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Rechtspflege
massiver Druck auf die Angehörigen der Schuldnerin aufgebaut. Die für einen Anwalt indiskutable Sprachwahl («völliger Quatsch», «Schulden machen und noch den Mund aufreissen», «Das ist doch eine Sauerei»)
Art. 5 Abs. 3 BV, Art. 13 Abs. 2 VwVG, § 12 VRG, § 6 kant. BüV
Regeste: –  Unvollständige Einbürgerungsgesuche dürfen – auch im Falle einer Missachtung der Mitwirkungspflichten der Gesuchstellenden – nicht ohne Ansetzung einer angemessenen Nachfrist und ohne
Verfahrensrecht
Regeste: § 62 VRG – Ein Gemeinwesen ist offensichtlich nicht bereits dann wie eine Privatperson berührt, wenn ein Entscheid Auswirkungen auf sein Vermögen hat oder ein abstraktes, allgemeines finanz
Art. 450e Abs. 3 und 4 Satz 1 ZGB und Art. 433 ff. ZGB
Regeste: Art. 450e Abs. 3 ZGB – Auf das Gutachten des Sachverständigen ist auch dann abzustellen, wenn die betroffene Person eine einlässliche Untersuchung verweigert, der Sachverständige sich aber
Strafrecht
Straftat, und seither, mit zunehmender Schwere, in regelmässigen Abständen weitere. Die kosovarische Sprache ist X. vertraut, und er verfügt in seinem Herkunftsland, in dem er die ersten 18 Jahre seines Lebens
Art. 144 SchKG
Schuldner werde die Verfügung «Anzeige Auflage Schlussabrechnung» nach Übersetzung in die russische Sprache auf dem Weg der internationalen Rechtshilfe an die Adresse in Russland zugestellt. Für den ungedeckten
Zivilrecht
Regeste: Art. 731b OR – Mängel in der Organisation der Gesellschaft . Ein Streit oder eine Unklarheit über die Eigentumsverhältnisse an einer juristischen Person stellen in der Regel keinen Organi
Art. 13 BGFA, Art. 321 StGB
Regeste: – Entbindung vom Anwaltsgeheimnis Ist ernsthaft zu befürchten, dass der Mandant die gegenüber dem Rechtsanwalt ausgesprochene Drohung, seine Ehefrau zu erschiessen, wahrmachen wird, rec
Bau- und Planungsrecht
dass unter den in § 19 Abs. 1 V PBG verwendeten Begriff «in der Nachbarschaft» nach allgemeinem Sprachgebrauch nicht nur unmittelbar aneinander angrenzende Grundstücke fallen, so ist zu prüfen, ob eine genügend
Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 8 ZGB, § 122 Abs. 1 StG
Regeste: Art. 8 ZGB – Versendet eine Behörde – hier die Grundstückgewinnsteuer-Kommission – einen Entscheid per A- oder B-Post ist der Beweis  für die erfolgte Zustellung an einem bestimmten Tag du

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