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Rechtspflege
Regeste: Art. 12 lit. a BGFA – Die Kontaktaufnahme eines Rechtsanwalts  mit einem potentiellen Zeugen ist nur ausnahmsweise mit der anwaltlichen Pflicht zur sorgfältigen und gewissenhaften Berufsau
Familienrecht
Regeste: Art. 286 Abs. 2 ZGB; Art. 129 Abs. 1 ZGB – Zur Frage, ob die dem gekündigten und in der Folge arbeitslos gewordenen Unterhaltsschuldner ausbezahlte Abgangsentschädigung (nebst den Arbeitsl
Anwaltsrecht
Regeste: Art. 12 lit. a und c BGFA Interessenkollision Beauftragt der in einem Strafverfahren beschuldigte Verwaltungsrat eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt zur Wahrung der Rechte der
§ 4 Abs. 1 GSW, § 18 Abs. 1 und 2 V PBG, § 32 Abs. 1 BO Zug
öffentlichen Rechts) zu verstehen. Gemäss Bundesverwaltungsgericht sei der Begriff dem allgemeinen Sprachgebrauch nach den Bezeichnungen Bund, Kantone und Gemeinden gleichzustellen. Auch im GSW werde der Begriff vorbringen. Diese zu breite Definition lässt ausser Acht, dass der Begriff nach dem allgemeinen Sprachgebrauch in erster Linie auf die Beschreibung von staatlichen Gebietskörperschaften abzielt, welche u m» wie in § 3 GSW. Doch liegt es nahe anzunehmen, dass den Formulierungen in § 18 Abs. 2 V PBG sprachlich das gleiche Hierarchieverhältnis zu Grunde liegt, zumal auch nach allgemeinem Sprachverständnis
Art. 12 lit. a BGFA
massiver Druck auf die Angehörigen der Schuldnerin aufgebaut. Die für einen Anwalt indiskutable Sprachwahl («völliger Quatsch», «Schulden machen und noch den Mund aufreissen», «Das ist doch eine Sauerei»)
Staats- und Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsgericht veröffentlicht sämtliche Endentscheide, die nach dem 1. Januar 2020 ergangen sind, in einer öffentlich einsehbaren Datenbank. Abzurufen unter: https://verwaltungsgericht.zg.ch
Art. 956 OR
Klägerin. Sie sind gemeingebräuchliche Sachbegriffe und werden – trotzdem sie aus der englischen Sprache stammen – auch in der Schweiz vom durchschnittlichen Publikum als solche verstanden. Sie sind demnach
Nachlassverfahren
Regeste: Art. 219 Abs. 4 Zweite Klasse lit. e aSchKG, Übergangsrecht – Ob das alte Recht mit Mehrwertsteuerprivileg  oder das neue Recht ohne Mehrwertsteuerprivileg anwendbar ist, hängt davon ab, w
Geburtenmeldungen der Gemeinde an die Pro Juventute
wissen, wem sie die Elternbriefe in welcher Sprache zusenden soll. Bei der Abgabe eines Gutscheins bleibt es dagegen den Eltern überlassen, die gewünschte Sprache des Elternbriefes auszuwählen, ohne dass anfragende Gemeinde in ihrer Antwort ausserdem darauf hin, dass die Elternbriefe in verschiedenen Sprachen angeboten werden. Ohne die Bekanntgabe zusätzlicher Informationen über die Eltern (z.B. Nationalität
Art. 66 a ff. StGB
Straftat, und seither, mit zunehmender Schwere, in regelmässigen Abständen weitere. Die kosovarische Sprache ist X. vertraut, und er verfügt in seinem Herkunftsland, in dem er die ersten 18 Jahre seines Lebens

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