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3305.2 - Antwort des Regierungsrats
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rensrechte von Kindern und Jugendlichen im Kanton Zug altersgerecht zu informieren und in einfacher Sprache auch Erwachsenen Zugang zu diesen Informationen zu vermit- teln? Auf der Website des Amts für Kindes- erarbeiteten Broschüre zu ergänzen, welche die Rechte der UNO-Kinderrechtskonvention in kindgerechter Sprache erklärt. Aus Sicht des Regierungsrats können mit den von UNICEF erarbeiteten Broschüren ausreichende ihre Eltern zur Verfügung gestellt werden. Die Ausar- beitung eigenen Materials in kindgerechter Sprache für den Kanton Zug würde diesbezüglich keinen erheblichen Mehrwert schaffen. Den kantonalen Gerichten
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3285.1b - Beilage 2: Abschlussbericht Vorarbeiten
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ausbreiten und so den KMU eine gute Erreichbarkeit des Vereins mit seinen Angeboten in z.B. allen Sprachregionen der Schweiz ermöglichen. Das Netzwerk wird durch schweizweite Aktivitäten, abgestimmt auf KM französischsprechende Schweiz angegangen. Dazu gehört auch der Ausbau der Plattform betreffend sprachlichen Anpassungen. Diese Teilphase soll bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein. In der letzten mfang nach Phase 2: Interaktive Mini-Spiele zur Erlangung des Awareness-Siegels Zusätzliche Sprachen (FR, IT) Rotkreuz, 18. Dezember 2020 Seite 3 / 12 Plattform 2. Struktur Für jede Ressource ist der
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3285.1c - Beilage 3: Cisco-Bericht
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Inwiefern fördert die DSGVO diesen Prozess? Häufig tun sich Sicherheitsexperten schwer, dieselbe Sprache wie die Geschäftsführung zu sprechen und die Gründe dafür verständlich zu machen, warum Investitionen
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414.151.1 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Wirtschaftsmittelschule der Kantonsschule Zug
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Kanton Zug 414.151.1 Reglement über die Abschlussprüfungen an der Wirtschaftsmittelschule der Kantonsschule Zug Vom 2. Mai 2008 (Stand 1. August 2009) Die Direktion für Bildung und Kultur, gestützt au
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414.375 - Aufnahmereglement der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Aufnahmereglement)
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sich nach den Empfehlungen der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten. 5 414.375 Art. 13 Sprachnachweis 1 Von Bewerberinnen und Bewerbern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und welche die für die Schulische Heilpädagogik Art. 11 Arbeits- und Berufserfahrung Art. 12 Ausländische Vorbildung Art. 13 Sprachnachweis 3. Erweitertes Aufnahmeverfahren Art. 14 Ablauf und Inhalte Art. 15 Beratungs- und Zuweisungsgespräch
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415.11 - Aufnahmereglement der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Aufnahmereglement)
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sich nach den Empfehlungen der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten. 4 415.11 Art. 13 Sprachnachweis 1 Von Bewerberinnen und Bewerbern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und welche die für die Schulische Heilpädagogik Art. 11 Arbeits- und Berufserfahrung Art. 12 Ausländische Vorbildung Art. 13 Sprachnachweis 3. Erweitertes Aufnahmeverfahren Art. 14 Ablauf und Inhalte Art. 15 Beratungs- und Zuweisungsgespräch
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332.312 - Hausordnung für die Justizvollzugsanstalt (JVA) Bostadel (HO JVA Bostadel)
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Paritätische Aufsichtskommission eingereicht werden. 2 Der Rekurs ist schriftlich und in deutscher Sprache zu verfassen, muss einen Antrag und eine Begründung enthalten und die angefochtene Verfü- gung genau wegen erfordern. 2 Aufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeitende sind schriftlich und in deut- scher Sprache an den Direktor oder an die Direktorin, solche gegen den Di- rektor oder die Direktorin an die P
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414.191 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule
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Italienisch oder Englisch c) Mathematik c1) * Biologie d) * Zwei Fächer aus den Lernbereichen 1. Sprachen 2. Naturwissenschaften 3. * Geistes- und Sozialwissenschaften 4. * Musische Fächer 5. * Sport 2
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942.43-1-1.de.pdf
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oder 7 Mitglieder; bei der Zusammensetzung ist auf eine angemessene Vertretung der verschiedenen Sprachregionen zu achten. 3 Die Rechnungslegung erfolgt sinngemäss nach den Vorschriften des 32. Titels OR.
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121.32 - Übergangsverordnung zum revidierten Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht (ÜVBüG)
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Kanton Zug 121.32 Übergangsverordnung zum revidierten Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht (ÜVBüG) Vom 7. November 2017 (Stand 1. Januar 2018) Der Regierungsrat des Kantons Zug, in Vollziehung