitpunkt der prospektiven Risikenbeurteilung nach der Durchführung einer konventionellen Chromosomenanalyse keine auffällige Karotypisierung (Abweichung vom normalen Chromosome
§§ 19 und 28 PG, § 21 Abs. 4 Arbeitszeitverordnung, § 31 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Verwaltungsgerichts, § 11 GO RR
für Aufhebungsvereinbarungen im Kanton Zug üblichen Inhalt, sondern auch der im juristischen Sprachgebrauch üblichen Formulierung von Vertragsklauseln und sollte demnach auch XY von seiner Ausbildung her
Zivilrecht
durch einen Umzug ins Ausland ernsthaft gefährdet würde, wobei anfängliche Integrations- und/oder sprachliche Schwierigkeiten in aller Regel keine ernsthafte Gefährdung des Kindeswohls begründen würden. Auch
Art. 8 BV
Regeste: - Die Statutenbestimmung einer Korporationsgemeinde, welche die Vererbung des Genossenrechts durch Personen, die nicht durch Geburt, Abstammung oder Adoption Korporationsbürger geworden si
Bürgerrecht
Regeste: § 5 Abs. 1 kant. BüG, § 12 VRG - Die ungenügende Abklärung der Einbürgerungsvoraussetzungen gemäss kantonalem sgesetz (i.c. Nachweis geordneter finanzieller Verhältnisse) verletzt den Unter
Art. 43, 51 Abs. 2, 61 Abs. 2, 62 lit. b, 63 Abs. 1 lit. b, Abs. 2, 96 AuG, Art. 79, 80 lit. a VZAE, Art. 13 Abs. 1 BV, Art. 8 EMRK, Art. 27 VRG
nicht finanziell unterstützt habe. Schliesslich sei die Rückkehr in seine Heimat zumutbar, da er die Sprache beherrsche und zur Verhinderung der Inhaftierung sogar freiwillig in die Heimat gereist sei. Die
Ausländerrecht
nicht finanziell unterstützt habe. Schliesslich sei die Rückkehr in seine Heimat zumutbar, da er die Sprache beherrsche und zur Verhinderung der Inhaftierung sogar freiwillig in die Heimat gereist sei. Die
Art. 176 Abs. 3 ZGB
durch einen Umzug ins Ausland ernsthaft gefährdet würde, wobei anfängliche Integrations- und/oder sprachliche Schwierigkeiten in aller Regel keine ernsthafte Gefährdung des Kindeswohls begründen würden. Auch
Ausländerrecht
Regeste: Art. 29 Abs. 2 BV, § 12 VRG, Art. 42 Abs. 1 und 2, Art. 50 Abs. 1 und 2, Art. 51 Abs. 2, Art. 62 lit. a AuG, In der antizipierten Beweiswürdigung kann keine Verletzung des rechtlichen Gehör
Zivilrechtspflege
Regeste: Art. 38 ff. LugÜ; Art. 319-327 ZPO – Wird die Vollstreckbarerklärung eines Urteils, das in einem Vertragsstaat des Lugano-Übereinkommens ergangen ist, vorfrageweise im Rechtsöffnungsverfahr

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