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Disziplinarordnung für die kantonalen Gymnasien, die Fachmittelschule und die Wirtschaftsmittelschule
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Kanton Zug 414.17 Disziplinarordnung für die kantonalen Gymnasien, die Fachmittelschule und die Wirtschaftsmittelschule Vom 20. Juni 2014 (Stand 1. August 2014) Die Schulkommission der Kantonalen Mitt
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Promotionsordnung für das Kurzzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO KZG KSM)
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cher sind: a) 1. Klasse: Deutsch, zweite Landessprache (Französisch oder Italie nisch), dritte Sprache (Englisch, Basissprache Latein oder Italienisch), Geschichte, Geografie, Mathematik, Physik, Chemie Schwerpunktfach; b) 2. Klasse: Deutsch, zweite Landessprache (Französisch oder Italie nisch), dritte Sprache (Englisch, Italienisch oder Latein), Geschichte, Geografie, Wirtschaft und Recht, Mathematik, Physik Schwerpunktfach; c) 3. Klasse: Deutsch, zweite Landessprache (Französisch oder Italie nisch), dritte Sprache (Englisch, Italienisch oder Latein), Geschichte, Geografie, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie
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721.11 - Planungs- und Baugesetz (PBG)
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während der öffentlichen Auflage bei der anordnenden Behörde Einsprache erheben. Gegen den Ein spracheentscheid sind die Rechtsmittel gemäss Verwaltungsrechtspflegege setz zulässig. * 1) Delegation an die
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161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
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1) BGS 511.2 13 161.1 2 Das Präsidium des Strafgerichts beurteilt Anklagen im Anschluss an Ein sprachen gegen Strafbefehle, welche Übertretungen zum Gegenstand haben. § 35 Kanzlei 1 Die Kanzlei wird von
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161.3 - Verordnung über die Staatsanwaltschaft (VO STA)
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vorgesehene Medienarbeit zu orientieren. Die Durchführung von Medienkonferenzen erfolgt nach Ab sprache mit der Amtsleitung. 3 Zur Erfüllung der Aufgabe setzt die Amtsleitung die Medienstelle oder eine
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721.11 - Planungs- und Baugesetz (PBG)
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während der öffentlichen Auflage bei der anordnenden Behörde Einsprache erheben. Gegen den Ein- spracheentscheid sind die Rechtsmittel gemäss Verwaltungsrechtspflegege- setz zulässig. * 1) Delegation an die
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721.11 - Planungs- und Baugesetz (PBG)
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während der öffentlichen Auflage bei der anordnenden Behörde Einsprache erheben. Gegen den Ein- spracheentscheid sind die Rechtsmittel gemäss Verwaltungsrechtspflegege- setz zulässig. * 1) Delegation an die
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632.1 - Steuergesetz
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Person dem Strafverfahren wegen Steuerhinter- ziehung mangels genügender Kenntnis der deutschen Sprache nicht folgen, erfolgt, soweit nötig, eine Übersetzung. § 216 Untersuchung und Strafbefehl der St
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932.13 - Reglement über die Jagdausbildung und -prüfung
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erforderlich sind. * 7 Der Zuger Jagdlehrgang und die Fachprüfungen werden ausschliesslich in deutscher Sprache angeboten und durchgeführt. * § 5 Organisation des Jagdlehrgangs und der Jagdprüfung 1 Die Prüfungen
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414.132 - Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM)
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sches Gestalten, Musik, Sprachwelten (ein Semester), Religionskunde (1. Semester); c) 3. Klasse: Deutsch, zweite Landessprache (Französisch oder Italie- nisch), dritte Sprache (Englisch, Basissprache Latein Schwerpunktfach; d) 4. Klasse: Deutsch, zweite Landessprache (Französisch oder Italie- nisch), dritte Sprache (Englisch, Italienisch oder Latein), Geschichte, Geografie, Wirtschaft und Recht, Mathematik, Physik Schwerpunktfach; e) 5. Klasse: Deutsch, zweite Landessprache (Französisch oder Italie- nisch), dritte Sprache (Englisch, Italienisch oder Latein), Geschichte, Geografie, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie