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2589.1 - Antwort des Regierungsrats
Mietpauschalen für die Kosten der Unterbringung der Asylsuchenden und Flüchtlinge aufkommen muss. Es sprach somit nichts dagegen, den Z u- schlag an die Hotz Obermühle AG zu vergeben. Am 17. November 2015
2603.3 - Bericht und Antrag der Kommission
wurde 2002 und 2006 um jeweils weitere vier Jahre verlängert. Mit Be- schluss vom 28. Oktober 2010 sprach sich der Kantonsrat mit 37:36 Stimmen gegen die Vorla- ge des Regierungsrates für eine auf acht Jahre
449.09 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Beschaffungswesen (Submissionsverordnung) vom 10. September 1996 (BGS 721.53), § 14 Abs. 1 Bst. a, sprach die Baudirektion aus den Rahmenkrediten die Kredite bis Fr. 500'000.--. Die Kredite von Fr. 500'000
2414.1 - Antwort des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2414.1 Laufnummer 14725 14725_2414_1_Pro_Senectute_KESB.Doc Kleine Anfrage von Andreas Hausheer betreffend Pro Senectute Kanton Zug und KESB Antwort des Regierungsrats vom 8. Juli 2014 Am
2434.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raumplanung und Umwelt
Gartengestaltung sprechen können. Um diesem Anliegen des Heimatschutzes genügend Nachdruck zu verleihen, sprach sich unsere Kommission für folgende Ergänzung beim Richt- 2434.3 - 14915 Seite 3/10 plantext S 5
836.2 - Antwort des Regierungsrates
vorgeschlagen. Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) sprach sich im Herbst 2001 für die Zusammenarbeit der Kantone mit dem Bund im Bereich der Internet-Kriminalität
2424.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
der Kommission als einfacher Antrag behandelt. 3. Eintretensdebatte In der kurzen Eintretensdebatte sprach sich der einzige Votant für Eintreten aus. Bei dieser Vorlage handle es sich um viele technische
896.7 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ung 4. Überprüfung durch die Finanzkontrolle 5. Antrag 1. Das Wichtigste in Kürze Im Herbst 2001 sprach der Kantonsrat einen Maximalkredit von Fr. 1.4 Mio. für die Durchführung eines befristeten Pilotprojekts
2451.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Hunden das Gesetz als unnötige Einschrän- kung betrachten dürften, wurde geäussert. Gegen Eintreten sprach sodann für einzelne Kommissionsmitglieder, dass mit dem Gesetz kei- ne Beissvorfälle verhindert werden
2476.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Privateigentums e i- ner besonderen Rechtfertigung bzw. einer Güterabwägung bedürfe. Eine Mehrheit im Rat sprach sich für eine Überprüfung bzw. Überarbeitung der nachbarrechtlichen Bestimmungen im EG ZGB aus. Die Das Einspracherecht gemäss § 97 Abs. 4 EG ZGB ist ebenfalls ersatzlos zu streichen. Die Ein- sprachelegitimation im öffentlich-rechtlichen Baubewilligungsverfahren ist in § 45 Abs. 2 PBG geregelt. Legitimiert hung, der verdichteten Bauweise und einem zeit ge- nössischen Verständnis, namentlich auch in sprachlicher Hinsicht, anzupassen. Der Regi e- rungsrat beantragte dem Kantonsrat, die Motion von Kurt Balmer

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