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Reglement über die Grundsätze zur Übernahme der Weiterbildungskosten für die Mitglieder des Kantonsrats
Kanton Zug 141.4 Reglement über die Grundsätze zur Übernahme der Weiterbildungskosten für die Mitglieder des Kantonsrats Vom 2. Juni 2016 (Stand 11. Juni 2016) Büro des Kantonsrats des Kantons Zug, ge
Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Amt für Berufsberatung (Anhang 1: Tarifliste)
Kanton Zug 413.116­A1 Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Amt für Berufsberatung (Anhang 1: Tarifliste) Vom 27. März 2018 (Stand 15. September 2018) Das Amt für Berufsberatung des Kantons Zug
141.1 - Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR)
Redaktionskommission besteht aus 3 Mitgliedern. 10 141.1 2 Die Redaktionskommission 1. bereinigt sprachlich und redaktionell die vom Kantonsrat beratenen Gesetze und Beschlüsse in eigener Zuständigkeit die Bereinigung vor der Beratung im Kantonsrat; 2. kann bei Teilrevisionen die Anpassungen zur sprachlichen Gleichstel­ lung der Geschlechter im ganzen Erlasstext vornehmen; 3. orientiert bei Bereinigungen wichtige oder umstrittene Bereinigungen dem Kantonsrat zum Entscheid; 5. bereinigt eindeutige sprachliche und redaktionelle Mängel, die erst nach der Schlussabstimmung festgestellt werden, in eigener Zustän­
Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
1) BGS 511.2 13 161.1 2 Das Präsidium des Strafgerichts beurteilt Anklagen im Anschluss an Ein­ sprachen gegen Strafbefehle, welche Übertretungen zum Gegenstand haben. § 35 Kanzlei 1 Die Kanzlei wird von
Verordnung über die Kosten in der Zivil- und Strafrechtspflege (Kostenverordnung Obergericht, KoV OG)
Kanton Zug 161.7 Verordnung über die Kosten in der Zivil- und Strafrechtspflege (Kostenverordnung Obergericht, KoV OG) Vom 15. Dezember 2011 (Stand 12. November 2016) Das Obergericht des Kantons Zug,
Verfügung über die Delegation von Entscheidbefugnissen in der Direktion für Bildung und Kultur
10 Abs. 1 und 3, 19 PG) ist mit der Direktionsvorsteherin bzw. mit dem Direktionsvorsteher Rück- sprache zu nehmen. § 5 Delegierte Personalgeschäfte 1 Folgende Personalgeschäfte sind delegiert: a) Begründung
Reglement über die Organisation und den Betrieb der Bildungszentren (Reglement Bildungszentren)
Kanton Zug 413.12 Reglement über die Organisation und den Betrieb der Bildungszentren (Reglement Bildungszentren) Vom 19. Dezember 2007 (Stand 1. Januar 2018) Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons
215.35 - Gesetz über den Gebührentarif im Grundbuchwesen (Grundbuchgebührentarif)
Kanton Zug 215.35 Gesetz über den Gebührentarif im Grundbuchwesen (Grundbuchgebührentarif) Vom 27. September 2007 (Stand 1. Januar 2019) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 954 des Schwe
512.1 - Polizeigesetz
Die Polizei informiert die in Gewahrsam genommene Person unverzüglich in einer ihr verständlichen Sprache über den Grund des Gewahrsams, über die zulässige Höchstdauer des Freiheitsentzugs und weist sie
Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz
Bundesrat oder die Verwal- tungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht ergreifen kann, ist zur Ein- sprache berechtigt. Die Einsprache muss innert der Auflagefrist beim Regie- rungsrat eingereicht werden und

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