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2251.14 - Ablauf der Referendumsfrist 4. November 2014
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1 Die Redaktionskommission besteht aus 3 Mitgliedern. 2 Die Redaktionskommission 1. bereinigt sprachlich und redaktionell die vom Kantonsrat beratenen Gesetze und Beschlüsse in eigener Zuständigkeit die Bereinigung vor der Beratung im Kantonsrat; 2. kann bei Teilrevisionen die Anpassungen zur sprachlichen Gleichstel- lung der Geschlechter im ganzen Erlasstext vornehmen; 3. orientiert bei Bereinigungen wichtige oder umstrittene Bereinigungen dem Kantonsrat zum Entscheid; 5. bereinigt eindeutige sprachliche und redaktionelle Mängel, die erst nach der Schlussabstimmung festgestellt werden, in eigener Zustän-
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2251.07 - Ergebnis der 1. Lesung
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1 Die Redaktionskommission besteht aus 3 Mitgliedern. 2 Die Redaktionskommission 1. bereinigt sprachlich und redaktionell die vom Kantonsrat beratenen Gesetze und Beschlüsse in eigener Zuständigkeit die Bereinigung vor der Beratung im Kantonsrat; 2. kann bei Teilrevisionen die Anpassungen zur sprachlichen Gleichstel- lung der Geschlechter im ganzen Erlasstext vornehmen; 3. orientiert bei Bereinigungen wichtige oder umstrittene Bereinigungen dem Kantonsrat zum Entscheid; 5. bereinigt eindeutige sprachliche und redaktionelle Mängel, die erst nach der Schlussabstimmung festgestellt werden, in eigener Zustän-
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2286.2 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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Vorlage Nr. 2286.2 Laufnummer 14471 Wahl eines ausserordentlichen Ersatzmitglieds des Kantonsgerichts Bericht und Antrag der engeren Justizprüfungskommission vom 30. September 2013 Sehr geehrter Herr
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2220.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Baueinsprachen 1 Die zuständige Gemeindebehörde entscheidet über das Baugesuch und allfällige Bauein- sprachen und koordiniert die Eröffnung dieser Entscheide. 2 Entscheide enthalten eine Gebührenregelung. In (Änderung vom 30. Juni 2011) die Berechtigung zur Baueinsprache eingeschränkt. Danach ist zur Bauein- sprache nur noch berechtigt, wer vom Baugesuch besonders berührt ist und ein schutzwürd i- ges Interesse
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2248.3a - Beilage Bericht BKZ-Evaluation
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Leistung beim Sprache n- lernen. Schülerinnen und Schüler beider Klassenstufen geben an, im Englisch eine höhere Selbstwir k- samkeitserwartung zu haben als im Französisch. Bei beiden Sprachen ist sie in igten den beiden Sprachen gegenüber spiegelt sich auch darin, wie sehr sie ihr Kind ermutigen, bei sich ergebenden Situationen (Ferien, Verwandtenbesuch) in der entsprechenden Sprache zu sprechen. Wenn e Tests), durchgeführt. Diese Tests sind lehrmittelunabhängig, basieren aber auf den Sprachkompetenzbeschreibungen u.a. des Europä i- schen Sprachenportfolios, an welchen die Lehrplanziele anlehnen. Die
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2248.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrats
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Potenzial des frühen Sprachenlernens zu profitieren. In den letzten zehn Jahren sind deshalb auf verschiedenen föderalen Ebenen Beschlüsse zur Koordination des Fremd- sprachenunterrichts gefasst worden. Am in der Startphase grössere Herausforderungen zu meistern sind. Die im Sprachenko n- zept der EDK geforderte Begegnung mit Sprache und Kultur ist heute ein wichtiger Bestandteil des modernen Fremdsprac von Wörtern im Vordergrund, weniger die Konversation. Mit dem Sprachenkonzept der Erziehungs-Direktoren- Konferenz EDK (Begegnung mit Sprache und Kultur, unbefangenes Sprechen) hat dies gemäss LCH nichts
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2312.1 - Antwort des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 2312.1 Laufnummer 14492 Kleine Anfrage von Beni Riedi betreffend staatlich finanzierte Weiterbildungen für Politiker des Kantons Zug Antwort des Regierungsrats vom 5. November 2013 Am 17.
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2244.14367_2244_2_Noteninitiative.pdf - Antwort des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 2244.2 Laufnummer 14367 Interpellation von Zari Dzaferi betreffend der Umsetzung der Noteninitiative für Noten ab der 2. Klasse (Vorlage Nr. 2244.1 - 14318) Antwort des Regierungsrates vom
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2376.2a - Beilage 1
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(Zürcher Sprachheilschule Un- terägeri, Höhenweg 80, 6314 Unterägeri) sekretariat@sprachi- unteraegeri.ch Tagesschule für Lernende der Kinder- garten- und Primarstufe mit schweren Sprachbehinderungen §§ 34 fen für sehbehinderte und blinde Kin- der und Jugendliche Tagesschule und Internat für schwer sprachbehinderte Jugendliche der Se- kundarstufe I §§ 34, 34 bis , 35 und 37 Schulge- setz des Kantons Zug (BGS
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2376.2b - Beilage 2
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14778_2376_2_Beilage_2.Doc Subventionsvereinbarungen und Beitragsentscheide 2011 – 2013 über 20 000 Franken FD FDS 3.3 / 13 / 69248 (Unterstützung von Aufgaben/Tätigkeiten im öffentlichen Interesse) 2