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Rechtspflege
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massiver Druck auf die Angehörigen der Schuldnerin aufgebaut. Die für einen Anwalt indiskutable Sprachwahl («völliger Quatsch», «Schulden machen und noch den Mund aufreissen», «Das ist doch eine Sauerei»)
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Art. 5 Abs. 3 BV, Art. 13 Abs. 2 VwVG, § 12 VRG, § 6 kant. BüV
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Regeste:
– Unvollständige Einbürgerungsgesuche dürfen – auch im Falle einer Missachtung der Mitwirkungspflichten der Gesuchstellenden – nicht ohne Ansetzung einer angemessenen Nachfrist und ohne
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Verfahrensrecht
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Regeste:
§ 62 VRG – Ein Gemeinwesen ist offensichtlich nicht bereits dann wie eine Privatperson berührt, wenn ein Entscheid Auswirkungen auf sein Vermögen hat oder ein abstraktes, allgemeines finanz
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Art. 450e Abs. 3 und 4 Satz 1 ZGB und Art. 433 ff. ZGB
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Regeste:
Art. 450e Abs. 3 ZGB – Auf das Gutachten des Sachverständigen ist auch dann abzustellen, wenn die betroffene Person eine einlässliche Untersuchung verweigert, der Sachverständige sich aber
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Strafrecht
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Straftat, und seither, mit zunehmender Schwere, in regelmässigen Abständen weitere.
Die kosovarische Sprache ist X. vertraut, und er verfügt in seinem Herkunftsland, in dem er die ersten 18 Jahre seines Lebens
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Art. 144 SchKG
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Schuldner werde die Verfügung «Anzeige Auflage Schlussabrechnung» nach Übersetzung in die russische Sprache auf dem Weg der internationalen Rechtshilfe an die Adresse in Russland zugestellt. Für den ungedeckten
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Zivilrecht
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Regeste:
Art. 731b OR – Mängel in der Organisation der Gesellschaft . Ein Streit oder eine Unklarheit über die Eigentumsverhältnisse an einer juristischen Person stellen in der Regel keinen Organi
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Art. 13 BGFA, Art. 321 StGB
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Regeste:
– Entbindung vom Anwaltsgeheimnis Ist ernsthaft zu befürchten, dass der Mandant die gegenüber dem Rechtsanwalt ausgesprochene Drohung, seine Ehefrau zu erschiessen, wahrmachen wird, rec
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Bau- und Planungsrecht
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dass unter den in § 19 Abs. 1 V PBG verwendeten Begriff «in der Nachbarschaft» nach allgemeinem Sprachgebrauch nicht nur unmittelbar aneinander angrenzende Grundstücke fallen, so ist zu prüfen, ob eine genügend
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Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 8 ZGB, § 122 Abs. 1 StG
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Regeste:
Art. 8 ZGB – Versendet eine Behörde – hier die Grundstückgewinnsteuer-Kommission – einen Entscheid per A- oder B-Post ist der Beweis für die erfolgte Zustellung an einem bestimmten Tag du