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Richtlinien für die Ausgestaltung der amtlichen Abstimmungserläuterungen
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8 Das Verhältnis von Text zu Illustration (Bilder, Tabellen) beträgt maximal 2/3 zu 1/3. 9 Die Sprache und der Schreibstil sind einfach und verständlich. Für den de- finitiven Text erfolgt ein professionelles
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632.1 - Steuergesetz
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kann die steuerpflich tige Person nur wegen offensichtlicher Unrichtigkeit anfechten. Die Ein sprache ist zu begründen und muss allfällige Beweismittel nennen. § 133 Inhalt 1 Die Einsprache muss eine Person dem Strafverfahren wegen Steuerhinter ziehung mangels genügender Kenntnis der deutschen Sprache nicht folgen, erfolgt, soweit nötig, eine Übersetzung. § 216 Untersuchung und Strafbefehl der St
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721.11 - Planungs- und Baugesetz (PBG)
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während der öffentlichen Auflage bei der anordnenden Behörde Einsprache erheben. Gegen den Ein spracheentscheid sind die Rechtsmittel gemäss Verwaltungsrechtspflegege setz zulässig. * 1) Delegation an die
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Submissionsverordnung (SubV)
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13 Sprache 1 Die Ausschreibung erfolgt in deutscher Sprache; sie kann zusätzlich in weiteren Sprachen erfolgen. 2 Wird ein geplanter Auftrag im Staatsvertragsbereich nicht in französischer Sprache aus von Losen; e) Zeitpunkt der Ausschreibung von Nebenarbeiten; f) Ausführungs und Liefertermin; g) Sprache des Vergabeverfahrens; h) Eignungskriterien und zu erbringende Nachweise, insbesondere ver langte ausgeschrieben, muss der Ausschreibung zusätzlich eine Zusam menfassung in französischer Sprache beigefügt werden. 3 Die Zusammenfassung enthält folgende Angaben: a) Name und Adresse der Auftraggeberin oder
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Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (EG BGFA)
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Kanton Zug 163.1 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (EG BGFA) Vom 25. April 2002 (Stand 12. November 2016) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt a
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Verordnung über die Anwaltsprüfung und die Beurkundungsprüfung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Anwaltsprüfungsverordnung)
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Kanton Zug 163.2 Verordnung über die Anwaltsprüfung und die Beurkundungsprüfung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Anwaltsprüfungsverordnung) Vom 3. Dezember 2002 (Stand 12. November 2016) Das O
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Kreisschreiben des Obergerichtes und der Justiz- und Polizeidirektion des Kantons Zug an die Urkundspersonen zur Einführung des Gesetzes vom 3. Juni 1946 über die öffentliche Beurkundung und die Beglaubigung in Zivilsachen
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dessen Name in das Schlussver- bal einzusetzen. Ziff. 23 1 Die Erstellung einer Urkunde in fremder Sprache wird durch § 20 einläss- lich geregelt, so dass hier auf weitere Ausführungen verzichtet werden kann
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Reglement zum Schulgesetz
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Kanton Zug 412.112 Reglement zum Schulgesetz * Vom 10. Juni 1992 (Stand 1. August 2016) Der Bildungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 65 Abs. 3a des Schulgesetzes vom 27. September 19901), * beschli
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Verordnung über die Strafanstalt Zug
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Kanton Zug 331.1 Verordnung über die Strafanstalt Zug Vom 6. Mai 2003 (Stand 1. Oktober 2013) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 115 des Gesetzes über die Organisation der Zivil- und St
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Verordnung über den strafrechtlichen Justizvollzug gegenüber Erwachsenen
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Kanton Zug 331.2 Verordnung über den strafrechtlichen Justizvollzug gegenüber Erwachsenen Vom 7. Dezember 2010 (Stand 23. November 2013) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 372, 375 A