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1783.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
Diskussion Die Aufwandbesteuerung ist nicht das erste Mal Gegenstand eines politischen Vorstosses. So sprach sich der Regierungsrat bereits am 27. Februar 2007 in seiner Antwort auf die Interpella- tion von befasste sich die Finanzdirektoren- konferenz erneut intensiv mit der Besteuerung nach dem Aufwand und sprach sich für die Bei- behaltung dieses Instruments der kantonalen Steuerpolitik aus: Die Aufwandbesteuerung
1940.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Hand an der Fi- nanzierung der öffentlichen Schifffahrt auf den Zuger Seen unbestritten. Ebenfalls sprach sich die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsadressatinnen und -adressaten für einen Gesamtbei- trag getragen. Der Kostenteiler unter den Gemeinden wurde grossmehrheitlich befürwortet, die Stadt Zug sprach sich für einen Kosten- teiler nur nach Einwohnerinnen/Einwohner ohne Anlegestellengewichtung aus vorgeschlagene Aufteilung von je 50 % Kanton und 50 % Gemeinden mehrheitlich abgelehnt. Die Gemeinden sprachen sich durchwegs für eine höhere Beteiligung des Kantons aus, auch 1940.1 - 13429 Seite 13/15 da nach
2002.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
moderate Abzüge, da der Kanton Zug bereits sehr grosszügige Kinderabzüge aufweist. Die an- dere Seite sprach sich für höchstmögliche Abzüge aus, da eine Erhöhung der Abzüge eine grösstmögliche Wirkung haben tref- fen könnte, die die Gewinnsteuern in der Vergangenheit massiv gesenkt haben. Eine Minderheit sprach sich dafür aus, dass die gesamtwirtschaftliche Betrachtung in der Dis- kussion verloren gehe und ung bewirtschaftet werden können. 3. Eintretensdebatte In der kurz gehaltenen Eintretensdebatte sprachen sich alle Votanten für Eintreten auf die Vor- lage 2002.1/2 aus. Die klare Haltung war auf die vielen
2007.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
dafür zu sorgen, dass die eingesetzten Gelder zielgerichtet verwendet werden. Ein Kommissionsmitglied sprach in diesem Zusammenhang aufgrund der bisherigen Erfahrungen von einer Win-win-Situation. Eintreten intensiv diskutiert, ob der Beschluss erneut befristet werden sollte. Die Volkswirtschaftsdirektion sprach sich dagegen aus, da im Bereich Innovationsförderung bereits zwei Mal eine befristete Vorlage erlassen
2073.4a - Beilage
Kindergarteneintritt über unzureichende Deutschkenntnisse verfügt, eine Einrichtung mit integrier- ter sprachlicher Förderung besuchen zu lassen. Wird ein frühzeitiger Besuch des Kindergartens gemäss § 6 a Abs sowie Lebensbe- dingungen auseinanderzusetzen. Sie eignet sich die da- für notwendigen deutschen Sprachkenntnisse an. 4 Der Kanton und die Einwohnergemeinden anerkennen die Vielfalt der Bevölkerung. Sie schaffen Integrationsför- derung. Sie machen zudem aufmerksam auf den erfor- derlichen Nachweis genügender Sprachkenntnisse für die Erlangung der vorzeitigen und ordentlichen Nieder- lassungsbewilligung (Art. 54 AuG
2073.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. Mai 2013
Integrationsförderung. Sie machen zudem aufmerksam auf den erforderlichen Nachweis genügender Sprachkenntnisse für die Erlangung der vorzeitigen und ordentlichen Nie- derlassungsbewilligung (Art. 54 AuG1) geförderten Sprach- und Integrati- onskursen beteiligen sich angemessen an den Kurskosten. § 10 Sprachliche Frühförderung 1 Die Einwohnergemeinden gewährleisten für Kinder im Vorkindergartenal- ter ein hungsberechtigte gezielt auf die Angebote aufmerksam. 2 Die Einwohnergemeinden können bei Bedarf die sprachliche Frühförde- rung mit Integrationsmassnahmen für Erziehungsberechtigte ergänzen. 3 Erziehungsberechtigte
2073.7 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
geförderten Sprach- und Integra- tionskursen beteiligen sich angemessen an den Kurskosten. § 10 Sprachliche Frühförderung 1 Die Einwohnergemeinden gewährleisten für Kinder im Vorkindergarten- alter ein hungsberechtigte gezielt auf die Angebote aufmerksam. 2 Die Einwohnergemeinden können bei Bedarf die sprachliche Frühförde- rung mit Integrationsmassnahmen für Erziehungsberechtigte ergänzen. 3 Erziehungsberechtigte emeinden stellen für neu Zugezogene die Erstinformation mit Informationsmaterialien in mehreren Sprachen sicher. 1) SR 142.20 2) SR 142.205 2 § 9 Sprach- und Integrationskurse 1 Der Kanton gewährleistet
2073.2 - Antrag des Regierungsrates
Integrationsförderung. Sie machen zudem auf- merksam auf den erforderlichen Nachweis genügender Sprachkenntnisse für die Erlangung der vorzeitigen und ordentlichen Niederlassungsbewilligung (Art. 54 AuG1) geförderten Sprach- und Integra- tionskursen beteiligen sich angemessen an den Kurskosten. § 10 Sprachliche Frühförderung 1 Die Einwohnergemeinden gewährleisten für Kinder imVorkindergarten- alter ein b hungsberechtigte gezielt auf die Angebote aufmerksam. 2 Die Einwohnergemeinden können bei Bedarf die sprachliche Frühförde- rung mit Integrationsmassnahmen für Erziehungsberechtigte ergänzen. 3 Erziehungsberechtigte
2744.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Gesetz über die Gebäudeversicherung erfuhr darum eine vollstän- dige Überarbeitung. Der Kantonsrat sprach sich im Berichtsjahr mit grosser Mehrheit (58 Ja zu 18 Nein) für die Totalrevision aus. Eine Minder- Vorlage stattfindet. Verwaltung legt die Spracherfordernisse für Niederlassungsbewilligung fest Allein der Kanton Zug regelte das Erfordernis von Sprachkenntnissen für den Erhalt der Niederlassungsbewilligung rung Zug erfuhren eine vollständige Überarbeitung. Die Verwaltung regelt in Weisungen die Spracherfordernisse für Niederlassungsbewilligungen. Die Rückführung einer asylsuchenden Familie im Rahmen des
2569.3 - Bericht und Antrag der Kommission
reinigte Erhöhungen von zirka 25 Prozent zu hoch ange- setzt seien. Eine Mehrheit der Kommission sprach sich jedoch wegen der Überwälzung auf die Endverbrauchenden gegen Gebührenerhöhungen im Bereich des den allgemeinen Lebensbedarf bei Alleinstehe n- den anzurechnen. Ein anderes Kommissionsmitglied sprach sich für die Beibehaltung des gel- tenden Rechts aus.  Die Kommission stimmt dem Eventualantrag

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