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Disziplinarordnung für die kantonalen Gymnasien, die Fachmittelschule und die Wirtschaftsmittelschule
Kanton Zug 414.17 Disziplinarordnung für die kantonalen Gymnasien, die Fachmittelschule und die Wirtschaftsmittelschule Vom 20. Juni 2014 (Stand 1. August 2014) Die Schulkommission der Kantonalen Mitt
Promotionsordnung für das Kurzzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO KZG KSM)
cher sind: a) 1. Klasse: Deutsch, zweite Landessprache (Französisch oder Italie­ nisch), dritte Sprache (Englisch, Basissprache Latein oder Italienisch), Geschichte, Geografie, Mathematik, Physik, Chemie Schwerpunktfach; b) 2. Klasse: Deutsch, zweite Landessprache (Französisch oder Italie­ nisch), dritte Sprache (Englisch, Italienisch oder Latein), Geschichte, Geografie, Wirtschaft und Recht, Mathematik, Physik Schwerpunktfach; c) 3. Klasse: Deutsch, zweite Landessprache (Französisch oder Italie­ nisch), dritte Sprache (Englisch, Italienisch oder Latein), Geschichte, Geografie, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie
721.11 - Planungs- und Baugesetz (PBG)
während der öffentlichen Auflage bei der anordnenden Behörde Einsprache erheben. Gegen den Ein­ spracheentscheid sind die Rechtsmittel gemäss Verwaltungsrechtspflegege­ setz zulässig. * 1) Delegation an die
161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
1) BGS 511.2 13 161.1 2 Das Präsidium des Strafgerichts beurteilt Anklagen im Anschluss an Ein­ sprachen gegen Strafbefehle, welche Übertretungen zum Gegenstand haben. § 35 Kanzlei 1 Die Kanzlei wird von
161.3 - Verordnung über die Staatsanwaltschaft (VO STA)
vorgesehene Medienarbeit zu orientieren. Die Durchführung von Medienkonferenzen erfolgt nach Ab­ sprache mit der Amtsleitung. 3 Zur Erfüllung der Aufgabe setzt die Amtsleitung die Medienstelle oder eine
721.11 - Planungs- und Baugesetz (PBG)
während der öffentlichen Auflage bei der anordnenden Behörde Einsprache erheben. Gegen den Ein- spracheentscheid sind die Rechtsmittel gemäss Verwaltungsrechtspflegege- setz zulässig. * 1) Delegation an die
721.11 - Planungs- und Baugesetz (PBG)
während der öffentlichen Auflage bei der anordnenden Behörde Einsprache erheben. Gegen den Ein- spracheentscheid sind die Rechtsmittel gemäss Verwaltungsrechtspflegege- setz zulässig. * 1) Delegation an die
632.1 - Steuergesetz
Person dem Strafverfahren wegen Steuerhinter- ziehung mangels genügender Kenntnis der deutschen Sprache nicht folgen, erfolgt, soweit nötig, eine Übersetzung. § 216 Untersuchung und Strafbefehl der St
932.13 - Reglement über die Jagdausbildung und -prüfung
erforderlich sind. * 7 Der Zuger Jagdlehrgang und die Fachprüfungen werden ausschliesslich in deutscher Sprache angeboten und durchgeführt. * § 5 Organisation des Jagdlehrgangs und der Jagdprüfung 1 Die Prüfungen
414.132 - Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM)
sches Gestalten, Musik, Sprachwelten (ein Semester), Religionskunde (1. Semester); c) 3. Klasse: Deutsch, zweite Landessprache (Französisch oder Italie- nisch), dritte Sprache (Englisch, Basissprache Latein Schwerpunktfach; d) 4. Klasse: Deutsch, zweite Landessprache (Französisch oder Italie- nisch), dritte Sprache (Englisch, Italienisch oder Latein), Geschichte, Geografie, Wirtschaft und Recht, Mathematik, Physik Schwerpunktfach; e) 5. Klasse: Deutsch, zweite Landessprache (Französisch oder Italie- nisch), dritte Sprache (Englisch, Italienisch oder Latein), Geschichte, Geografie, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie

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