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2860.1 - Bericht der Ombudsstelle
Meinung nach auf fal- schen Zahlen beruhende, Leistung ausbezahlt werde. Die Frist für eine Ein- sprache sei mittlerweile abgelaufen, weshalb Herr Ruf die Ombudsstelle um Vermittlung ersuchte. Da Herr Ruf
2904.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
und StHG anzupassen. Die gleiche Problematik stellt sich auch bei § 29 Abs. 2 StG, weshalb dieser sprachlich ebenfalls ans Bundesrecht a n- geglichen werden soll. 3. Gründe und Rahmenbedingungen 3.1 Bundesgesetz Botschaft, in: BBl 2016, 5365). Um Unklarheiten und Missverständnisse zu vermeiden, ist deshalb auf sprachliche Di f- ferenzen zum Bundesrecht zu verzichten. Gemäss Erfahrung der Steuerverwaltung hat die Auslegung
2165.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
. Eine erzwungene Schrift- oder Sprachprobe beinhaltet ein hohes Fäl- schungspotenzial und hilft der Polizei letztlich nicht weiter. Ist eine Schrift- oder Sprachprobe nicht möglich, liegt es an der Polizei werden konnte. Bei Sprachproben wird die Stimme einer betroffenen Person mit einer Stimme verglichen, die bereits früher erfasst worden war. Bei der Abnahme von Schrift- und Sprachproben ist die Mitwirkung Mitwirkung der betroffenen Person notwendig, denn Schrift- und Sprachproben lassen sich aus ersichtlichen Gründen nicht erzwingen. Widersetzt sich die betroffene Person, bleibt dies – im Gegensatz zum Strafpro-
1192.2 - Bericht und Antrag des Obergerichtes
Beibehaltung der vorhandenen Strukturen. Soweit sich die Vernehmlassungsteilnehmer dazu äusserten, sprachen sie sich für eine Teilrevision der Strafprozessordnung und des Gerichtsorganisationsgesetzes aus;
1210.3b - Beilage 2
nur an einer dieser drei Sitzungen ein eigentliches Thema zur Ausführung (Fassadengestaltung) zur Sprache kam. Aufgrund der fachspezifischen Aufgabenstellung wird die regierungsrätliche Baudele- gation jeweils
1284.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1284.2 (Laufnummer 12197) MOTION DER CVP-FRAKTION BETREFFEND STANDESINITIATIVE ZUR FESTLEGUNG EINER OBERSTEN BELASTUNGSGRENZE FÜR DIE RESSOURCENSTARKEN KANTONE BEI DER NEUGESTAL
2106.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
wegen erfüllt ist. Die Mehrheit der Ausgleichskassen, welche an der Vernehmlassung teilnahmen, sprachen sich dafür aus, in der kantonalen Gesetzgebung keine Solidargemeinschaft zu bilden und deshalb auf
1455.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Schul- eintritts, die Bewilligung einer vorzeitigen Entlassung aus der Schulpflicht sowie Ein- spracheentscheide des Rektors gemäss § 84 Bst. a. Soweit die zuständige Fachdi- rektion als Beschwerdeinstanz Einsprache möglich ist. Gemäss § 35 VRG sind in den von der Rechtsordnung vorgesehenen Fällen Ein- sprachen zulässig. In diesem Sinn werden in § 84 SchulG jene Entscheide aufge- zählt, gegen die eine Einsprache
1455.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
fremdsprachige Kinder schon vor dem Kindergar- ten in einer Art Vorkindergarten in der deutschen Sprache zu fördern. Von einem Mitglied wurde erwähnt, dass dies schon oft innerhalb der Spielgruppe geschieht
1346.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
it aufweisen. Nur bei einer selbstständigen, autonom geführten Vorsorgeeinrichtung ist die Mit- sprache der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden auf alle Bereiche der Vorsorge direkt und umfassend möglich

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