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1114.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
fehlender oder sehr geringer Deutschkenntnisse über einige Zeit eine spezielle Schulung in deutscher Sprache benötigen. In kleineren Gemeinden mit bis zu 600 Schülerinnen und 2 1114.3 - 11321 Schülern können
1114.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1114.4 (Laufnummer 11335) ÄNDERUNG DES SCHULGESETZES (BESONDERE FÖRDERUNG) BERICHT UND ANTRAG DER STAATSWIRTSCHAFTSKOMMISSION VOM 6. NOVEMBER 2003 Sehr geehrter Herr Präsident S
1120.1 - Motionstext
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1120.1 (Laufnummer 11156) MOTION VON BEAT VILLIGER BETREFFEND ZIELSETZUNGEN, ORGANISATION UND ABLAUF DER AUFGABENTEILUNG ZWISCHEN KANTON UND GEMEINDEN MIT ANTRAG AUF VORLAGE EIN
1134.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1149.1/1135.2/ 1134.2 (Laufnummer 11234) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND ERGREIFUNG DES KANTONSREFERENDUMS GEMÄSS ART. 141 DER BUNDESVERFASSUNG GEGEN DAS BUNDESGESETZ ÜBER DIE Ä
1132.2 - Antwort des Regierungsrates
aftliche und geisteswissenschaftliche Schwerpunktfächer an, das Kantonale Gymnasium Menzingen sprachliche und musische Schwer- punktfächer. In diesem Zusammenhang stellen wir die Frage: Weshalb wird der
1155.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1155.1 (Laufnummer 11248) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND OBJEKTKREDIT FÜR EINE PROVISORISCHE PARKPLATZANLAGE AUF DEM EHEMALIGEN GASWERKAREAL IN ZUG BERICHT UND ANTRAG DES REGIE
1159.2 - Antwort des Regierungsrates
Verkehrsplanung einer Einwohnergemeinde und damit verbundene An- passungen des Kantonsstrassennetzes zur Sprache bringt, öffnet sich ein so weites Feld der Strassenbautechnik, dass wir im Rahmen einer Interpel
1180.2 - Antwort des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1180.2 (Laufnummer 11388) INTERPELLATION VON BEAT VILLIGER BETREFFEND UNTERSCHLAGUNG EINER SUMME VON ÜBER FR. 750'000.- DURCH X, EHEMALIGER MITARBEITER DER BAUDIREKTION (VORLAGE
161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
1) BGS 511.2 13 161.1 2 Das Präsidium des Strafgerichts beurteilt Anklagen im Anschluss an Ein­ sprachen gegen Strafbefehle, welche Übertretungen zum Gegenstand haben. § 35 Kanzlei 1 Die Kanzlei wird von
721.11 - Planungs- und Baugesetz (PBG)
während der öffentlichen Auflage bei der anordnenden Behörde Einsprache erheben. Gegen den Ein­ spracheentscheid sind die Rechtsmittel gemäss Verwaltungsrechtspflegege­ setz zulässig. * 1) Delegation an die

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