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1483.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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stellte sich grossmehrheitlich hinter das vom Regierungsrat vorge- legte Finanzausgleichsmodell und sprach sich genau so einstimmig für die Aufhe- bung des bisherigen Gesetzes über den direkten Finanzausgleich finanzschwä- cheren Gemeinden bzw. die Gemeinden mit höherem Steuerfuss abzusichern. Die Kommission sprach sich klar gegen einen Antrag aus, für die Gemeinden einen Ma- ximalsteuerfuss gesetzlich zu verankern zurzeit bereits wieder revidiert und ist für die Mehrheit der Kommission keine Alternative. Einstimmig sprach sich die Kommission dafür aus, auf die Einführung eines Lastenausgleichs zu verzichten. Die Kommission
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1412.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Stichentscheid der Präsidentin sprach sich die Kommis- sion knapp dagegen aus, kirchliche und Brauchtumsveranstaltungen von der Kosten- pflicht zu befreien. Mit 6 : 8 Stimmen sprach sich die Kommission dagegen mit den Bestim- mungen der Bilateralen II vereinbar ist, was bejaht werden konnte. Die Kommission sprach sich dafür aus, dass das Schweizer Bürgerrecht grundsätzli- che Voraussetzung zur Aufnahme in die ande- ren Kanton gestanden und ihre Ausbildung bereits in der Schweiz oder im Ausland absolviert hat, sprach sich die Kommission mit 8 : 3 dafür aus, dass auf das schweize- rische Bürgerrecht ausnahmsweise
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1413.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Stichentscheid der Präsidentin sprach sich die Kommis- sion knapp dagegen aus, kirchliche und Brauchtumsveranstaltungen von der Kosten- pflicht zu befreien. Mit 6 : 8 Stimmen sprach sich die Kommission dagegen mit den Bestim- mungen der Bilateralen II vereinbar ist, was bejaht werden konnte. Die Kommission sprach sich dafür aus, dass das Schweizer Bürgerrecht grundsätzli- che Voraussetzung zur Aufnahme in die ande- ren Kanton gestanden und ihre Ausbildung bereits in der Schweiz oder im Ausland absolviert hat, sprach sich die Kommission mit 8 : 3 dafür aus, dass auf das schweize- rische Bürgerrecht ausnahmsweise
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2367.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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eitsaufteilung zwischen Bund und Kantonen regeln können. Auch die erwähnte Kommissionsminderheit sprach sich für das Eintreten auf die Revisionsvo r- lage ein, mit dem Ziel, in der Folge im Kantonsrat bei öffentl ichen Filmvorfüh- rungen und audiovisuellen Trägermedien.» Beschluss: Die Kommission sprach sich mit 14 : 0 Stimmen für diese Neuformulierung von § 1 Abs. 1 aus. Hinsichtlich § 1 Abs. 2 wurde Mindestalter für Spiele und Filme rechtlich verbindlich festlegen solle. Beschluss: Die Kommission sprach sich mit 8:6 Stimmen für die rechtsverbindliche Festlegung des Min- destalters aus. Seite 6/7 2367
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2349.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Kantone diese Herabsetzungsmöglichkeit zum Teil wieder ein- geführt hätten. Beschluss: Die Kommission sprach sich mit 3:12 Stimmen gegen die Aufhebung von § 40 aus. § 41 Befreiung von der Feuerwehrpflicht Auch bemerkt, dass § 41 Abs. 1 Bst. b nicht mehr zeitgemäss formuliert sei. Beschluss: Die Kommission sprach sich mit 3:12 Stimmen gegen die Aufhebung von § 41 aus. § 42 Feuerwehrdienst Auch hinsichtlich § auf die Gemeindeautonomie in die Regelungshoheit der Gemeinden gestellt. Beschluss: Die Kommission sprach sich aber mit 6:9 Stimmen auch gegen die Aufhebung von § 42 aus. § 43 Ersatzabgabe Auch hinsichtlich
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1566.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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sowie auch kognitiv sehr individuell entwickeln, fragt sich generell, ob Sprachtests oder andere Arten der Sprachstanderhebungen bei Dreijährigen überhaupt Sinn machen. Es gibt für die Sprach- standserhebung Kindergarten werden fremdsprachige Kinder mit Sprachschwierigkeiten durch einen zusätzlichen DaZ-Unterricht (Deutsch als Zweitsprache) gefördert. Sprachkurse für Vorschulkinder Einrichtungen wie Kindergarten Antrag 1. In Kürze Kanton Zug unterstützt sprachliche Früherziehung von Kindern im Vorschulalter weiter- hin auf freiwilliger Basis Obligatorische Sprachkurse im Vorkindergartenalter oder obligatorische
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1544.1 - Gedruckter Bericht
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wurde die weitere Beratung des Gesetzgebungsprojekts auf die neue Amtsperiode verschoben. Am 23. März sprach sich die vorberatende Kommission des Kantonsrates mit 2:10 Stimmen für den Verzicht auf die Publikation Schönheitspflege und Medizin angeboten. Dieser zeigte nicht nur interessante Fundgegen- stände, sondern sprach auch alle Sinne an: Mit Löffeln und Löffelsonden wur- den wohlriechende Salben und Duftessenzen für mussten, Zufallspackungskontrollen erfolgten 53 (39), beanstandet wurden sieben (27). In 2 (11) Fällen sprach das Eichamt Verwarnungen aus, und zwar wegen Mindergewichten 1 (9) und wegen fehlender oder falscher
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Art. 9 Abs. 1 IVG i.V.m. Art. 23bis Abs. 3 IVV
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(Geburtsgebrechen Ziffer 405: «frühkindlicher Autismus») diagnostiziert. Die IV-Stelle des Kantons Zug sprach ihr in der Folge unter anderem medizinische Massnahmen und Sonderschulmassnahmen zu. Im Sommer 2011 welchen Gründen der vorliegende Fall anders als etwa derjenige eines längeren Geschäfts- oder Sprachaufenthalts im Ausland (Rz. 1239 KSME) zu behandeln wäre, ist nicht ersichtlich, zumal der Entscheid der den oben genannten, in erster Linie medizinischen Gründen – auch ein längerer Geschäfts- oder Sprachaufenthalt im Ausland als beachtlicher Grund für die Durchführung medizinischer Massnahmen im Ausland genannt
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Bau- und Planungsrecht
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betreffende, sehr weitläufige Grundstück – der Rechtsvertreter der Beschwerdegegnerinnen 1 und 2 sprach anlässlich des Augenscheins von einem «riesigen Areal» (Protokoll Augenschein, S. 13) – sich in der
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Art. 25 lit. c FamZG i.V.m. Art. 52 AHVG
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Bezug von Familienzulagen für seine drei minderjährigen Kinder an. Mit Verfügung vom 7. April 2009 sprach die F. M. für seine drei Kinder Familienzulagen in der Höhe von je Fr. 300.– pro Monat zu. Am 5