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1114.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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fehlender oder sehr geringer Deutschkenntnisse über einige Zeit eine spezielle Schulung in deutscher Sprache benötigen. In kleineren Gemeinden mit bis zu 600 Schülerinnen und 2 1114.3 - 11321 Schülern können
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1114.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1114.4 (Laufnummer 11335) ÄNDERUNG DES SCHULGESETZES (BESONDERE FÖRDERUNG) BERICHT UND ANTRAG DER STAATSWIRTSCHAFTSKOMMISSION VOM 6. NOVEMBER 2003 Sehr geehrter Herr Präsident S
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1120.1 - Motionstext
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1120.1 (Laufnummer 11156) MOTION VON BEAT VILLIGER BETREFFEND ZIELSETZUNGEN, ORGANISATION UND ABLAUF DER AUFGABENTEILUNG ZWISCHEN KANTON UND GEMEINDEN MIT ANTRAG AUF VORLAGE EIN
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1134.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1149.1/1135.2/ 1134.2 (Laufnummer 11234) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND ERGREIFUNG DES KANTONSREFERENDUMS GEMÄSS ART. 141 DER BUNDESVERFASSUNG GEGEN DAS BUNDESGESETZ ÜBER DIE Ä
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1132.2 - Antwort des Regierungsrates
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aftliche und geisteswissenschaftliche Schwerpunktfächer an, das Kantonale Gymnasium Menzingen sprachliche und musische Schwer- punktfächer. In diesem Zusammenhang stellen wir die Frage: Weshalb wird der
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1155.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1155.1 (Laufnummer 11248) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND OBJEKTKREDIT FÜR EINE PROVISORISCHE PARKPLATZANLAGE AUF DEM EHEMALIGEN GASWERKAREAL IN ZUG BERICHT UND ANTRAG DES REGIE
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1159.2 - Antwort des Regierungsrates
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Verkehrsplanung einer Einwohnergemeinde und damit verbundene An- passungen des Kantonsstrassennetzes zur Sprache bringt, öffnet sich ein so weites Feld der Strassenbautechnik, dass wir im Rahmen einer Interpel
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1180.2 - Antwort des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1180.2 (Laufnummer 11388) INTERPELLATION VON BEAT VILLIGER BETREFFEND UNTERSCHLAGUNG EINER SUMME VON ÜBER FR. 750'000.- DURCH X, EHEMALIGER MITARBEITER DER BAUDIREKTION (VORLAGE
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161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
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1) BGS 511.2 13 161.1 2 Das Präsidium des Strafgerichts beurteilt Anklagen im Anschluss an Ein sprachen gegen Strafbefehle, welche Übertretungen zum Gegenstand haben. § 35 Kanzlei 1 Die Kanzlei wird von
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721.11 - Planungs- und Baugesetz (PBG)
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während der öffentlichen Auflage bei der anordnenden Behörde Einsprache erheben. Gegen den Ein spracheentscheid sind die Rechtsmittel gemäss Verwaltungsrechtspflegege setz zulässig. * 1) Delegation an die