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Gerichtspraxis
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Grundstücks GS 1643 durch den Zonenplan 1995 der Gemeinde Zug eine materielle Enteignung bewirkte und sie sprach für das Grundstück im Halte von 19’795 m2 eine Entschädigung zu Gunsten der Gesuchsteller und zu die mit dem Bürgerrecht verbundenen Rechte und Pflichten kennt und beachten will, genügend Sprachkenntnisse zur Verständigung mit Behörden und Mitbürgern besitzt sowie geordnete persönliche, familiäre Beschwerdegegnerin 1 im Bereich Politik und Staatskunde wurden bei diesem zweiten Gespräch nicht zur Sprache gebracht.
d) In einem an die Beschwerdegegnerin 1 gerichteten Schreiben vom 30. April 2010 erklärt
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Bau- und Planungsrecht
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Grundstücks GS 1643 durch den Zonenplan 1995 der Gemeinde Zug eine materielle Enteignung bewirkte und sie sprach für das Grundstück im Halte von 19’795 m2 eine Entschädigung zu Gunsten der Gesuchsteller und zu
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Art. 80 SchKG; Art. 6 OBG
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eit von 80 km/h nach Abzug der Sicherheitsmarge auf Autobahnen um 5 km/h mit dem Pw ... schuldig sprach und sie dafür mit einer Busse von CHF 20.– zuzüglich amtliche Kosten von CHF 120.– bestrafte. Mit
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Art. 330a OR; § 9 Abs. 2 PV
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der Klarheit, wonach ein Arbeitszeugnis in verkehrsüblicher, allgemein verständlicher und klarer Sprache abzufassen ist und in seiner Aussage eindeutig sein muss, und zwar sowohl für den zeugnisberechtigten
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Grundlagen, Organisation, Gemeinden
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der Klarheit, wonach ein Arbeitszeugnis in verkehrsüblicher, allgemein verständlicher und klarer Sprache abzufassen ist und in seiner Aussage eindeutig sein muss, und zwar sowohl für den zeugnisberechtigten
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Art. 43quater Abs. 3 AHVG, Art. 66ter AHVV, HVA Ziff. 5.56
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Regeste:
Art. 43 quater Abs. 3 AHVG, Art. 66 ter AHVV, HVA Ziff. 5.56 – Wenn Hinweise auf eine krankheits- resp. genetisch bedingte Alopezie vorliegen, kann nicht entgegengehalten werden, die Haar
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Sozialversicherung
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Technik insbesondere in Zusammenhang mit Erkenntnissen aus den Naturwissenschaften. Im allgemeinen Sprachgebrauch bringt man Technik vor allem mit Technologie und Elektronik in Verbindung, was sich nicht vollständig
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Rechtspflege
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Resultat zu Recht nicht stattgefunden.
15. Die Beschwerdeführerin hält fest: «Der Gemeindepräsident sprach nach dem Rückzug des Antrages zur geheimen Abstimmung nochmals ca. 10 Minuten für die gemeindliche des Schlussvotums einzubeziehen. Bei den rund 35 Voten durch 26 Stimmberechtigte gemäss Protokoll sprachen sich rund 60 % für das Projekt und rund 40 % gegen das Projekt aus. Die Gegnerschaft kam mit teilweise
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Personalrecht
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der Klarheit, wonach ein Arbeitszeugnis in verkehrsüblicher, allgemein verständlicher und klarer Sprache abzufassen ist und in seiner Aussage eindeutig sein muss, und zwar sowohl für den zeugnisberechtigten
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Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
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eit von 80 km/h nach Abzug der Sicherheitsmarge auf Autobahnen um 5 km/h mit dem Pw ... schuldig sprach und sie dafür mit einer Busse von CHF 20.– zuzüglich amtliche Kosten von CHF 120.– bestrafte. Mit