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2589.1 - Antwort des Regierungsrats
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Mietpauschalen für die Kosten der Unterbringung der Asylsuchenden und Flüchtlinge aufkommen muss. Es sprach somit nichts dagegen, den Z u- schlag an die Hotz Obermühle AG zu vergeben. Am 17. November 2015
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2603.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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wurde 2002 und 2006 um jeweils weitere vier Jahre verlängert. Mit Be- schluss vom 28. Oktober 2010 sprach sich der Kantonsrat mit 37:36 Stimmen gegen die Vorla- ge des Regierungsrates für eine auf acht Jahre
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449.09 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Beschaffungswesen (Submissionsverordnung) vom 10. September 1996 (BGS 721.53), § 14 Abs. 1 Bst. a, sprach die Baudirektion aus den Rahmenkrediten die Kredite bis Fr. 500'000.--. Die Kredite von Fr. 500'000
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2414.1 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2414.1 Laufnummer 14725 14725_2414_1_Pro_Senectute_KESB.Doc Kleine Anfrage von Andreas Hausheer betreffend Pro Senectute Kanton Zug und KESB Antwort des Regierungsrats vom 8. Juli 2014 Am
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2434.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raumplanung und Umwelt
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Gartengestaltung sprechen können. Um diesem Anliegen des Heimatschutzes genügend Nachdruck zu verleihen, sprach sich unsere Kommission für folgende Ergänzung beim Richt- 2434.3 - 14915 Seite 3/10 plantext S 5
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836.2 - Antwort des Regierungsrates
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vorgeschlagen. Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) sprach sich im Herbst 2001 für die Zusammenarbeit der Kantone mit dem Bund im Bereich der Internet-Kriminalität
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2424.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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der Kommission als einfacher Antrag behandelt. 3. Eintretensdebatte In der kurzen Eintretensdebatte sprach sich der einzige Votant für Eintreten aus. Bei dieser Vorlage handle es sich um viele technische
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896.7 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ung 4. Überprüfung durch die Finanzkontrolle 5. Antrag 1. Das Wichtigste in Kürze Im Herbst 2001 sprach der Kantonsrat einen Maximalkredit von Fr. 1.4 Mio. für die Durchführung eines befristeten Pilotprojekts
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2451.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Hunden das Gesetz als unnötige Einschrän- kung betrachten dürften, wurde geäussert. Gegen Eintreten sprach sodann für einzelne Kommissionsmitglieder, dass mit dem Gesetz kei- ne Beissvorfälle verhindert werden
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2476.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Privateigentums e i- ner besonderen Rechtfertigung bzw. einer Güterabwägung bedürfe. Eine Mehrheit im Rat sprach sich für eine Überprüfung bzw. Überarbeitung der nachbarrechtlichen Bestimmungen im EG ZGB aus. Die Das Einspracherecht gemäss § 97 Abs. 4 EG ZGB ist ebenfalls ersatzlos zu streichen. Die Ein- sprachelegitimation im öffentlich-rechtlichen Baubewilligungsverfahren ist in § 45 Abs. 2 PBG geregelt. Legitimiert hung, der verdichteten Bauweise und einem zeit ge- nössischen Verständnis, namentlich auch in sprachlicher Hinsicht, anzupassen. Der Regi e- rungsrat beantragte dem Kantonsrat, die Motion von Kurt Balmer