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Art. 12 Abs. 1 MSchG
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Regeste:
– Die Benützungsschonfrist von fünf Jahren wirkt nicht zugunsten von Marken, die ohne jegliche Gebrauchsabsicht hinterlegt wurden. Die Unzulässigkeit solcher Marken stellt neben dem Nichtg
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Art. 219 Abs. 4 Zweite Klasse lit. e aSchKG, Übergangsrecht
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Regeste:
– Ob das alte Recht mit Mehrwertsteuerprivileg oder das neue Recht ohne Mehrwertsteuerprivileg anwendbar ist, hängt davon ab, wann das Gesuch um Nachlassstundung eingereicht wurde. Der Z
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Geoinformation
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Vertreter der verschiedenen Stadtteile, der Post und der Verwaltung sowie Historiker und Sprachwissenschaftler an (vgl. S. 6 des Verzeichnisses).
d) Die «Empfehlung des Bundesamtes für Landestopografie werden, soweit möglich und sinnvoll, in Anlehnung an die Standardsprache (Schriftsprache) der Sprachregion formuliert (Abs. 2); und geografische Namen und ihre Schreibweise dürfen nur aus öffentlichem des neuen Namens, die allgemeine öffentliche Akzeptanz, die Anlehnung an die Standardsprache der Sprachregion und die Änderung des Namens aus öffentlichem Interesse. Im Bereich der Namensgebung sind die Ansprüche
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Strafrechtspflege
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Straftat, und seither, mit zunehmender Schwere, in regelmässigen Abständen weitere.
Die kosovarische Sprache ist X. vertraut, und er verfügt in seinem Herkunftsland, in dem er die ersten 18 Jahre seines Lebens
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Datenschutzrecht
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Regeste:
§§ 4 lit. d und 8 Abs. 2 DSG – Eine politische Partei mit Sitz im Kanton Zug kann die Herausgabe bestimmter Einwohnerdaten von «Jungen» und «Neuzugezogenen» verlangen, um damit vor Wahlen W
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Mitbenützung Busspur
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Regeste:
Art. 8 Abs. 4 BV, Art. 3 Abs. 4 SVG, Art. 1 und 2 BehiG – Die Verweigerung einer Ausnahmebewilligung für die Benützung der Busspur auf der Chamerstrasse in Zug durch Fahrzeuge des Verein
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Erwachsenenschutzrecht
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Regeste:
Art. 433 ff. ZGB – Medizinische Massnahmen ohne Zustimmung des Patienten im Rahmen einer fürsorgerischen Unterbringung ; Inhalt und Bedeutung des Behandlungsplans. Der Behandlungsplan a
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Politische Rechte und Bürgerrecht
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Regeste:
§§ 3, 17, 17 bis , 138 GG, § 67 Abs. 2 aWAG, §§ 27, 28, 73 KV, Art. 8, 35, 50 Abs. 1 BV – Für materielle Rügen gegen Beschlüsse der Genossenversammlung einer Korporation steht nicht die
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Art. 9 AVIG
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Regeste:
– Für den Leistungsbezug gilt eine zweijährige Rahmenfrist, welche mit dem ersten Tag beginnt, an welchem sämtliche Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Eine einmal eröffnete Rahmenfris
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Strassenverkehrsrecht
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drei Bereichen. Erstens in Problemen im sozialen Umgang, zweitens durch Auffälligkeiten bei der sprachlichen und nonverbalen Kommunikation. Drittens kommen eingeschränkte, stereotype und sich wiederholende